Mobilität & Verkehr
E-Scooter
Seit dem Jahr 2019 können Bürger*innen und Besucher*innen in Dortmund neben privaten auch Leihangebote für E-Scooter nutzen. Diese Seite gibt einen Überblick über die privaten Anbieter sowie die geltenden Regeln.
Leihangebote in Dortmund
In Dortmund können seit dem Jahr 2019 E-Scooter von wechselnden Anbietern ausgeliehen werden. Nachdem der Betrieb zunächst auf Basis von frewilligen Kooperationsvereinbarungen zwischen der Stadt Dortmund und den Betreibern geregelt wurde, ist seit dem Sommer 2022 die Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis obligatorisch. Die Erlaubnisse beinhalten einige Auflagen für die Betreiber, die einen geregelten und möglichst verträglichen Leihbetrieb sicherstellen sollen. Für Nutzer*innen ergeben sich daraus einige Regeln, die im Folgenden einmal dargestellt werden.
E-Scooter-Konzept für Dortmund
In Dortmund gibt es seit dem Jahr 2022 ein vom Rat der Stadt beschlossenes Mobilitätskonzept. Dieses sieht allgemein zwei Bereiche mit unterschiedlichen Betriebsmodellen vor. In den drei Innenstadtbezirken und am PHOENIX See werden bzw. wurden feste Abstellflächen eingerichtet, die markiert und beschildert sind. Den Auftakt gab es bereits 2021 am PHOENIX See mit der Einrichtung von zwei festen Abstellflächen. Seit 2026 gibt es solche auch in der westlichen Innenstadt: Hier wurden 86 Abstellflächen eingerichtet und der Betrieb zum 1. Juli rund um den Hauptbahnhof, ab dem 1. Oktober stadtbezirksweit (außer Dorstfeld) umgestellt. In diesen Bereichen dürfen Leih-E-Scooter nur im Bereich der Abstellflächen abgegeben werden, um einen geregelten und der städtbaulichen Dichte angemessenen Betrieb zu gewährleisten. Zudem gilt in den Innenstadtbezirken ein Deckel von 100 E-Scooter pro Betreiber und Stadtbezirk. Pro Betreiber sind in der Innenstadt also maximal 300 E-Scooter zugelassen, der Rest der Flotte muss in den Außenbezirken angeboten werden.
Dort sieht das Mobilitätskonzept den Hauptnutzen der Leih-Scooter. Gerade in weniger dicht bebauten Bereichen sollen E-Scooter die Rolle eines Zubringers zum ÖPNV dienen, aber auch Wege zwischen bzw. innerhalb der Vororte erleichtern.
Nach dem Stadtbezirk Innenstadt-West und dem PHOENIX See werden im Anschluss in 2027 Abstellflächen im Stadtbezirk Innenstadt-Ost eingerichtet. Die Innenstadt-Nord folgt anschließend.
Welche Betreiber sind in Dortmund aktiv?
Derzeit verfügen 6 Betreiber in Dortmund über eine Sondernutzungserlaubnis für den Verleih von E-Scootern. Die in den Auflagen festgehaltenen Regeln besagen unter anderem, dass
- Zugänge und Zufahrten freigehalten werden müssen
- Warteflächen des ÖPNV (Bahnsteige, Haltestellen, Zuwege zu Haltestellen, ...) freigehalten werden müssen
- Der Gehweg eine Restbreite von min. 2 Meter haben muss
Die Betreiber sind dazu verpflichtet, innerhalb von 6 Stunden nach der Meldung auf den Missstand zu reagieren. Das gilt auch, wenn dieser nicht durch den Betreiber selbst verursacht wurde. Die Betreiber benötigen hierfür lediglich den Standort und die Problembeschreibung. Jeder Betreiber hat dafür eine Hotline sowie einen E-Mail-Kontakt eingerichtet:
Lime
- Telefon:
069 77044733 - E-Mail:
hilfe@li.me
Dott
- Telefon:
030 46690493 - E-Mail:
dortmund@ridedott.com
Bolt
- Telefon:
030 568373989 - E-Mail:
dortmund.micromobility@bolt.eu
Voi
- Telefon:
0231 53035005 - E-Mail:
support@voiapp.io
Ridemovi
- Telefon:
089 20197729 - E-Mail:
support.de@ridemovi.com
Ryde
- Telefon:
0158 88645720 - E-Mail:
support@ryde-technology.com
Die wichtigsten Regeln für Nutzer*innen
Für Nutzer*innen der Leihangebote, aber auch für private E-Scooter-Fahrten, gelten einige besondere Regeln. Neben den gesetzlichen Vorgaben gibt es in Dortmund ein paar Besonderheiten:
Wer kann einen E-Scooter ausleihen?
