Cannabis
Der Deutsche Bundestag hat am 23. Februar 2024 das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz) beschlossen.
Informationen zu Cannabis, zur Teillegalisierung von Cannabis sowie zu Prävention und Safer-Use von Cannabis finden Sie gesammelt auf dieser Website.
Die Cannabispflanze
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DHS (Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V.): Basisinfo Cannabis, 1 MB, PDF -
DHS (Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V.): Kiffen ist riskant (leichte Sprache), 661 KB, PDF -
BIÖG (Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit): Ausführliches Online-Informationsportal für junge Erwachsene, Fach- und Lehrkräfte sowie Eltern -
BIÖG (Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit): Informationsportal rund um das Thema Cannabis
Informationsangebote
Umgang mit Cannabis
Seit der Teillegalisierung von Cannabis im April 2024 ist das Thema immer wieder in verschiedenen Medien und Netzwerken präsent. Mittlerweile zeigt sich auch in Dortmund ein offenerer Umgang mit der Substanz, insbesondere was den Konsum betrifft.
Trotzdem wirft Cannabis bei vielen Menschen immer noch Fragen auf, die wichtig für eine kritische Auseinandersetzung mit der Pflanze sind.
Ein früher Konsum erhöht das Risiko physischer und psychischer Schäden, wodurch langfristig gravierende Folgen für die Gesundheit entstehen können. Umso wichtiger ist es sich über die Substanz zu informieren. Wissen kann schützen! Hier sind verschiedene Informationen und Links zu Angeboten gesammelt, die einen gesunden, aufgeklärten Umgang mit Cannabis fördern.
Informationen für Jugendliche und junge Erwachsene
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sauberdrauf! Podcast-Folge 15: Interview mit Jugendsuchtberaterin Olivia Mantwill zu Cannabis im Jugendalter -
Präventionsportal der BIÖG (Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit) für Jugendliche -
Stark statt breit: Cannabisprävention NRW, Infos für Jugendliche -
Stark statt breit (ginko Stiftung): Cannabis - wichtige Infos, 1 MB, PDF
Informationen für Eltern
Beratungs- und Unterstützungsangebote in Dortmund
FEEDBACK bietet für Menschen aus Dortmund Jugendberatung, Jugendsuchtberatung, Elternberatung, Präventionsberatung, Suchtvorbeugung, Frühintervention sowie Schulungen an.
Feedback - Fachstelle für Jugendberatung und Suchtvorbeugung
Kontakt
Tel.: +49 231 4773760
E-Mail: feedback@soziales-zentrum.org
Website:
Interventionskurs für drogenkonsumierende Jugendliche/ junge Erwachsene
FreD - Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumierenden
Kontakt
über Feedback - Fachstelle für Jugendberatung & Suchtvorbeugung Dortmund
Tel.: +49 231 4773760
E-Mail: feedback@soziales-zentrum.org
Website:
Drobs Drogenberatung
Kontakt
Tel.: +49 231 4773760
E-Mail: drobs@soziales-zentrum.org
Website:
AmbulanzZentrum der LWL-Klinik Dortmund
Offene Sprechstunde in der suchtmedizinischen Ambulanz
Sozialpsychiatrischer Dienst im Gesundheitsamt
Online-Beratungsplattformen
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E-Mail-Beratung drugcom.de (Online-Portal für junge Erwachsene, Fach- und Lehrkräfte sowie Eltern) -
Chat-Beratung drugcom.de (Online-Portal für junge Erwachsene, Fach- und Lehrkräfte sowie Eltern) -
"Quit the Shit"; Informations- und Beratungsplattform für Cannabiskonsument*innen -
Online-Beratungsangebot DigiSucht
Präventive Angebote an Schulen
Check it!
Kontakt
über Feedback - Fachstelle für Jugendberatung und Suchtvorbeugung
Tel.: +49 231 4773760
E-Mail: feedback@soziales-zentrum.org
Website:
Cannabis-quo vadis
Kontakt
über Lea Coumans, Koordinationsstelle im Gesundheitsbereich
Tel.: +49 231 50-19132
E-Mail: lcoumans@stadtdo.de
Website:
Grüner Koffer – Methodenset Cannabisprävention
Kontakt
über Feedback - Fachstelle für Jugendberatung und Suchtvorbeugung
Tel.: +49 231 4773760
E-Mail: feedback@soziales-zentrum.org
Website:
Präventive Angebote für Fachkräfte
Multiplikator*innenschulung Cannabis-quo vadis
Kontakt
Lea Coumans, Koordinationsstelle im Gesundheitsbereich
Tel.: +49 231 50-19132
E-Mail: lcoumans@stadtdo.de
Website:
Multiplikator*innenschulung Move
Kontakt
Lea Coumans, Koordinationsstelle im Gesundheitsbereich
Tel.: +49 231 50-19132
E-Mail: lcoumans@stadtdo.de
Website:
Safer-Use Informationen
Kampagne zur Cannabisprävention vom Gesundheitsamt
Mehr Aufklärung für einen bewussten und verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis!
„Choose health, not highs“

Die Wirkung von Cannabis ist bei jedem Menschen unterschiedlich und wird oft unterschätzt. Die Teillegalisierung schließt die Möglichkeit eines offeneren Dialogs, vor allem offeneren Konsum-Dialogs, innerhalb der Gesellschaft ein.
Das Gesundheitsamt hat in diesem Rahmen eine Kampagne entwickelt, um ein Risiko- und Konsumbewusstsein zum Thema Cannabis durch Aufklärung zu schaffen.
Folgende Botschaften stehen dabei im Fokus:
- „Cannabis ist kein harmloses Kraut": Faktenbasierte Aufklärung über gesundheitliche Risiken, Abhängigkeitspotential und Gefahren bei (übermäßigem) Konsum.
