Zentraler Vollzugs- und Ermittlungsdienst (VED) des Ordnungsamt Dortmund
Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst (VED) ist eine spezialisierte Arbeitsgruppe innerhalb der Abteilung für allgemeine Sicherheits-, Ordnungs- und Vollzugsangelegenheiten des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund. Der VED trägt maßgeblich zur Durchsetzung kommunaler Vorschriften und zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei.
Aufgabenbereiche des zentralen Vollzugs- und Ermittlungsdienstes (VED)
Aufenthaltsermittlungen:
Der Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist mit der Klärung und Überprüfung von Aufenthaltssituationen betraut, um die Einhaltung der geltenden rechtlichen Vorschriften sicherzustellen. Dies beinhaltet insbesondere die Feststellung des tatsächlichen Aufenthaltsortes von Personen, um beispielsweise Meldepflichten oder aufenthaltsrechtliche Bestimmungen zu kontrollieren.
Beseitigung von Autowracks:
Im öffentlichen Verkehrsraum abgestellte Fahrzeuge, die nicht mehr zum Verkehr zugelassen sind (sogenannte „Autowracks“), werden durch den Vollzugs- und Ermittlungsdienst erfasst und ordnungsgemäß entfernt. Diese Maßnahme dient sowohl der Gewährleistung der Verkehrssicherheit als auch der Erhaltung eines gepflegten Stadtbildes. Fahrzeuge, die den öffentlichen Verkehrsraum beeinträchtigen oder eine Gefährdung darstellen, werden systematisch und gemäß den gesetzlichen Vorgaben beseitigt.
Stilllegung von Fahrzeugen:
Der Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist befugt, Fahrzeuge außer Betrieb zu setzen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Dazu zählen insbesondere das Fehlen oder Erlöschen des erforderlichen Versicherungsschutzes, die Nichtteilnahme an herstellerseitigen Rückrufaktionen, das Ablaufen der Hauptuntersuchung (TÜV) sowie die Missachtung von Ummeldepflichten. Diese Maßnahmen dienen der Sicherstellung der Verkehrssicherheit sowie der konsequenten Einhaltung der geltenden rechtlichen Bestimmungen.
Maßnahmen nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG NRW):
Im Rahmen der zwangsweisen Einweisungen gemäß dem PsychKG NRW übernimmt der Vollzugs- und Ermittlungsdienst die Begleitung der Unterbringung betroffener Personen in die jeweils zuständigen Kliniken. Diese Maßnahmen erfolgen, wenn eine medizinisch notwendige Behandlung aufgrund einer psychischen Erkrankung zwingend erforderlich ist. Dabei steht die Gewährleistung des Schutzes der betroffenen Personen sowie die Wahrung ihrer verfassungsrechtlich geschützten Rechte im Vordergrund. Die Durchführung der Maßnahmen erfolgt unter strenger Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung des Prinzips der Fürsorge.
Darüber hinaus unterstützt der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst eine Vielzahl weiterer städtischer Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Durchsetzung ordnungsrechtlicher Vorgaben. Die enge Kooperation mit anderen kommunalen Behörden und Institutionen ist dabei von zentraler Bedeutung, um eine effektive sowie koordinierte Umsetzung sicherheitsrelevanter Maßnahmen sicherzustellen.
Auf diese Weise leistet der Dienst einen maßgeblichen Beitrag zur Erhaltung der Sicherheit, Sauberkeit und Lebensqualität in der Stadt Dortmund.
Stadt Dortmund – Ordnungsamt – Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten
– Zentraler Vollzugs- und Ermittlungsdienst –
44122 Dortmund
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