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Hilfe und Beratung

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Die Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) entscheiden über einen erforderlichen Hilfebedarf (Hilfen zur Erziehung). Die wirtschaftliche Jugendhilfe wickelt die dafür anfallenden Kosten ab.

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe bewilligt Leistungen, überprüft die finanzielle Situation der Eltern, Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen und vieles mehr.

Welche Hilfearten gibt es?

  • Ambulante Hilfen: Das Kind wohnt weiterhin zu Hause und die Familie wird bspw. stundenweise durch eine Fachkraft unterstützt.
  • Teilstationäre Maßnahmen: Das Kind wird zum Beispiel durch eine Tagesgruppe betreut, wohnt bzw. schläft aber weiterhin zuhause.
  • Vollstationäre Maßnahmen: Das Kind wohnt in einer Einrichtung, Pflegefamilie oder sonstigen Wohnform.

Welche Unterlagen sind notwendig/erforderlich?

Sollten Unterlagen zur Prüfung eines Kostenbeitrages notwendig sein, werden Sie zur Einreichung dieser aufgefordert.

Im Hinblick auf die Prüfung von Kostenbeiträgen müssen dementsprechende Einkommensnachweise sowie Nachweise über Belastungen eingereicht werden. Zur Kostenbeitragsprüfung müssen alle Einkünfte belegt werden (durch z.B. Fotokopie). Die Nachweise beziehen sich auf das komplette vorangegangene Jahr. Ggf. kann ein Härteantrag gestellt werden.

Dazu gehören z. B.:

  • Steuerbescheid, elektronische Lohnsteuerbescheide, monatliche Lohnabrechnungen (wenn Sie im gesamten Jahr bei einem Arbeitsgeber beschäftigt waren, genügt meist die Lohnabrechnung aus Dezember)
  • Bescheide über erhaltenes Arbeitslosengeld I oder II
  • Rentenmitteilung
  • den letzten Steuerbescheid bei Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit

Bestimmte Belastungen können möglicherweise Beitragsmildernd angerechnet werden, z. B. weitere Unterhaltsverpflichtungen, Kreditraten etc.)

Bei teilstationären und vollstationären Maßnahmen haben sich Eltern und junge Menschen sofern sie leistungsfähig sind, unter Berücksichtigung des verfügbaren Einkommens an den Kosten der Jugendhilfe zu beteiligen.

Bei vollstationären Maßnahmen ist zudem meist mindestens das Kindergeld als Kostenbeitrag an das Jugendamt zu zahlen.

Nach Prüfung Ihrer eingereichten Einkommensunterlagen/Belastungen erhalten Sie von uns eine Mitteilung darüber, ob und ggf. in welcher Höhe Sie einen Kostenbeitrag zu zahlen haben.

Welche Besonderheiten hat die Fachstelle umA?

Die Fachstelle für unbegleitete ausländische Minderjährige kümmert sich um ausländische Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die ohne Begleitung von Personensorge- oder Erziehungsberechtigten aus Krisenregionen nach Deutschland einreisen.

Wirtschaftliche Jugendhilfe der Fachstelle umA
Die wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) der Fachstelle umA ist für die Übernahme der Kostenaufwendungen für den entsprechenden Jugendhilfebedarf, ob ambulant oder stationär, verantwortlich und kann zusätzliche Beihilfen zur Unterstützung und Versorgung der einzelnen Kinder und Jugendlichen bewilligen.

Kostenerstattung
Grundsätzlich ist das Jugendamt vor Ort zuständig für die Gewährung und Durchführung von Jugendhilfemaßnahmen. Die örtliche Zuständigkeit ist in §§ 86 ff. SGB VIII geregelt. Wird Jugendhilfe innerhalb eines Monats nach Einreise gewährt, können unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Unterbringung, Versorgung und Betreuung vom Land erstattet werden. Das Jugendamt Dortmund hat als örtlicher Träger unter bestimmten Voraussetzungen einen Kostenerstattungsanspruch nach § 89d SGB VIII gegenüber dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, der in Verbindung mit der Jugendhilfeleistung entstanden ist.

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Kontakt

Stadt Dortmund - Jugendamt - Wirtschaftliche Jugendhilfe

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Märkische Straße 24 - 26
44141 Dortmund

Postanschrift:

Voßkuhle 37
44141 Dortmund

Personen
Herr Falk Bartkowiak Teamleiter

Kontakt

Frau Anja Holtbrügge Teamleiterin

Kontakt

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