Ausbau der frühkindlichen Bildungs- und Betreuungsangebote
In Dortmund werden neue Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) im Investor*innenmodell errichtet. Der Träger (anerkannter Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII) der TEK wird vom Jugendamt im Rahmen der Planungs- und Gesamtverantwortung festgelegt. Der Träger wird Mieter der TEK und erhält für den Betrieb einer TEK einen Zuschuss/Mietförderung nach dem Kinderbildungsgesetz - KiBiz. Der Träger der TEK ist bei der Planung des Raumprogramms und des Außengeländes zu beteiligen. Die Wünsche des Trägers sind zu berücksichtigen, da das pädagogische Konzept die Raumplanung beeinflusst.
Ausführliche Informationen zum Ausbau der Betreuungsplätze in Dortmund erhalten Sie unter kitaausbau@stadtdo.de. Voraussetzung für die Errichtung einer TEK ist, dass der Bedarf für Betreuungsplätze für Kinder vom Jugendamt im Rahmen der Planungs- und Gesamtverantwortung festgestellt und bestätigt wurde.
Sofern Sie ein konkretes Grundstück bzw. Objekt benennen können, kann seitens des Jugendamtes der Bedarf für eine TEK geprüft und festgestellt werden. Ebenso kann das Grundstück oder die Bestandsimmobilie bzgl. einer Ersteinschätzung geprüft werden.
Hierfür werden die genauen Daten (Anschrift / Größe / bei Grundstücken möglichst Angaben zum Flurstück und -nummer) benötigt. Anfragen diesbezüglich senden Sie bitte an kitaausbau@stadtdo.de.
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