- „Wissen schützt dich“: Kenne die Risiken, bevor du entscheidest.
- „Kenne dich selbst“: Kenne deine eigenen Stärken und Schwächen.
Das Gesundheitsamt wendet sich mit Plakaten und Postkarten mit den genannten Botschaften und einschlägigen Aussagen zu Fehlinformationen über Cannabis an Kinder und Jugendliche, sowie junge Erwachsene in Dortmund. Die Zusammenstellung der Informations- und Beratungsangebote unterstützen die Kampagne.
Fragen, Antworten und Fakten zur Teillegalisierung
Cannabisgesetz
Das Cannabisgesetz hat in Deutschland viel geändert: Der Besitz und der Anbau von Cannabis wurden in Deutschland zum 1. April 2024 mit Vorgaben legal. Dadurch werden Konsument*innen vor Strafverfolgung geschützt und sicherer Zugang zu Cannabis gewährleistet.
Ziel ist es, den Schwarzmarkt sowie die organisierte Drogenkriminalität zurück zu dränden. Denn: Cannabisprodukte vom Schwarzmarkt bedeuten durch oftmals giftige Beimengungen, Verunreinigungen sowie synthetische Cannabinoide eine erhöhte Gesundheitsgefahr. Hier setzt das Cannabisgesetz an. Die Qualität und Sicherheit der Cannabisprodukte soll durch erlaubnispflichtigen und staatlich überwachten Anbau und Weitergabe in Anbauvereinigungen mit Vorgaben zum Heranwachsendenschutz gewährleistet werden.
Was ist erlaubt? Was ist nicht erlaubt?
Erlaubt:
- Jede erwachsene Person darf bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und mit sich führen. Im privaten Bereich (Wohnsitz / gewöhnlicher Aufenthalt) beträgt die Begrenzung 50 Gramm getrocknetes Cannabis pro Erwachsenen.
- Privater Eigenanbau. Hierbei gilt eine Begrenzung auf drei Cannabispflanzen pro Erwachsenen.
Nicht Erlaubt:
- Konsum in Anbauvereinigungen und in Sichtweite zum Eingangsbereich von Anbauvereinigungen ist verboten.
- In Fußgänerzonen ist der Konsum zwischen 7 und 20 Uhr verboten.
- Konsum in Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite ist verboten. "Sichtweite" liegt in der Regel in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der genannten Einrichtungen vor.
- Wo der Konsum in Dortmund nicht erlaubt ist, ist über diese
Karte ersichtlich. - Die Weitergabe von Cannabis an Minderjährige bleibt eine Straftat.
Wo ist in Dortmund der Konsum von Cannabis verboten (Sperrzonen)?
§ 5 Konsumverbot
(1) Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten.
(2) Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten:
1. in Schulen und in deren Sichtweite,
2. auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite,
3. in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite,
4. in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite,
5. in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und
6. innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite.
Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben.
(3) In militärischen Bereichen der Bundeswehr ist der Konsum von Cannabis verboten.
Welche Konsequenzen drohen, wenn ich Cannabis in einem verbotenen Bereich konsumiere?
Der Konsum von Cannabis in den in § 5 KCanG genannten "Verbotszonen" stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 30.000 Euro geahndet werden kann (§ 36 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 KCanG).
Wer ist für die Kontrolle des verbotenen Cannabiskonsums zuständig?
Auch wenn derzeit noch konkrete Ausführungsvorschriften und Landesverordnungen fehlen, ist davon auszugehen, dass die Zuständigkeit zur Verfolgung solcher Ordnungswidrigkeiten bei den örtlichen bzw. Kreisordnungsbehörden liegt.
Der Kommunale Ordnungsdienst des Ordnungsamtes wird neben der Polizei im Rahmen seiner Streifentätigkeit auch auf die Respektierung der Verbotszonen achten, Aufklärungsarbeit leisten und im Bedarfsfall auch Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten.
Erfahren Sie mehr zu Dortmunds Pflegeplanung für bedarfsgerechte Versorgung & vielfältige Wohn- & Pflegeoptionen gemäß Alten- & Pflegegesetz.
Informationen zum Thema Wasser in Dortmund
Informationen zum Programm "Verrückt? Na und! Seelisch fit in der Schule" für Kinder und Jugendliche in Dortmund
Seniorenbüros in Dortmund: Kostenlose Beratung & Hilfe für ältere Menschen und pflegende Angehörige in allen Stadtbezirken.
Engagieren Sie sich sinnvoll für hilfsbedürftige Senior*innen. Erfahren Sie mehr zu den abwechslungsreichen Tätigkeiten des Seniorenbegleitservices.
Wilhelm-Hansmann-Haus (WHH): Treffpunkt, Beratung & Kultur für Senior*innen in zentraler Lage Dortmunds. Über 40 Jahre Begegnung und Unterstützung.
Informationen zum Sozialpsychiatrischen Dienst in Dortmund
Informationen über spezielle Hilfen für Kinder in Dortmund
Informationen zur Gesundheitsförderung in Dortmund
Informationen zu Koordinationsaufgaben zum Thema Gesundheit und Pflege in Dortmund
Informationen zum Kindergesundheitsziel in Dortmund
Veröffentlichung von Ergebnisberichten nach § 14 Abs. 9 des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG) von Einrichtungen in Dortmund
Freiwillige und kostenlose Aufsuchende Elternberatung als Hilfe zur Selbsthilfe für Eltern für mehr Sicherheit im Umgang mit den eigenen Kindern.
Mehrsprachige Elternbriefe zu den Themen des zahnärztlichen Dienstes für Erziehungsberechtigte.
Alles über die Prüfung und Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Approbation für Heilpraktiker*innen in Dortmund. Online-Antrag verfügbar.