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Wasser

Regenwasser-/ Niederschlagswasserversickerung

Eine Maßnahme zum ökologischen Umgang mit der Ressource Wasser ist die Versickerung von Niederschlagswasser, mit dem Ziel, das Regenwasser ohne Umweg über Kläranlagen wieder dem natürlichen Wasserkreislauf zuzuführen. Das auf versiegelten Flächen (Straßen, Wege, Dächer) anfallende Regenwasser kann auf unterschiedliche Art und Weise auf dem Grundstück versickert oder aber einem Bachlauf zugeführt werden. Für bestimmte Versickerungsanlagen muss vor der Errichtung eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde eingeholt werden.

Versickerungsanlagen

Im Wesentlichen unterscheidet man oberflächennahe und tiefgründige Versickerung. Oberflächennah sind alle Versickerungen, die das auf den befestigten Flächen anfallende Niederschlagswasser ausschließlich innerhalb der belebten Bodenzone (0,5 m unter der Geländeoberkante) versickern. Dies kann z. B. über Flächenversickerung (Auslauf auf eine Wiese), Muldenversickerung oder Versickerung über Teichanlagen geschehen. Diese oberflächennahen Versickerungsarten sind erlaubnisfrei.

Da eine ordnungsgemäße Niederschlagswasserbeseitigung auch die baurechtliche Erschließung eines Grundstücks sichert, ist die Fertigstellung der Anlage dem Bauordnungsamt im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens mittels Unternehmerbescheinigung anzuzeigen.

Tiefgründige Versickerungssysteme sind Sickermulden, die tiefer als 0,5 m in den Boden einbinden, sowie (Rohr)-Rigolen und Sickerschächte oder Kombinationen aus den vorgenannten Systemen (Mulden-Rigolensystem). Für diese Anlageformen muss immer eine wasserrechtliche Erlaubnis eingeholt werden. Für das gebührenpflichtige Erlaubnisverfahren ist ein Zeitfenster von mindestens 4-6 Wochen einzuplanen.

Erlaubnisantrag für die Einleitung von Niederschlagswasser, 106 KB, PDF

Generell dürfen Versickerungsanlagen nicht in belasteten Böden oder Auffüllungen errichtet werden, um mögliche Schadstoffeinträge in das Grundwasser auszuschließen. Der Abstand zwischen der Sohle der Versickerungsanlage und dem höchstmöglichem Grundwasserstand muss nachweislich mindestens 1,0 m betragen.

Rechtliche Anforderungen

Sofern Grundstücke erstmalig bebaut werden, muss vorab geprüft werden, ob das anfallende Niederschlagswasser

a) einem Regenwasserkanal zugeführt,
b) auf dem Grundstück versickert, oder
c) einem Bachlauf zugeführt werden kann.

Wenn diese drei Möglichkeiten ausscheiden, ist in Abstimmung mit der Stadtentwässerung / Grundstücksentwässerung die Zuführung des das anfallende Niederschlagswasser in die städtische Kanalisation zu regeln.

Weitgehende Informationen finden Sie bei der Stadtentwässerung Dortmund.

Kontakt

Stadt Dortmund - Umweltamt - Regenwasserversickerung

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Brückstr. 45
44135 Dortmund
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Herr Resch Ansprechpartner zur Technischen Betreuung

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Herr Brandherm Ansprechpartner zum Verwaltungsverfahren

Kontakt

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