Hilfe und Beratung
Der Erfolg zu guten und wirksamen Hilfen zur Erziehung liegt in der Aushandlung von Vereinbarungen zwischen öffentlichen und freien Trägern. Durch diese Verhandlungen über Inhalte, Qualitätsmerkmale und Entgeltbestandteile der Leistungsangebote kann eine fachgerechte und ressourcenbewusste Steuerung sichergestellt werden.
Demzufolge stellt das Jugendamt als öffentlicher Träger der Jugendhilfe Ihnen fachliche Empfehlungen für ambulante Erziehungshilfen sowie den Qualitätsdialog der ambulanten erzieherischen Hilfen zur Verfügung. Unter der Rubrik "Die Grundsätze der Stadt Dortmund für die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe" finden Sie die Voraussetzungen, die gem. § 75 SGB VIII für eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe erforderlich sind.
Wenden Sie sich gerne mit entsprechenden Unterlagen und Konzepte an unsere Entgelt- und Vertragskomission über die Mail: EVK@stadtdo.de
Für Fragen steht Ihnen unser Team der Fachstelle für erzieherische Leistungen unter der Mail: fel-paed@stadtdo.de immer zur Verfügung.
Hier können Sie individuell einstellen, welche Social-Media-Angebote und externen Webdienste Sie auf den Seiten von dortmund.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, z.B. Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden.
Informationen zum Datenschutz von dortmund.de finden Sie in der