Stadt Dortmund Wappen
  1. Startseite
  2. Themen
  3. Sicherheit & Ordnung
  4. Beratungsangebote
  5. Sicherheitstipps der Feuerwehr
  6. Osterfeuer
Amt für Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz zur Fachbereichsstartseite

Sicherheitstipps der Feuerwehr

Osterfeuer / Martinsfeuer

Damit Sie in diesem Jahr das Brauchtumsfeuer genießen können, ohne den Feuerwehr-Notruf 112 wählen zu müssen, gibt die Feuerwehr einige Tipps:

Sicherer Umgang mit dem Brauchtumsfeuer

Bild: Stadt Dortmund
Osterfeuer auf einem Feld
Bild: Stadt Dortmund

  • Melden Sie frühzeitig das Feuer beim Umweltamt an. Brauchtumsfeuer müssen in Dortmund angemeldet werden. Das Umweltamt prüft, ob das angemeldete Osterfeuer die Regelungen der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern in der Stadt Dortmund, 38 KB, PDF einhält
  • Verbrennen Sie nur trockene Pflanzenreste und unbehandeltes Holz (keine Abfälle!)
  • Vermeiden Sie eine starke Rauchentwicklung, indem Sie nur ausreichend trockenes Material verbrennen
  • Schichten Sie am Tag der Veranstaltung das Brennmaterial um, da sich kleine Tiere in dem Schichtmaterial aufhalten bzw. verstecken könnten

  • Halten Sie ausreichend Sicherheitsabstand zu Gebäuden, Bäumen, Hecken u. ä.
  • Benutzen Sie keine Brandbeschleuniger
  • Beachten Sie auch die Windrichtung und -stärke
  • Benennen Sie zur ständigen Beaufsichtigung eine verantwortliche Person für die Feuerstelle. Die Person darf die Örtlichkeit erst verlassen, wenn sie komplett erkaltet ist
  • Kinder unterschätzen die Gefahren des Feuers; achten Sie deshalb unbedingt darauf, dass auch die Kinder einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum Feuer einhalten und sich nicht in auftretenden Rauchschwaden aufhalten
  • Die Brauchtumsfeuer dürfen nur an bestimmten Tagen und nur zu festgelegten Uhrzeiten abgebrannt werden. Sollte das Feuer dann noch nicht abgebrannt sein, ist es selbständig zu löschen
  • Halten Sie unbedingt eine Zufahrt für die Feuerwehr und den Rettungsdienst frei
  • Zögern Sie nicht, die Feuerwehr zu rufen, wenn das Feuer außer Kontrolle gerät


Weitere Informationen

Mehr zum Thema

Prostitution

Informationen zu Prostitutionsangelegenheiten in der Stadt Dortmund

E-DRZ

Die „Etablierung des Deutschen Rettungsrobotik-Zentrums (DRZ)“ ist das Folgeprojekt eines Forschungsvorhabens der Feuerwehr Dortmund.

Waldbrand

Waldbrände entstehen in unseren Breitengraden meist aus Unachtsamkeit oder Brandstiftung - die Feuerwehr Dortmund gibt Tipps zur Vorsorge.

Feuerwache 7 – Airport 21

Die Feuerwache 7 der Feuerwehr Dortmund beheimatet die Flughafenfeuerwehr des Flughafens Dortmund.

First Responder ergänzen den Rettungsdienst Dortmund

In bestimmten Fällen ist es sinnvoll, das therapiefreie Intervall so kurz wie möglich zu halten. Hier ergänzen First Responder die Rettungskette.

Laufende Projekte

Die Laufenden Projekte des Instituts für Feuerwehr- und Rettungstechnologie (IFR) der Stadt Dortmund

Schiedspersonen für den Stadtbezirk Hörde

Hier finden Sie eine Übersicht der Schiedspersonen für den Stadtbezirk Hörde in Dortmund.

Kohlenstoffmonoxid

Bei einem Verdacht auf CO-Austritt: Alarmieren sie auf jeden Fall die Feuerwehr über den Notruf 112 und verlassen Sie das Gebäude!

Fernmeldezug der Feuerwehr – Löschzug 40

Der Fernmeldezug (FMZ) wird bei bestätigter Lage durch den Einsatzleiter/-in (meist A-Dienst) angefordert.

Sondernutzung und Veranstaltungsmanagement

Informationen zum Thema Sondernutzung und Veranstaltungsmanagement beim Ordnungsamt der Stadt Dortmund

Löschzug 20 – Nette

Der Löschzug 20 (Nette) der Freiwilligen Feuerwehr Dortmund besteht seit dem Jahr 1924.

Warnung der Bevölkerung

Die Feuerwehr Dortmund informiert über das dreistufige Warnkonzept bei Katastrophenfällen.

Brandschutzaufklärung / -erziehung

Die Feuerwehr Dortmund will über Brandgefahren aufklären und informiert über vorbeugende Schutzmaßnahmen, um Leben zu retten und Sachwerte zu sichern

ADLeR

Das Projekt ADLeR soll für Menschen mit Behinderungen und alten Menschen mehr Sicherheit und größere Selbstbestimmung im Alltag ermöglichen.

Landeshundegesetz NRW

Informationen zum Landeshundegesetz NRW für die Stadt Dortmund