Familien-und Elternhilfe
Beistandschaften
Das Jugendamt der Stadt Dortmund unterstützt Familien und Kinder und Jugendliche in den unterschiedlichsten Lebenslagen.
Eltern sind verpflichtet, für den Unterhalt ihrer Kinder zu sorgen. Lebt das Kind dauerhaft bei nur einem Elternteil, ist der andere Elternteil verpflichtet, Kindesunterhalt zu leisten. Wenn der andere Elternteil seiner Pflicht nicht nachkommt, kann das Jugendamt Sie rechtlich beraten und weitergehende Unterstützung anbieten.
Allgemeine Informationen zum Unterhalt
Das Aufgabengebiet des Fachdienstes Beistandschaften umfasst insbesondere
• Beratung und Unterstützung in Unterhaltssachen
• Beratung junger Volljährige unter 21 Jahren bei Fragen zu ihrem eigenen Unterhaltsanspruch
• Die rechtliche Vertretung in Unterhaltsangelegenheiten (Beistandschaft)
• Unterstützung bei der Anerkennung der Vaterschaft
• Beurkundungen wie Anerkennung der Vaterschaft, Gemeinsame Sorgererklärung oder Unterhaltsverpflichtung
Das Wichtigste im Überblick
Unterhalt
Die Höhe des Unterhaltes für das Kind richtet sich grundsätzlich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des unterhaltspflichtigen Elternteils und wird generell mithilfe der Düsseldorfer Tabelle ermittelt. Wir beraten Alleinerziehende, werdende Eltern, die nicht verheiratet sind und junge Volljährige bis 21 Jahren. Alleinerziehende, die keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Mögliche Ausschlussgründe für einen Anspruch können bei der Unterhaltsvorschusskasse erfragt werden. Ob und welche Maßnahmen eingeleitet werden können, werden zusammen mit dem zuständigen Team des Jugendamtes in einem persönlichen Gespräch erörtert. Dort hilft man Ihnen, entsprechende Schreiben zu formulieren, die Höhe der Unterhaltszahlungen zu ermitteln oder eine Pfändung einzuleiten, wenn dies notwendig ist.
Volljährige
Die Unterhaltspflicht der Eltern ist nicht automatisch mit der Volljährigkeit eines Kindes beendet, wenn das Kind noch zur Schule geht, eine Ausbildung macht oder studiert. Es muss auch der Elternteil zahlen, der seine Pflicht vorher durch die Betreuung des Kindes erfüllte. Mit Eintritt der Volljährigkeit sind beide Eltern barunterhaltspflichtig. Das bedeutet, dass der Unterhalt in Form von Geld geleistet wird. Es ist jedoch zu beachten, dass die Durchsetzbarkeit des Unterhalts nicht mehr gegeben ist, anders als bei der Minderjährigkeit. Es kann durch das Jugendamt im Normalfall nur noch beraten und unterstützt werden. Im Falle eines Konfliktes mit den Elternteilen ist sogar nur ein begrenzter Beratungsspielraum vorhanden.
Haben die Eltern ihrem Kind bereits eine Ausbildung oder ein Studium finanziert, das zu seinen Fähigkeiten und Begabungen passt, müssen sie keinen Unterhalt mehr zahlen. Ausnahmen hiervon sind an besondere Voraussetzungen geknüpft. Auch muss das volljährige Kind die Schule, die Ausbildung oder das Studium zielstrebig verfolgen, sonst verliert es den Anspruch auf Unterhalt gegenüber den Eltern.
Beratung
Vor Einrichtung einer Beistandschaft sollte grundsätzlich zunächst ein persönliches Beratungsgespräch stattfinden. Die weitere Vorgehensweise und was in Ihrem Fall erforderlich ist, wird in einem persönlichen oder fernmündlichen Termin geklärt.
Beratungen beim Jugendamt können nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Eine kurzfristige Terminvergabe ist grundsätzlich nicht möglich. In der Regel besteht eine Vorlaufzeit von mindestens 2 Wochen für einen freien Termin. Für die Kontaktaufnahme nutzen Sie bitte unser Online-Kontaktformular auf der Internetseite dortmund.de.
Alternativ und für allgemeine Angelegenheiten können Sie uns eine E-Mail schreiben an: beistandschaften@stadtdo.de. Diese wird so zeitnah wie möglich durch einen Mitarbeitenden beantwortet.
Beistandschaft
Sie können beim Jugendamt auch eine Beistandschaft für Ihr Kind einrichten. Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Das Jugendamt kann das Kind dann in den gerichtlichen Verfahren rechtlich vertreten. Die Beistandschaft kann jederzeit schriftlich beantragt und ebenso durch eine schriftliche Erklärung wieder beendet werden. Sie endet automatisch, wenn das Kind volljährig geworden ist.
Beurkundung
Wir beurkunden zum Beispiel kostenlos
- die Vaterschaftsanerkennung,
- die Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung,
- die gemeinsame Sorgeerklärung,
- die Unterhaltsverpflichtung.
Bei einer Beurkundung müssen Sie grundsätzlich ein gültiges Ausweisdokument mitbringen. In der Regel dauert diese ca. 60 Minuten.
Beurkundungen beim Jugendamt können nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Eine kurzfristige Terminvergabe ist grundsätzlich nicht möglich. In der Regel besteht eine Vorlaufzeit von 3-6 Wochen für einen freien Termin. Für die Kontaktaufnahme nutzen Sie bitte unser Online-Kontaktformular.
Die mitarbeitenden Urkundspersonen werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen und alles Weitere besprechen.
Auskunft aus dem Sorgeregister
Wenn die gemeinsame Sorgeerklärung nicht beurkundet ist und keine gerichtliche Entscheidung darüber vorliegt, können Sie als nicht mit dem Vater verheiratete Mutter eine entsprechende Bescheinigung erhalten, die sogenannte Negativbescheinigung. Sie können diese bei uns online auf der Internetseite dortmund.de anfordern.
Dauer und Kosten
Bearbeitungszeit
Aufgrund eines hohen Arbeitsaufkommens und wegen Personalmangel muss mit einer längeren Bearbeitungszeit gerechnet werden.
Sofern bereits eine Beistandschaft besteht, bitten wir Sie, in der Zwischenzeit von Sachstandsanfragen abzusehen, weil sie die Bearbeitung weiter verzögern.
Gebührenrahmen
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtliche Grundlagen
- § 18 SGB Sozialgesetzbuch Acht (SGB VIII)
- §§ 1712 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); § 55 SGB Sozialgesetzbuch Acht (SGB VIII)
Downloads
-
Merkblatt: Beurkundungen im Kindschaftsrecht, 46 KB, PDF -
Flyer LWL-Landesjugendamt Westfalen: Fragen zu Sorgerecht und Unterhalt, 649 KB, PDF -
Flyer LWL-Landesjugendamt Westfalen: Fragen zu Vaterschaft und Kindesunterhalt, 701 KB, PDF -
Flyer LWL-Landesjugendamt Westfalen: Schule - Ausbildung - Fragen zum eigenen Unterhalt, 823 KB, PDF
Kontakt
Stadt Dortmund - Jugendamt - Beistandschaften Standort Hospitalstraße
Anschrift und Erreichbarkeit44149 Dortmund
Termine können werktags nach Vereinbarung vergeben werden.
Stadt Dortmund - Jugendamt - Beistandschaften Standort Werner Straße
Anschrift und Erreichbarkeit44388 Dortmund
Termine können werktags nach Vereinbarung vergeben werden.
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Informationen und Downloads für Träger der freien Jugendhilfe.
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