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Jugendamt

Kita-Portal Dortmund

Fragen und Antworten zum Kita-Portal Dortmund

Muss ich mich registrieren, um die Betreuungsangebote anzusehen?

Nein, die Suche und Sichtung der jeweiligen Betreuungsangebote ist auch nicht registrierten Nutzerinnen und Nutzern möglich. Um jedoch eine Betreuungsanfrage stellen zu können, müssen Sie sich einmalig registrieren.

Muss ich Geld bezahlen, um mich zu registrieren?

Nein. Das Kitaportal wird von der Stadt Dortmund kostenlos zur Verfügung gestellt.

Wie melde ich mich im Kita-Portal Dortmund an?

Wenn Sie zum ersten Mal ein Kind anmelden, müssen Sie sich unter „Neues Benutzerkonto erstellen“ registrieren. Ihre Zugangsdaten gehen automatisch an Ihre E-Mail-Adresse. Nach dem Login können Sie bis zu sechs Anmeldungen für Kindertageseinrichtungen und, für Kinder unter dem dritten Lebensjahr, bis zu sechs Anmeldungen bei den Trägern der Kindertagespflege vornehmen. Danach erhalten Sie per E-Mail eine Bestätigung.

Wozu gibt es das Kita-Portal Dortmund und warum werden meine Daten gespeichert?

Im Kita-Portal Dortmund sehen Sie alle Dortmunder Kitas und alle Träger der Kindertagespflege auf einen Blick und können Ihr Kind in bis zu sechs Kitas und, für Kinder unter dem dritten Lebensjahr, bei bis zu sechs Trägern der Kindertagespflege anmelden. Für die Anmeldung und die Kontaktaufnahme benötigt die Kita bzw. der Träger der Kindertagespflege Ihre Daten. Deshalb müssen Sie sich zunächst im Kita-Portal Dortmund registrieren. Ihre Daten werden dort gespeichert. Wenn Sie ein Kind anmelden, werden Ihre Daten an die ausgewählte Kita bzw. den ausgewählten Träger der Kindertagespflege weitergeleitet. Ihre Daten werden nur für den ausgewiesenen Zweck im System genutzt. Ihre Daten werden nicht an unbefugte Dritte weitergegeben.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.

Was ist, wenn ich keine Benachrichtigung per E-Mail erhalten?

Je nach Sicherheitseinstellungen an Ihrem Computer, Smartphone oder Tablet besteht die Möglichkeit, dass Benachrichtigungen per E-Mail im Junk- oder Spam-Ordner landen. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie uns gerne eine E-Mail an kinderbetreuung@dortmund.de schreiben.

Was passiert nach meiner Anmeldung?

Die Anmeldung für Ihr Kind wird über das Kita-Portal Dortmund in die elektronische Warteliste der Kita bzw. der Träger der Kindertagespflege übernommen.

Sollten Ihnen die Kita bzw. der Träger der Kindertagespflege einen Platz anbieten können, wird persönlich mit Ihnen Kontakt aufgenommen.

Der Vertrag kann nur von der Einrichtung bzw. dem Träger der Kindertagespflege und nur nach einem Gespräch mit Ihnen geschlossen werden. Sobald ein Vertrag zustande gekommen ist, können die anderen Kitas bzw. die anderen Träger der Kindertagespflege, bei denen Sie sich vorgemerkt haben, dies im Portal sehen. Es ist nicht notwendig, dass Sie Ihre Bewerbung für die anderen Betreuungsplätze zurückziehen.

Wie und wann erfolgt die Platzvergabe?

Die Platzvergabe erfolgt durch den Träger der Kindertageseinrichtung bzw. der Kindertagespflege.
Die Vergabe der Plätze für die Kindertageseinrichtungen (Kita) erfolgt für das nächste Kindergartenjahr frühestens in der 8. Kalenderwoche des Kalenderjahres, in welchem das Kindergartenjahr beginnt.
Das Kindergartenjahr beginnt immer am 1. August eines Jahres und endet zum 31. Juli des Folgejahres.

Sofern Sie einen Platz im laufenden Kindergartenjahr benötigen und ein freier Platz verfügbar ist, kann dieser sofort vergeben werden.

Sollten Sie von einer Einrichtung oder einem Träger einen Platz angeboten bekommen, haben Sie 14 Tage Zeit dieses Angebot anzunehmen, danach ist der Träger nicht mehr an sein Angebot gebunden und kann den Platz anderweitig vergeben.

