Sondernutzung und Veranstaltungsmanagement
Antragsformulare und weitere Unterlagen
Um die zum Teil umfangreichen und zeitaufwändigen Verfahren zu vereinfachen, meldet der/die verantwortliche Veranstaltungsorganisator*in im ersten Schritt die Durchführung der Veranstaltung mit dem unten aufgeführten Formular "Meldung einer Veranstaltung" an.
Bitte beachten: Speichern Sie das Formular vor dem Ausfüllen auf Ihrem lokalen Rechner.
Bitte beachten Sie zusätzlich das unten aufgeführte Ablaufdiagramm zur "Anmeldung einer Veranstaltung".
Bei Veranstaltungen die auf einer öffentlichen Fläche stattfinden muss die Veranstaltungserklärung sowie die Versicherungserklärung dem Antrag beigefügt werden.
Bei Veranstaltungen die nicht ausschließlich an einem festen Standort stattfinden (Straßenrennen, Umzüge, RTF, Radrennen etc.) ist der Streckenverlauf der Veranstaltung zwingend auf einem gesonderten Blatt darzustellen und dem Antrag beizufügen!
Unterlagen zum Thema Veranstaltungsmanagement
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Formular: Meldung einer Veranstaltung, 175 KB, PDF -
Formular: Meldung einer Veranstaltung St. Martin, 160 KB, PDF -
Ablaufdiagramm, 427 KB, PDF -
Veranstaltererklärung für Veranstaltungen, 42 KB, PDF -
Veranstaltererklaerung nach § 29 Abs. 2 StVO, 116 KB, PDF -
Versicherungserklärung, 56 KB, PDF -
Merkblatt Hygiene bei Straßenfesten, 27 KB, PDF -
Handlungsempfehlung für fliegende Bauten, 258 KB, PDF
Sondernutzung von öffentlichen Flächen
Sie möchten vor Ihrer Gaststätte eine Außengastronomie betreiben oder vor Ihrem Geschäft eine Warenauslage aufstellen? Oder möchten Sie einen Informationsstand betreiben?
Dann benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis - diese können Sie über untenstehenden Link online beantragen.
Unterlagen zum Thema Sondernutzung
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Online-Formular Sondernutzung -
Antrag Infostand, 29 KB, PDF -
Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Inanspruchnahme öffentlicher Wegeflächen, 10 KB, PDF -
Musterplan zur Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für die Errichtung eines Straßencafés, 51 KB, PDF -
Antrag Straßencafé, 309 KB, PDF -
Hinweisblatt Straßencafé Erstanträge, 315 KB, PDF -
Informationsblatt Außengastronomie auf Parkplätzen, 264 KB, PDF -
Satzung über Erlaubnisse und Gebühren Stand Dezember 2023, 289 KB, PDF
Häufige Fragen
Was muss ich bezahlen?
Für die Sondernutzung ist eine Gebühr zu entrichten. Die Höhe der Gebühr ist inAbhängigkeit von der beanspruchten Fläche, der Dauer und Art der Nutzung und richtet sich nach dem Gebührentarif
Politische und gemeinnützige Informationsstände sind gebührenbefreit.
Wie sind die Erreichbarkeiten?
Für sämtliche Anfragen steht Ihnen das Mailpostfach sondernutzung@stadtdo.de zur Verfügung.
Darüber hinaus erreichen Sie die Kolleg*innen unter folgenden Rufnummern:
(0231) 50 25173, 50 29044, 50 24051, 50 29970, 50 16116
Hinweis
Für Sondernutzungsanträge im Zusammenhang mit Baustellen ist das Tiefbauamt zuständig.
Kontakt
Stadt Dortmund - Koordinierungsstelle für Veranstaltungen
Anschrift und Erreichbarkeit44122 Dortmund
Die Feuerwache 8 der Feuerwehr Dortmund stellt für den Brandschutz und Hilfeleistungen einen sogenannten Grundschutz.
Informationen des Projekts "AMPLIFY" vom Institut für Feuerwehr- und Rettungstechnologie.
Gegründet wurde der Löschzug 15 (Kirchhörde) der Freiwilligen Feuerwehr schon im Jahr 1894.
Gerade zur Weihnachtszeit muss die Feuerwehr oft zu Bränden ausrücken. Damit Sie hiervon verschont bleiben, wurden hier Tipps zusammengestellt.
Informationen zu Prostitutionsangelegenheiten in der Stadt Dortmund
Hier finden Sie eine Übersicht der Schiedspersonen für den Stadtbezirk Mengede in Dortmund.
Die Bußgeldstelle des Dortmunder Rechtsamts informiert über Rechte und Ordnungswidrigkeiten beim Baumschutz. Erfahren Sie mehr!
Bei schweren Unwettern gehen unzählige Meldungen über den Notruf 112 bei der Feuerwehr ein - eine gute Vorbereitung kann dies verhindern.
Informationen zum Beschwerdemanagement der Stadtentwässerung Dortmund
Hier finden Sie Informationen zu den Ordnungswidrigkeiten beim Abfallrecht in Dortmund.
Die Feuerwehr Dortmund geht seit 2009 neue Wege, um an andauernden Einsatzstellen die Kräfte vor Ort mit Getränken und Speisen zu versorgen.
Informationen des Projekts "SEKUR" vom Institut für Feuerwehr- und Rettungstechnologie.
Der Rat der Stadt Dortmund hat eine Verordnung über das Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige beschlossen.
Hier finden Sie eine Übersicht der Schiedspersonen für den Stadtbezirk Hörde in Dortmund.
Infos zur Risikosenkung durch Zustands- und Funktionsprüfungen aufgrund von Verschmutzungen von Boden und Grundwasser, Verstopfungen oder Ähnlichem.