Grundsätzlich darf jede Person über 14 Jahre einen E-Scooter fahren. Ein Führerschein ist nicht notwendig. Die Anbieter schreiben in ihren ABG i.d.R. allerdings ein Mindestalter von 18 Jahren vor.
Wo sehe ich, wo ich überall hinfahren kann?
Jeder Betreiber legt ein eigenes Betriebsgebiet fest. Diese unterscheiden sich teilweise erheblich. Daher sollte man sich vor der Fahrt über die Betreiber-Apps informieren, welche Gebiete mit welchem Betreiber möglich sind
Kann ich überall fahren?
Nein. Für E-Scooter gilt die sog. Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (e-KFV). Selbstverständlich gelten zudem die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO). Grundsätzlich sind E-Scooter den Fahrrädern gleichgestellt, d.h. sind benutzungspflichtige Radwege vorhanden, müssen diese genutzt werden. Ab März 2027 dürfen auch Bereiche befahren werden, die mit dem Zeichen "Radfahrer frei" beschildert sind. Achtung: Es gilt Schrittempo! Gehwege und Fußgängerzonen sind generell tabu, sofern das Befahren dort nicht explizit erlaubt ist!
Darf ich den geliehenen Roller überall abstellen?
Nein. Grundsätzlich gilt: E-Scooter dürfen überall dort abgestellt werden, wo auch Fahrräder abgestellt werden dürfen. Aber es gibt Ausnahmen: Fußgängerzonen, Grünanlagen, Einfahrten, Haltestellen & Bahnsteige und Geh- / Radwege sind tabu. Auch im Bereich von schmalen Gehwegen darf die Leihe nicht beendet werden, wenn weniger als 2 Meter frei bleiben.
In einigen Bereichen gilt zudem ein eingeschränkter Betrieb: Am PHOENIX See und im Stadtbezirk Innenstadt-West (u.a. City, Hauptbahnhof) darf die Leihe nur im Bereich der markierten und beschilderten Abstellflächen beendet werden!
Ich habe den letzten Bus nach Hause verpasst. Darf ich nach der Party mit dem E-Scooter heim fahren?
Genau dafür sind E-Scooter gemacht. Aber Vorsicht: E-Scooter sind Fahrzeuge! Hier gilt: Alkohol ist tabu! Es gelten die gleichen Promillegrenzen wie beim Auto, für junge Fahrer*innen gilt auch beim E-Scooter eine 0,0-Promille-Grenze! Mehr Infos gibt es bei der
Kann ich jemanden auf meinem E-Scooter mitnehmen?
Nein. E-Scooter dürfen nur von einer Person benutzt werden.
Weitere Themen
Das Projekt „Bauzaun lässt hopfen!“ zielt darauf ab, eine innovative und nachhaltige Begrünungslösung für Baustelleneinrichtungsflächen zu entwickeln
Themen des Bereichs Stadtentwicklung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes der Stadt Dortmund
Themen der Denkmalbehörde der Stadt Dortmund.
Informationen über die Erschließung von Verkehrswegen, des Tiefbauamtes der Stadt Dortmund, in Verbindung mit Lärmschutz und Lufthygiene.
Auf diesen Seiten finden Sie alle Themen zur gewerblichen Mobilität in Dortmund.
Eine Übersicht zu einzelnen Themen des Bereiches Radverkehr in der Stadt Dortmund: neue Wege, Projekte, Events, Baustellen und vieles mehr.
Erfahren Sie mehr zu den Leitthemen im Bezug auf das Projekt "Emissionsfreie Innenstadt" des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes der Stadt Dortmund.
Diese Seite informiert Sie zum Thema Online-Dienst "Baustelleninformation" des Tiefbauamtes, der über aktuelle Baumaßnahmen informiert
Erfahren Sie mehr zum Mikrodepot am Ostwall als Maßnahme des Projektes "Emissionsfreie Innenstadt" des Stadtplanungs- & Bauordnungsamtes Dortmund.
Aktuelle Informationen zur Baumaßnahme Hoeschallee des Tiefbauamtes der Stadt Dortmund
Aktuelle Informationen zu Umbaumaßnahmen an der Westfalenhütte, des Tiefbauamtes der Stadt Dortmund.
Informationen über das Thema "Handyparken" in der Stadt Dortmund.
Informationen zu Bewohnerparkzonen in Dortmund aus dem Stadtplanung- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund.
Informationen zu den zwei Fahrradstraßen in der östlichen Innenstadt im Rahmen des Projektes "Emissionsfreie Innenstadt" der Stadt Dortmund.
Brauchen Sie Informationen zu Straßenbau oder Infrastruktur in Dortmund? Hier finden Sie alle Kontaktinformationen des Tiefbauamts für Ihre Anliegen.