1. Themen
  2. Kinder, Jugendliche & Familie
  3. Hilfe und Beratung
  4. Jugendgerichtshilfe
Jugendamt zur Fachbereichsstartseite

Hilfe und Beratung

Jugendgerichtshilfe

Wenn gegen Jugendliche (14. – 17. Lebensjahr) und Heranwachsende ( 18. – 20. Lebensjahr) ein Strafverfahren eingeleitet wird, haben Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte unverzüglich das Jugendamt einzuschalten. Das Jugendamt wirkt als Jugendgerichtshilfe im gesamten Jugendstrafverfahren mit. Die Jugendgerichtshilfe

  • macht jedem jungen Menschen ein konkretes Beratungsangebot,
  • bringt die persönlichen, sozialen und fürsorgerischen Belange in das Verfahren ein und äußert sich zur Persönlichkeit / Verantwortungsreife und den zu ergreifenden Maßnahmen in den Hauptverhandlungen der Jugendgerichte.

Die Jugendgerichtshilfe berät, begleitet und unterstützt die Jugendlichen und deren Eltern vor, während und auch nach den Verhandlungen bei den Jugendgerichten.Sie prüft, ob Leistungen der Jugendhilfe oder andere Hilfen erforderlich sind, führt sie selbst durch, leitet sie ein oder vermittelt sie. In den Verhandlungen der Jugendgerichte hat sie ein Anwesenheits- und Äußerungsrecht sowie ein uneingeschränktes Besuchsrecht in Untersuchungshaft- und Jugendstrafanstalten sowie in den Jugendarrestanstalten.
An staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren wirkt die Jugendgerichtshilfe im Rahmen der Diversion (Abwendung von Gerichtsverfahren) nach §45 Abs. JGG mit.

Der für das Jugendstrafrecht bestimmende Erziehungsgedanke wird wesentlich durch die konkrete Arbeit der Jugendgerichtshilfe umgesetzt. Daran arbeiten wir.

Die gesetzlichen Bestimmungen der pflichtigen Aufgabe Jugendgerichtshilfe finden sich u. a. in den §§ 52 SGB VIII (Kinder-u. Jugendhilfe-Gesetz) und 38 JGG (Jugendgerichtsgesetz).

Werden junge Menschen dem Haftrichter vorgeführt, leistet die Jugendgerichtshilfe - auch an Wochenenden und allen Feiertagen- durch Beratung des Haftrichters Haftentscheidungshilfe und führt zuvor Gespräche mit den Inhaftierten im Polizeigewahrsam. Kommen Haftalternativen infrage, werden diese dem Haftstaatsanwalt und dem Haftrichter vorgeschlagen (§§71/72 JGG).

An Haftprüfungsterminen nimmt die Jugendgerichtshilfe mit eigenen Stellungnahmen ebenso teil und führt zuvor Gespräche mit dem Inhaftierten und seinen Bezugspersonen.

Die Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes Dortmund führt ambulante Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz eigenständig durch oder vermittelt diese an entsprechende Leistungsanbieter der Jugendhilfe (Weisungen und Auflagen).

Dazu gehören unter anderem:

  • Vermittlung gemeinnütziger Arbeit
  • Vermittlung und Durchführung von Betreuungsweisungen
  • sozialpädagogische Gruppenarbeit zum Thema Alkohol und Drogen- FRED-Kurse
  • soziale Trainingskurse
  • Soziales Training in Form von 2 Gruppenmodulen und begleitenden Einzelgesprächen
  • Vermittlung von Schadenswiedergutmachungen und Schmerzensgeldern
  • Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs
  • Anti-Aggressionstraining

All diese Maßnahmen dienen auch dazu – ebenso wie das gesamte Jugendstrafverfahren -, dem jungen Menschen eine Orientierung für ein zukünftig ein straffreies Leben zu vermitteln.

Im Mittelpunkt der Arbeit stehen neben der Persönlichkeit des jungen Täters und dessen zukünftiger Entwicklung auch immer die konkreten Belange der Geschädigten und Opfer.

