Stadt Dortmund Wappen
  1. Startseite
  2. Themen
  3. Kinder, Jugendliche & Familie
  4. Hilfe und Beratung
  5. Jugendgerichtshilfe
Jugendamt zur Fachbereichsstartseite

Hilfe und Beratung

Jugendgerichtshilfe

Wenn gegen Jugendliche (14. – 17. Lebensjahr) und Heranwachsende ( 18. – 20. Lebensjahr) ein Strafverfahren eingeleitet wird, haben Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte unverzüglich das Jugendamt einzuschalten. Das Jugendamt wirkt als Jugendgerichtshilfe im gesamten Jugendstrafverfahren mit. Die Jugendgerichtshilfe

  • macht jedem jungen Menschen ein konkretes Beratungsangebot,
  • bringt die persönlichen, sozialen und fürsorgerischen Belange in das Verfahren ein und äußert sich zur Persönlichkeit / Verantwortungsreife und den zu ergreifenden Maßnahmen in den Hauptverhandlungen der Jugendgerichte.

Die Jugendgerichtshilfe berät, begleitet und unterstützt die Jugendlichen und deren Eltern vor, während und auch nach den Verhandlungen bei den Jugendgerichten.Sie prüft, ob Leistungen der Jugendhilfe oder andere Hilfen erforderlich sind, führt sie selbst durch, leitet sie ein oder vermittelt sie. In den Verhandlungen der Jugendgerichte hat sie ein Anwesenheits- und Äußerungsrecht sowie ein uneingeschränktes Besuchsrecht in Untersuchungshaft- und Jugendstrafanstalten sowie in den Jugendarrestanstalten.
An staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren wirkt die Jugendgerichtshilfe im Rahmen der Diversion (Abwendung von Gerichtsverfahren) nach §45 Abs. JGG mit.

Der für das Jugendstrafrecht bestimmende Erziehungsgedanke wird wesentlich durch die konkrete Arbeit der Jugendgerichtshilfe umgesetzt. Daran arbeiten wir.

Die gesetzlichen Bestimmungen der pflichtigen Aufgabe Jugendgerichtshilfe finden sich u. a. in den §§ 52 SGB VIII (Kinder-u. Jugendhilfe-Gesetz) und 38 JGG (Jugendgerichtsgesetz).

Werden junge Menschen dem Haftrichter vorgeführt, leistet die Jugendgerichtshilfe - auch an Wochenenden und allen Feiertagen- durch Beratung des Haftrichters Haftentscheidungshilfe und führt zuvor Gespräche mit den Inhaftierten im Polizeigewahrsam. Kommen Haftalternativen infrage, werden diese dem Haftstaatsanwalt und dem Haftrichter vorgeschlagen (§§71/72 JGG).

An Haftprüfungsterminen nimmt die Jugendgerichtshilfe mit eigenen Stellungnahmen ebenso teil und führt zuvor Gespräche mit dem Inhaftierten und seinen Bezugspersonen.

Die Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes Dortmund führt ambulante Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz eigenständig durch oder vermittelt diese an entsprechende Leistungsanbieter der Jugendhilfe (Weisungen und Auflagen).

Dazu gehören unter anderem:

  • Vermittlung gemeinnütziger Arbeit
  • Vermittlung und Durchführung von Betreuungsweisungen
  • sozialpädagogische Gruppenarbeit zum Thema Alkohol und Drogen- FRED-Kurse
  • soziale Trainingskurse
  • Soziales Training in Form von 2 Gruppenmodulen und begleitenden Einzelgesprächen
  • Vermittlung von Schadenswiedergutmachungen und Schmerzensgeldern
  • Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs
  • Anti-Aggressionstraining

All diese Maßnahmen dienen auch dazu – ebenso wie das gesamte Jugendstrafverfahren -, dem jungen Menschen eine Orientierung für ein zukünftig ein straffreies Leben zu vermitteln.

Im Mittelpunkt der Arbeit stehen neben der Persönlichkeit des jungen Täters und dessen zukünftiger Entwicklung auch immer die konkreten Belange der Geschädigten und Opfer.

