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Cannabis: Fakten zur Teillegalisierung

Der Deutsche Bundestag hat am 23. Februar 2024 das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz) beschlossen. Die Durchbringung des Cannabisgesetzes durch die Bundesregierung ändert viel in Deutschland: Der Besitz und der Anbau von Cannabis werden in Deutschland zum 1. April mit Vorgaben legal.

Hiermit werden Konsument*innen vor Strafverfolgung geschützt und sicherer Zugang zu Cannabis gewährleistet. Dabei sollen der Schwarzmarkt sowie die organisierte Drogenkriminalität zurückgedrängt werden. Cannabisprodukte vom Schwarzmarkt bedeuten durch oftmals giftige Beimengungen, Verunreinigungen sowie synthetische Cannabinoide eine erhöhte Gesundheitsgefahr. Hier setzt das Cannabisgesetz an. Die Qualität und Sicherheit der Cannabisprodukte soll durch erlaubnispflichtigen und staatlich überwachten Anbau und Weitergabe in Anbauvereinigungen mit Vorgaben zum Heranwachsendenschutz gewährleistet werden.

Dortmund setzte sich bereits frühzeitig für einen liberaleren Umgang mit Cannabis ein. Der Rat der Stadt Dortmund sprach sich so bereits am 11. Mai 2023 mehrheitlich initiativ dafür aus, dass Dortmund zu einer „Modellkommune Cannabis“ wird. Hiermit soll der Konsum von Cannabis über die Möglichkeit des regionalen Modellprojekts einerseits kontrolliert werden – als auch andererseits der Jugend- und Gesundheitsschutz gewährleistet werden.

Was ist erlaubt? Was ist nicht erlaubt?

  • Jede erwachsene Person darf bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und mit sich führen. Im privaten Bereich (Wohnsitz / gewöhnlicher Aufenthalt) beträgt die Begrenzung 50 Gramm getrocknetes Cannabis pro Erwachsenen.
  • Privater Eigenanbau. Hierbei Begrenzung auf drei Cannabispflanzen pro Erwachsenen.
  • Nicht erlaubt sind:
    • Konsum in Anbauvereinigungen und in Sichtweite zum Eingangsbereich von Anbauvereinigungen
    • Konsum in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr
    • Konsum in Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite. In Sichtweite liegt in der Regel in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der genannten Einrichtungen vor.
  • Wo der Konsum in Dortmund nicht erlaubt ist, ist über die nachfolgend verlinkte Karte ersichtlich.
  • Die Weitergabe von Cannabis an Minderjährige bleibt eine Straftat.

FAQs

Wo ist in Dortmund der Konsum von Cannabis verboten?

§ 5 Konsumverbot
(1) Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten.
(2) Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten:
1. in Schulen und in deren Sichtweite,
2. auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite,
3. in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite,
4. in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite,
5. in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und
6. innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite.
Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben.
(3) In militärischen Bereichen der Bundeswehr ist der Konsum von Cannabis verboten.

Diese Karte gibt einen Überblick über die Verbotszonen in Dortmund.

Welche Konsequenzen drohen, wenn ich Cannabis in einem verbotenen Bereich konsumiere?

Der Konsum von Cannabis in den in § 5 KCanG genannten "Verbotszonen" stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 30.000 Euro geahndet werden kann (§ 36 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 KCanG).

Wer ist für die Kontrolle des verbotenen Cannabiskonsums zuständig?

Auch wenn derzeit noch konkrete Ausführungsvorschriften und Landesverordnungen fehlen, ist davon auszugehen, dass die Zuständigkeit zur Verfolgung solcher Ordnungswidrigkeiten bei den örtlichen bzw. Kreisordnungsbehörden liegt.

Der Kommunale Ordnungsdienst des Ordnungsamtes wird neben der Polizei im Rahmen seiner Streifentätigkeit auch auf die Respektierung der Verbotszonen achten, Aufklärungsarbeit leisten und im Bedarfsfall auch Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten.

Wo finde ich in Dortmund Suchthilfe?

Sperrzonen für den Konsum von Cannabis in Dortmund:

Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz

Auf der Seite "Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz" vom Gesundheitsministerium sind alle Details und Fakten übersichtlich aufgeführt.

Hilfestellungen zur Suchtprävention und Beratung

  • Bundesweit wurde die Plattform www.infos-cannabis.de errichtet. Diese bündelt Informationen zu dem Gesetz und den vorhandenen Angeboten für Suchtprävention, Suchtberatung, Suchtbehandlung sowie zu Wirkung, Risiken und "Safer-Use"-Hinweisen.
  • Bei Problemen mit dem Cannabiskonsum stehen in Dortmund vielfältige Hilfestellungen zur Verfügung. Dieses bedeutet neben der Beratung von drogengefährdeten oder drogenabhängigen Menschen auch die Beratung von Angehörigen. So können z.B. auch Eltern, Lehrer*innen und Schulsozialarbeiter*innen, Beratungsangebote der DROBS Drogenberatung Dortmund nutzen. Ebenso stehen der Sozialpsychiatrische Dienst zur Verfügung. Suchtvorbeugende Arbeit leistet das „Handlungsfeld Suchtprävention“ des Jugendamts der Stadt Dortmund. Die Angebote des Fachreferats Erzieherischer Jugendschutz richten sich an Kinder und Jugendliche in der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendhilfe. Neben der Suchtprävention, der Stärkung der Persönlichkeit junger Menschen in Dortmund vermittelt das Fachreferat u.a. auch altersgerecht Wissen zu Drogen.

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