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Bußgeldstelle

Immissionsschutz

Ordnungswidrigkeiten sind zum Beispiel:

  • Ausüben von Betätigungen, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören.
  • Erhebliche Belästigung unbeteiligter Personen durch den überlauten Betrieb eines Tonwiedergabegerätes.
  • Sie haben durch Ihre Tierhaltung Dritte mehr als nur geringfügige belästigt.

Die unten aufgeführten Gesetz finden Anwendung.

Weitere Informationen

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Informieren Sie sich über das Schulgesetz und Ordnungswidrigkeiten in Dortmund. Einen Link zum Schulgesetz für NRW (SchulG) finden Sie hier.