Hilfe und Beratung
Informationen für Träger der freien Jugendhilfe
Der Erfolg zu guten und wirksamen Hilfen zur Erziehung liegt in der Aushandlung von Vereinbarungen zwischen öffentlichen und freien Trägern. Durch diese Verhandlungen über Inhalte, Qualitätsmerkmale und Entgeltbestandteile der Leistungsangebote kann eine fachgerechte und ressourcenbewusste Steuerung sichergestellt werden.
Demzufolge stellt das Jugendamt als öffentlicher Träger der Jugendhilfe Ihnen fachliche Empfehlungen für ambulante Erziehungshilfen sowie den Qualitätsdialog der ambulanten erzieherischen Hilfen zur Verfügung. Unter der Rubrik "Die Grundsätze der Stadt Dortmund für die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe" finden Sie die Voraussetzungen, die gem. § 75 SGB VIII für eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe erforderlich sind.
Sie erfüllen alle Kriterien und möchten gerne mit uns eine Vereinbarung über ambulante Leistungen schließen?
Wenden Sie sich gerne mit entsprechenden Unterlagen und Konzepte an unsere Entgelt- und Vertragskomission über die Mail:
Für Fragen steht Ihnen unser Team der Fachstelle für erzieherische Leistungen unter der Mail:
Downloads
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Fachbereichsrichtlinien: Ambulante Erziehungshilfen - Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft, 2 MB, PDF -
Grundsätze der Stadt Dortmund für die Annerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII, 677 KB, PDF -
Qualitätsdialog der ambulanten erzieherischen Hilfen - Entwicklung fachlicher Leitlinien in Dortmund im Dialog zwischen dem öffentlichen und den freien Trägern, 655 KB, PDF -
Merkblatt zum Antragsverfahren zur Zustimmung von Investitionsmaßnahmen, 125 KB, PDF -
Antrag auf Zustimmung zu Investitionen, 166 KB, PDF
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