Übersicht der Ansprechpartner der Jugendgerichtshilfe

Jugendgerichtshilfe im Dortmunder Haus des Jugendrechts

Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Anschrift
Landgrafenstr. 153 , 3. OG
44139 Dortmund
Personen
Frau Wöste Leiterin Jugendgerichtshilfe

Kontakt

Herr Lehnert stellv. Leiter Jugendgerichtshilfe

Kontakt

Frau Aslan Jugendgerichtshelferin

Kontakt

Frau Böhm Jugendgerichtshelferin

Kontakt

Frau Branscheidt Jugendgerichtshelferin

Kontakt

Frau Brinkmann Jugendgerichtshelferin

Kontakt

Frau Heimers Jugendgerichtshelferin

Kontakt

Frau Henneken Vazquez Jugendgerichtshelferin

Kontakt

Frau John Jugendgerichtshelferin

Kontakt

Herr Kiko Jugendgerichtshelfer

Kontakt

Frau Meyer Jugendgerichtshelferin

Kontakt

Frau Gerdom Jugendgerichtshelferin

Kontakt

Herr Sommer Jugendgerichtshelfer

Kontakt

Frau Nübel Jugendgerichtshelferin

Kontakt

Frau Paulsen Jugendgerichtshelferin

Kontakt

Frau Radocaj Jugendgerichtshelferin

Kontakt

Frau Dücker Jugendgerichtshelferin

Kontakt

Herr Seebrandt Jugendgerichtshelfer

Kontakt

Herr Tekin Jugendgerichtshelfer

Kontakt

Herr Thiemer Jugendgerichtshelfer

Kontakt

Mehr zum Thema

Jugendhilfedienste

Finden Sie hier alle wichtigen Kontakte in den Stadtbezirken des Jugendhilfedienstes.

Streetworkcafé – Hilfe bei Wohnungslosigkeit

Der Zentrale Fachdienst Streetwork in Dortmund bietet unverzichtbare Unterstützung und Hilfe für junge Menschen in schwierigen Lebenslagen.

Jugendberufshilfe

Die Jugendberufshilfe in Dortmund unterstützt benachteiligte Jugendliche bei der beruflichen und sozialen Integration.

Familienberatung

Der Psychologische Beratungsdienst bietet kompetente Hilfe für Familien, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Dortmund.

Familienbüros

Das Familienbüro in Dortmund ist für Sie da: Ihre Anlaufstelle für umfassende Eltern- und Familienunterstützung. Hier mehr erfahren.

Kinder als pflegende Angehörige (Young Carers)

Informationen vom Jugendamt der Stadt Dortmund zum Thema Young Carers - Kinder als pflegende Angehörige

Reset Room: Angebote zur Stärkung der psychischen Gesundheit für Jugendliche und junge Erwachsene

Informationen vom Jugendamt der Stadt Dortmund zum Thema "Reset Room: Angebote zur Stärkung der psychischen Gesundheit für Jugendliche und junge Erwachsene"

Gewalt und Missbrauch

Das Jugendamt Dortmund steht in Gewalt- und Missbrauchsfällen mit Soforthilfe und längerfristiger Unterstützung zur Seite. Hier mehr erfahren.

Willkommensbesuche: Willkommen in Dortmund!

Alle Dortmunder Familien mit neugeborenen Kindern und alle nach Dortmund zugezogenen Familien mit Kindern im Alter bis zwei Jahren haben einen Anspruch auf einen Willkommensbesuch, ob im elterlichen Haushalt oder im Familienbüro.

Unbegleitete minderjährige Ausländer*innen (umA)

Unterstützung für minderjährige Flüchtlinge in Deutschland: Schutz, Betreuung und Orientierung durch das Jugendamt und Fachkräfte der Jugendhilfe.

Beistandschaften

Unterstützung von Familien und Jugendlichen in verschiedenen Lebenslagen, insbesondere Beratung & rechtliche Vertretung in Unterhaltsangelegenheiten.

Begleitung und Schutz junger Menschen

Finden Sie unkomplizierte Hilfe für Kinder und Jugendliche in Dortmund dank der Jugendhilfedienste in Ihrer Nähe.

Psychologische Unterstützung bei sexueller Grenzverletzung

Informationen zu spezialisierter Beratung und psychologischer Unterstützung für Betroffene von sexuellen Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt.

Haus des Jugendrechts

Das Dortmunder Haus des Jugendrechts fördert die Zusammenarbeit von Behörden, um auf Jugendkriminalität effektiv zu reagieren & die Sicherheit zu erhöhen.

Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende: Wichtige Informationen und Voraussetzungen für staatliche Unterstützung erhalten Sie hier.