Die Vergabe der Plätze in der Kindertagespflege erfolgen im ganzen Jahr und sind nicht an das Kindergartenjahr gebunden. Die Platzvergabe startet hier direkt mit dem 01.04.2019.

Habe ich einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz?

Ihr Kind hat ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kita oder in der Kindertagespflege. Die Stadt Dortmund kann Ihren Rechtsanspruch nur erfüllen, wenn Ihr Kind zum Betreuungsbeginn in Dortmund gemeldet ist. Sie haben allerdings nicht zwingend einen Anspruch auf einen Platz in einer bestimmten Kita oder einem bestimmten Träger der Kindertagespflege. Der Rechtsanspruch in der Kindertagespflege ist mit einem Stundenkontingent von 35 Stunden erfüllt. Sollten Sie mehr Betreuungszeit benötigen, ist der Bedarf den Trägern der Kindertagespflege nachzuweisen (Bsp. Arbeitgeberbescheinigung).

Ihr Kind hat ab dem vollendeten dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kita.

Warum ist es nicht möglich, eine Betreuungsanfrage für ein ungeborenes Kind zu stellen?

Das Kita-Portal sieht ausschließlich Anmeldungen für bereits geborene Kinder vor.

Damit alle Eltern die gleichen Chancen auf einen Betreuungsplatz erhalten, können Sie Ihr Kind erst ab dem Tag der Geburt vormerken.

Kann ich einen Kindergartenplatz vormerken, wenn ich nicht in Dortmund gemeldet bin? Welche Adresse muss ich angeben?

Eine Registrierung und Anmeldung ist grundsätzlich möglich. Hierfür geben Sie bitte Ihre aktuelle Wohnadresse ein. Da eine Vergabe grundsätzlich nur für in Dortmund gemeldete Kinder erfolgen kann, benötigen wir einen vorläufigen Nachweis des Zuzugs nach Dortmund. Dies kann zum Beispiel ein Arbeitsvertrag, ein Mietvertrag oder ein Kaufvertrag für eine selbstgenutzte Immobilie in Dortmund sein.

Ich habe mein Kind bereits auf einem anderen Weg für einen Kita-Platz vormerken lassen. Muss ich die Anmeldung im Kita-Portal Dortmund erneuern?

Sie brauchen sich im Kita-Portal Dortmund nicht neu anzumelden; die bereits vor Ort erfolgten Anmeldungen wurden automatisch berücksichtigt.

Wie lange im Voraus kann ich eine Anmeldung für einen Betreuungsplatz vornehmen?

Die einzige Voraussetzung ist, dass Ihr Kind bereits geboren wurde.

Sie sollten Ihr Kind so früh wie möglich für einen Betreuungsplatz anmelden. Im Kita-Portal ist es jederzeit möglich Anmeldungen auch für zukünftige Kindergartenjahre vorzunehmen.

Wie kann ich ein Geschwisterkind in derselben Einrichtung unterbringen?

Für den Fall, dass bereits eines Ihrer Kinder in der Einrichtung betreut wird, haben Sie die Möglichkeit, dies in der Betreuungsanfrage mit anzugeben.

Kann ich eine Betreuungsanfrage wieder zurücknehmen?

Sollten Sie eine Vormerkung zurücknehmen wollen, müssen Sie sich direkt an die Einrichtung oder an das Jugendamt wenden.

Habe ich durch mehrere Benutzerkonten eine höhere Chance auf einen Betreuungsplatz?

Nein. Durch mehrere Benutzerkonten ist es dem System nicht mehr möglich die gültige Vormerkung ihrem Kind zuzuordnen und dadurch sinkt Ihre Chance auf ein Betreuungsplatzangebot. Mehrere Benutzerkonten oder falsche Angaben verzögern den gesamten Vermittlungsprozess und können zur Ablehnung führen.

Was mache ich, wenn ich keinen Betreuungsplatz bekomme?

Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an die Koordinierungsstelle im Jugendamt:
kinderbetreuung@dortmund.de
0231 50-13666

Was muss ich für einen Betreuungsplatz bezahlen?

Alle Informationen finden Sie unter Elternbeiträge.

Haben Sie weitere Fragen?/Ansprechpersonen

Bitte wenden Sie sich an das Jugendamt der Stadt Dortmund, Abteilung Förderung von Tagesbetreuung für Kinder

Per E-Mail: kinderbetreuung@dortmund.de

Telefonisch:
Mo-Fr von 8:30 bis 12:00 Uhr
Koordinierungsstelle 0231 50-13666

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