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Wasser

Erkundungsbohrungen und Baugrundsicherungsmaßnahmen

Erkundungsbohrungen werden zur Überprüfung der Standsicherheit des Untergrundes oder baulicher Anlagen (Gebäude/Straßen) durchgeführt. Bei Baugrundsicherungsmaßnahmen geht es um die Verbesserung der Tragfähigkeit des Untergrundes für Bauwerke und um den Oberflächenschutz durch standsichere Verfüllung von festgestellten Hohlräumen im Untergrund (z. B. in ehemaligen Bergbaugebieten).

Die erforderlichen Bohrarbeiten werden aus wasserrechtlicher Sicht als „Erdaufschlüsse“ bezeichnet. Bereits im Vorfeld (ca. vier Wochen vor Beginn der Bohrarbeiten) müssen die Maßnahmen bei der Unteren Wasserbehörde im Rahmen des gebührenpflichtigen Bohranzeigeverfahrens beantragt werden. Die Bohranzeige ersetzt nicht das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren gemäß § 8, 9 und §11 WHG, wenn dabei Grundwasser abgesenkt bzw. abgepumpt wird!

Die Durchführung von Erdaufschlüssen ohne wasserrechtliche Zustimmung ist nicht zulässig.

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