Bußgeldstelle
Hunde (Pflichten)
Das verbotswidrige Züchten von Hunden, die mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausgebildet werden sollen und das Hetzen von Hunden auf Menschen oder Tieren stellt gemäss § 19 Abs.1 des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz LHundG NRW) GV. NRW.2002 S. 656 eine Straftat dar.
Ordnungswidrigkeiten nach dem LHundG NRW sind zum Beispiel:
- Sie haben als Hundehalter Ihren Hund nicht bei der Stadt Dortmund zur Hundesteuer angemeldet.
- Halten eines Hundes, der unter die Bestimmungen der LHundG NRW fällt, ohne die Haltung des Hundes der Ordnungsbehörde der Stadt Dortmund angezeigt zu haben.
- Halten eines Hundes, der unter die Bestimmungen der LHundG NRW fällt, ohne die hierfür erforderliche Sachkunde der Ordnungsbehörde der Stadt Dortmund nachgewiesen zu haben.
- Wahrheitswidrige Abgabe von Erklärungen zur Sachkunde im Rahmen des erforderlichen Sachkundenachweises für das Halten eines Hundes, der unter die Bestimmungen der LHundG NRW fällt.
- Sie führten einen Hund, der unter die Bestimmungen der LHundG NRW fällt, innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen und Plätzen bzw. in öffentlichen Verkehrsmitteln verbotswidrig unangeleint aus.
- Halten eines Hundes, der unter die Bestimmungen der LHundG NRW fällt, ohne der Ordnungsbehörde der Stadt Dortmund für diesen den Abschluss einer Haftpflichtversicherung angezeigt zu haben.
- Halten eines Hundes, der unter die Bestimmungen der LHundG NRW fällt, ohne diesen dauerhaft per Mikrochip kennzeichnen zu lassen.
- Sie haben bei der Haltung eines gefährlichen Hundes nicht dafür Sorge getragen, dass dieser nicht ohne Ihren Willen das befriedete Besitztum verlassen konnte.
- Sie führten verbotswidrig einen gefährlichen Hund unangeleint aus.
- Sie setzten verbotswidrig einem gefährlichen Hund keinen Maulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung auf.
- Sie führten verbotswidrig einen Hund unangeleint auf Straßen oder in Anlagen der Stadt Dortmund aus.
- Verunreinigungen von Straßen oder Anlagen der Stadt Dortmund durch Hundekot.
- Haltung von Hunden, mit der sich Gefährdungen für Dritte verbinden.
Mit dem untenstehenden Link zur Stadtkasse und Steueramt Dortmund gelangen Sie zur Hundesteuersatzung.
Weitere Informationen
Informationen über das Nordstadtbüro des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund
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