Wasser
Private Abwasserbeseitigung im Außenbereich
In Gebieten, in denen für bebaute Grundstücke kein städtischer Abwasserkanal vorhanden ist oder gebaut werden kann - etwa im Außenbereich - sind die Grundstückeigentümer*innen dazu verpflichtet, das anfallende häusliche Schmutzwasser über Anlagen der dezentralen Abwasserentsorgung zu beseitigen.
In biologischen Kleinkläranlagen (BKKA) wird das Schmutzwasser aus privaten Haushalten so gereinigt, dass es anschließend einem Bachlauf oder dem Untergrund (per Versickerung) zugeführt werden kann.
Für die Errichtung und den Betrieb einer solchen Anlage ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese regelt:
- den Bau und Betrieb der biologischen Kleinkläranlage,
- die Art der Abwasserbeseitigung (Versickerung des geklärten Abwassers in den Untergrund oder die Einleitung in ein Fließgewässer) sowie
- den Umgang mit dem anfallenden Niedrschlagswasser.
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Stadt Dortmund - Umweltamt - Gewässerbewirtschaftung
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