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Städtisches Institut erzieherische Hilfen (SIEH)

Das SIEH ist eine etablierte Jugendhilfeeinrichtung in Trägerschaft des Jugendamtes Dortmund. Mit dem Leistungsspektrum gem. § 33 Satz 2 SGB VIII bieten wir unseren kooperierenden Profipflegefamilien als starker Partner einen fachlichen und strukturellen Rahmen.

In unseren Familien leben Pädagog*innen mit Kindern und Jugendlichen zusammen. Die pädagogischen Profis bieten konstante und verlässliche Erziehung und Betreuung, damit die jungen Menschen positive Beziehungen aufbauen können und lernen, Verantwortung für ihr eigenes Leben zu übernehmen.

Ihre Arbeit wird durch weitere qualifizierte Fachkräfte sowie ggf. Praktikant*innen unterstützt. Von diesem kontinuierlichen Bindungs- und Beziehungsrahmen profitieren die jungen Menschen in hohem Maße. Dieses Betreuungskonzept ermöglicht eine individuelle Persönlichkeitsentwicklung und Hilfeplanung, ausgerichtet an den Bedürfnissen der jungen Menschen.

Weitere engagierte Unterstützung erfährt die Arbeit durch die Kooperationspartner*innen des Freundeskreises des SIEH und der Gelsenwasser-Stiftung.

Sie sind sozialpädagogisch qualifiziert, geduldig, engagiert und nervenstark?

Sie möchten Kooperationspartner*in werden und sind bereit, jungen Menschen in Ihrem Zuhause eine individuelle Förderung und Zuwendung zu geben?

Werden Sie "Familie im SIEH".

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Häufige Fragen zur Familienwohngruppe SIEH

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen, die sich auf die Familienwohngruppe SIEH beziehen.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegeeltern und Familienwohngruppenleitungen?

  • Rechtlich sind beide dem § 33 SGB VIII – Vollzeitpflege – untergeordnet. Die Jugendhilfeleistung bezieht sich bei den Familienwohngruppen des SIEH auf besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche und ist somit § 33 Satz 2 SGB VIII zuzuordnen.

Wer kann zu einer Familienwohngruppe werden?

  • Einzelpersonen, (auch gleichgeschlechtliche) Paare und Familien
  • Familienwohngruppenleitungen des SIEH sind ausgebildete Pädagog*innen (oder kommen aus anverwandten Berufen), bieten mindestens zwei Plätze für junge Menschen in ihrem eigenen Zuhause an und werden zusätzlich durch Fachkräfte unterstützt.
  • Der/die Ehe-/Lebenspartner*in kann als erziehungserfahrenes Familienmitglied in die Erziehungsarbeit eingebunden sein. Als erziehungserfahren gelten Partner*innen, die langjährig in der Erziehung mitwirken und dadurch fundierte Erfahrungen im Umgang mit jungen Menschen erworben haben.

Wie werde ich Familienwohngruppenleitung?

  • Sie nehmen Kontakt mit der Institutsleitung auf und vereinbaren einen Termin für ein erstes Gespräch zum gegenseitigen Kennenlernen
  • Daran angeschlossen folgen ggf. weitere Gespräche und schließlich ein geregeltes Bewerbungsverfahren

Bekommen Familienwohngruppenleitungen Geld dafür, dass sie Kinder im Rahmen der Jugendhilfe aufnehmen?

  • Während des laufenden Pflegeverhältnisses erhalten Familienwohngruppenleitungen ein sog. Pflegegeld, welches sich aus dem Erziehungsbeitrag und den materiellen Aufwendungen für den jungen Menschen zusammensetzt.

Ist eine Familienwohngruppenleitung in einem Arbeitsverhältnis mit dem Jugendamt Dortmund?

  • Familienwohngruppenleitungen sind keine Arbeitnehmer*innen des Jugendamtes Dortmund und somit keine städtischen Beschäftigten. Sie sind freiberufliche Kooperationspartner*innen des SIEH.

Können Familienwohngruppenleitungen und deren Partner*innen nebenbei noch einer Beschäftigung nachgehen?

  • Familienwohngruppenleitungen sind rechtlich Pflegeeltern. Die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit ist daher prinzipiell unter Berücksichtigung des hohen Betreuungsaufwandes der Pflegekinder, sowie der fachlichen Standards des SIEH möglich.
  • Ehe-/ Lebenspartner*innen können sowohl als erziehungserfahrende Personen in der Familienwohngruppe in Vollzeit oder Teilzeit tätig sein, oder bei Arbeitgebern in festen Arbeitsverhältnissen stehen, bzw. eine Selbstständigkeit ausüben.

Wie wird entschieden, welche Kinder in der Familienwohngruppe aufgenommen werden?

  • Aufnahmeanfragen werden vom Jugendhilfedienst an das Leitungsteam des SIEH gerichtet. Auf der Basis einer umfassenden, bedarfsgerechten Prüfung findet eine Aufnahme in Abstimmung mit der in Frage kommenden Familienwohngruppen-leitung statt.

Wie lange bleibt das Kind in der Familienwohngruppe?

  • Die Pflegeverhältnisse sind auf Dauer angelegt. Das bedeutet, dass die Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, in Einzelfällen je nach Hilfeplanung auch darüber hinaus, im Haushalt der Familienwohngruppen wohnen. In Einzelfällen kann es zu einer Rückführung in den Haushalt der Herkunftsfamilie kommen.

Welche Unterstützung gibt es für Familienwohngruppenleitungen?

  • Familienwohngruppenleitungen werden von Beginn an durch das Institutsteam unterstützt.
  • Die Fachberatung begleitet und berät intensiv im pädagogischen Alltag und bei akuten Anliegen und Krisen. Es finden regelmäßig Erziehungsplanungsgespräche und Besuche in den Familien statt.
  • Monatliche Arbeitskreise bieten den Familienwohngruppenleitungen und dem Institutsteam gute Möglichkeiten zum Austausch über aktuelle Themen und Prozesse.

Kontakt

Städtisches Institut für erzieherische Hilfen

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Heiliger Weg 3-5
44135 Dortmund
Personen
Herr André Nienaber Stellv. Institutsleiter

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