Netzwerke
2003 griff das Familienpolitische Netzwerk die Thematik der Elternschaft geistig behinderter Menschen auf. Hieraus entstand der Auftrag an freie und öffentliche Träger, die Situation geistig behinderter Eltern in Dortmund konkret zu erheben, Handlungsbedarfe zu ermitteln und daraus ein Konzept zur Begleiteten Elternschaft zu entwickeln. Ein Arbeitskreis aus Mitarbeiterinnen des Jugendamtes und freien Trägern der Behindertenhilfe (Lebenshilfe und MOBILE e. V.) griff diesen Auftrag auf. Hieraus entwickelten sich in Kooperation mit dem Netzwerk „Begleitete Elternschaft Dortmund“ Rahmenbedingungen, Kriterien und Handlungsleitlinien.
Ziel der Begleiteten Elternschaft ist es, geistig beeinträchtigten Eltern in Dortmund die Chance zu geben, ein realistisches Familienleben, welches das Wohl des Kindes sicherstellt, kennen zu lernen und zu leben.
Die Sicherstellung von Kinder- und Elternrechten zum Wohle der Familien und konkret der Kinder erfordert hier explizit eine vertrauensvolle und kooperativ gestaltete Zusammenarbeit zwischen Behinderten- und Jugendhilfe sowie verbindliche Verfahrensabsprachen.
Die vorliegende Arbeitshilfe Begleitete Elternschaft soll den in der Unterstützung arbeitenden Kollegen und Kolleginnen aus beiden Hilfesystemen Kriterien und Leitlinien für die Hilfeplanung an die Hand geben. Die Checklisten der Arbeitshilfe geben ganz konkrete Anhaltspunkte für den zu erhebenden Unterstützungsbedarf in den „begleiteten Familien“ und weisen auf ggf. bestehende Risiken für die Kinder hin. Im Rahmen der Hilfeplanung müssen in jedem Einzelfall individuelle verbindliche Verfahrensabsprachen für die Familie getroffen werden. Für die Hilfeplanung ist das Jugendamt verantwortlich.
Die Arbeitshilfe entspricht dem Stand Juli 2007 und wird laufend fortgeschrieben.
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