Übersicht der Ansprechpartner der Jugendgerichtshilfe

Jugendgerichtshilfe im Dortmunder Haus des Jugendrechts

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Landgrafenstr. 153 , 3. OG
44139 Dortmund
Personen
Frau Wöste Leiterin Jugendgerichtshilfe

Kontakt

Herr Lehnert stellv. Leiter Jugendgerichtshilfe

Kontakt

Frau Aslan Jugendgerichtshelferin

Kontakt

Frau Böhm Jugendgerichtshelferin

Kontakt

Frau Branscheidt Jugendgerichtshelferin

Kontakt

Frau Brinkmann Jugendgerichtshelferin

Kontakt

Frau Heimers Jugendgerichtshelferin

Kontakt

Frau Henneken Vazquez Jugendgerichtshelferin

Kontakt

Frau John Jugendgerichtshelferin

Kontakt

Herr Kiko Jugendgerichtshelfer

Kontakt

Frau Meyer Jugendgerichtshelferin

Kontakt

Frau Gerdom Jugendgerichtshelferin

Kontakt

Herr Sommer Jugendgerichtshelfer

Kontakt

Frau Nübel Jugendgerichtshelferin

Kontakt

Frau Paulsen Jugendgerichtshelferin

Kontakt

Frau Radocaj Jugendgerichtshelferin

Kontakt

Frau Dücker Jugendgerichtshelferin

Kontakt

Herr Seebrandt Jugendgerichtshelfer

Kontakt

Herr Tekin Jugendgerichtshelfer

Kontakt

Herr Thiemer Jugendgerichtshelfer

Kontakt

Mehr zum Thema

Psychologischer Beratungsdienst

Professionelle Unterstützung und Rat für Eltern und Jugendliche in Dortmund. Entdecken Sie unsere vielfältigen psychologischen Beratungsstellen.

Haus des Jugendrechts

Das Dortmunder Haus des Jugendrechts fördert die Zusammenarbeit von Behörden, um auf Jugendkriminalität effektiv zu reagieren & die Sicherheit zu erhöhen.

Sexualisierte Gewalt

Professionelle Hilfe bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt. Kostenlose, vertrauliche Beratung & Unterstützung für Betroffene in Dortmund.

Begleitung und Schutz junger Menschen

Finden Sie unkomplizierte Hilfe für Kinder und Jugendliche in Dortmund dank der Jugendhilfedienste in Ihrer Nähe.

Beratungsstelle Aplerbeck

Der Psychologische Beratungsdienst Aplerbeck bietet kompetente Hilfe für Familien, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Dortmund.

Kinderfrüherkennungsuntersuchung (U-Untersuchung)

Die U-Untersuchungen geben Eltern Sicherheit, dass ihr Kind sich gesund und altersgemäß entwickelt. Leider nimmt die Teilnahme an den U-Untersuchungen mit steigendem Alter der Kinder ab. Daher erinnert, informiert und motiviert das Jugendamt der Stadt Dortmund Eltern zu U-Untersuchungen.

Beratungsstelle Lütgendortmund

Kostenlose Psychologische Beratung in Lütgendortmund für Familien, Kinder, Jugendliche & junge Erwachsene. Hilfe bei persönlichen Problemen.

Sozialkompetenztraining für Schulen

Informationen vom Psychologischen Beratungsdienst der Stadt Dortmund zum Thema Sozialkompetenztraining für Schulen.

Fachstelle für Beratungen im Themenfeld Kinderschutz

Informationen zur anonymen Fachberatung für Berufsgeheimnisträger*innen, die sich mit einer drohenden Kindeswohlgefährdung auseinandersetzen.

Willkommensbesuche: Willkommen in Dortmund!

Alle Dortmunder Familien mit neugeborenen Kindern und alle nach Dortmund zugezogenen Familien mit Kindern im Alter bis zwei Jahren haben einen Anspruch auf einen Willkommensbesuch, ob im elterlichen Haushalt oder im Familienbüro.

Angebot für Kinder aus suchtbelasteten Familien

Das Jugendamt Dortmund stellt Angebote und Informationen für Kinder aus suchtbelasteten Familien zum Gruppentherapeutischen Angebot Soulsurfer vor.

Jugendhilfedienste

Finden Sie hier alle wichtigen Kontakte in den Stadtbezirken des Jugendhilfedienstes.

Beratungsstellen in freier Trägerschaft

Finden Sie hier eine Übersicht über Beratungsstellen in freier Trägerschaft in Dortmund, an die Sie sich vertrauensvoll wenden können.

Beratungsstelle Hombruch

Psychologischer Beratungsdienst Hombruch: Unterstützung für Kinder, Jugendliche & Eltern in Dortmund. Kostenlose Hilfe in Erziehungs- & Schulfragen.

Beratungsstelle Brackel

Der Psychologische Beratungsdienst Brackel bietet kostenlose, vertrauliche Hilfe für Familien, Kinder, Jugendliche und Eltern in Dortmund.