MigraDo
Beratung durch das Jobcenter
Die Jobcenter-Fachkräfte im MigraDo geben in einem ersten Kontakt Basis-Informationen an Neuzugewanderte, die Fragen zum Sozialgesetzbuch (SGB), Zweites Buch (II) haben und prüfen, ob ein Anspruch auf Leistungen beim Jobcenter besteht und wie dieser beantragt werden kann.
Des Weiteren bilden die Beratungsfachkräfte im MigraDo eine Lotsenfunktion und geben neu zugewanderten Menschen bei Bedarf Orientierung und informieren zu den Aufgaben des Jobcenter, wie
- Menschen in Arbeit und Ausbildung bringen
- Unterstützung bei der Suche nach Sprachkursen und zum Spracherwerb
- Unterbreitung von arbeitsmarktlichen Förderinstrumenten zur Aktivierung und Qualifizierung
- Auszahlung von Geldleistungen zum Lebensunterhalt (z.B. Miete für Wohnraum)
- usw.
Die Erfahrungen und Erfolge der letzten Jahre zeigen, dass für eine nachhaltige berufliche und gesellschaftliche Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, ausreichend gefestigte Deutschkenntnisse und eine gezielte individuelle Qualifizierung unverzichtbar sind.
Die Angebote des Jobcenter Dortmund können zum großen Teil durch Dolmetscher*innen-Dienstleistungen unterstützt werden. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt, da hierdurch sichergestellt werden kann, dass die Kenntnisvermittlung adressatengerecht durchgeführt und aufbereitet wird.
Die daraus resultierenden Erfolge, wie beispielsweise die Erlangung von Kenntnissen bis hin zu Abschlüssen, bieten die Grundlage für eine bedarfsdeckende und nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt.
Integration Point des Jobcenter Dortmund
Als Geflüchtete*r mit einem anerkannten Aufenthaltsstatus nach § 25, Absatz 1-3 sowie Absatz 5 nach dem Aufenthaltsgesetz und mit Wohnsitz in Dortmund erhalten Sie im sogenannten "Integration Point" Hilfe zur beruflichen Integration und zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Beratungsbüro für Neuzuwanderer - Berswordthalle
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
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Montagbis
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Dienstagbis
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Donnerstagbis
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Freitagbis
Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.
Informationen für die Anmeldung und aufenthaltsrechtliche Begleitung aller Ausländer*innen die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen
Informationen zur Erwerbstätigkeit während des Studiums für ausländische Studierende.
Ein Überblick zu einigen Programmen im Bereich der Sprachbildung in der Stadt Dortmund
Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.
Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Informationen zur Städtekooperation "Integration.Interkommunal"
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Versagung von Aufenthaltstiteln, der Ausweisung oder nach dem illegalen Einreisen.
Informationen zum Integrationsrat der Stadt Dortmund
Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.
Informationen über strukturierte Hilfen für eine gelingende Integration, für neuzugewanderte Menschen mit Problemlagen
Informationen zum jährlichen Interkultureller Kalender (INKA) der Stadt Dortmund
Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.
Eine Übersicht zum Integrationspreis 2021 der Stadt Dortmund
Informationen über den Aufbau und die Entwicklung von Integration/Migration als kommunales Handlungsfeld