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Umweltamt

Elektromagnetische Felder

Hoch- und Höchstspannungsleitungen

Zur Versorgung mit elektrischer Energie im privaten und im gewerblich/industriellen Bereich sind Leitungen erforderlich, die die elektrische Energie transportieren. Während bei der Hausinstallation elektrische Energie mit Spannungen von 230 bzw. 400 Volt über die Leitungen transportiert wird, werden zur großräumigen Versorgung Hochspannungsleitungen (110 kV) und Höchstspannungsleitungen (220 kV und höher) eingesetzt. Üblicherweise handelt es sich um Wechsel- bzw. Drehstrom mit einer Frequenz von 50 Hertz, wie er auch im Haushalt verwendet wird. Die Deutsche Bahn dagegen betreibt ihr Netz mit einer Frequenz von 16 ⅔ Hertz. Auch die Übertragung von Gleichspannung findet Verwendung. Zusammengefasst werden die dabei entstehenden elektrischen und magnetischen Felder als niederfrequente Felder bezeichnet.

Zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern nennt die Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) folgende Grenzwerte:
Hochspannungsleitungen Elektrisches Feld
[kV/m, Kilovolt pro Meter]
Magnetfeld
[µT, Mikrotesla]
Hochspannungsleitungen (50 Hertz) 5 100
Hochspannungsleitungen (16 ⅔ Hertz, Bahnstrom) 10 300
Gleichspannungsleitungen   500

Die in der oben stehenden Tabelle genannten Grenzwerte müssen in Gebäuden oder auf Grundstücken, die nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, bei höchster betrieblicher Anlagenauslastung eingehalten werden. Dabei sind die Immissionen aller Anlagen zu berücksichtigen, die elektromagnetische Felder erzeugen.

Das ausgehende elektrische Feld von unter-Spannung-stehenden Leitungen kann als konstant angesehen werden, egal, ob ein elektrischer Strom durch die Leitung fließt oder nicht. Die magnetische Flussdichte dagegen ist unmittelbar abhängig von dem Strom, der durch eine Leitung fließt. Fließt also kein Strom durch eine Leitung, ist die magnetische Flussdichte gleich 0, das elektrische Feld jedoch ändert auch in einer solchen Situation seinen Betrag nicht.

Gesundheitliche Wirkungen

Seit Jahren wird kontrovers über mögliche Gesundheitsrisiken durch Hochspannungsleitungen und elektrifizierte Verkehrssysteme diskutiert. Es beschäftigen sich zahlreiche Studien mit dieser Fragestellung. Diskutiert werden u. a. folgende Aspekte:

Leukämie im Kindesalter

Mehrere neuere epidemiologische Studien zeigen einen Zusammenhang zwischen Leukämie im Kindesalter und niederfrequenten Magnetfeldern unterhalb der Grenzwerte. Allerdings gibt es keine belegbaren kausalen Zusammenhänge. Dennoch sind die Ergebnisse dieser Studien wichtige Hinweise, die die Notwendigkeit von Vorsorgemaßnahmen aufzeigen.

Neurodegenerative Erkrankungen

Einige Studien deuten auf ein erhöhtes Auftreten von neurodegenerativen Erkrankungen bei starker (beruflicher) Exposition gegenüber niederfrequenten elektrischen und magnetischen Feldern hin. Es wurde in mehreren, aber nicht in allen vorliegenden Studien ein statistisch signifikanter Zusammenhang zwischen beruflicher Exposition und beispielsweise einer Alzheimer Erkrankung festgestellt. Es ist aber nicht geklärt, ob es sich um einen ursächlichen Zusammenhang handelt und welche Wirkmechanismen zugrunde liegen.
Ebenso belegen Studien, dass das Risiko an der Parkinson-Krankheit oder an multipler Sklerose zu erkranken durch berufliche Exposition nicht erhöht war. Um den möglichen Zusammenhang zwischen niederfrequenten Feldern und neurodegenerativen Erkrankungen zu klären, ist deshalb weitere Forschung notwendig.

Elektrosensibilität

Auch die sogenannte „Elektrosensibilität“ bestimmter Personen konnte bisher wissenschaftlich nicht bestätigt werden. Diese Menschen klagen über Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Konzentrationsschwächen und Depressionen, ausgelöst durch "Elektrosmog".

Die in großer Zahl vorliegenden Studienergebnisse wurden von Wissenschaftlern in vielen Ländern bewertet. Weltweit anerkannte Strahlenschutzgremien wie die Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP), die englische Gesundheitsbehörde (HPA) oder die deutsche Strahlenschutzkommission (SSK) und das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) kommen übereinstimmend zu dem Schluss, dass ein Zusammenhang zwischen dem Einfluss magnetischer Felder, wie er im Alltag vorkommt, und einem vermehrten Auftreten von Krebs bei Erwachsenen nicht erwiesen ist. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat dies ebenfalls bekräftigt.

Weitere Informationen zum Thema

Fazit der deutschen Strahlenschutzkommission

Die deutsche Strahlenschutzkommission (SSK) kommt nach Bewertung des aktuellen Wissensstandes zu dem Schluss, dass derzeit keine ausreichenden Gründe vorliegen, die bestehenden Expositionsgrenzwerte in Frage zu stellen.

Aus den gegenwärtigen Studien lassen sich keine belastbaren Kriterien ableiten, die verringerte Vorsorgewerte erfordern könnten. Angesichts der bestehenden Unsicherheiten entspricht es jedoch den Grundsätzen des Strahlenschutzes, unnötige Expositionen zu vermeiden bzw. zu minimieren.

Zuständigkeiten innerhalb von Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden

Da Hochspannungsleitungen zumeist eine große räumliche Wirkung entfalten, sind bei Neubau bzw. wesentlicher Veränderung verschiedene planungsrechtliche Verfahren zu durchlaufen. Nach den Regelungen des Raumordnungsgesetzes ist für Hochspannungsfreileitungen in der Regel ein Raumordnungsverfahren erforderlich.

Über das Raumordnungsverfahren hinaus bedürfen Hochspannungsfreileitungen ab einer Nennspannung von 110.000 Volt laut § 43 Energiewirtschaftsgesetz einer Planfeststellung bzw. einer Plangenehmigung.

Die zuständige Behörde für diese Verfahren ist die Bezirksregierung. Für Dortmund ist das die Bezirksregierung Arnsberg.

Hinsichtlich der Aufsicht über bestehende Hochspannungstrassen gibt es für NRW Zuständigkeiten bei zwei Ministerien: Die allgemeine Energieaufsicht sowie die Kartellaufsicht im Energiebereich werden durch das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW mit nachgeordneten Behörden (Regulierungsbehörde NRW und Landeskartellbehörde im Energiebereich) wahrgenommen. Im Rahmen dieser Zuständigkeit geht es im Wesentlichen um die energiewirtschaftlichen Aspekte, Netz- und Unternehmensaufsicht sowie um Fragen der Versorgungssicherheit.

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz NRW nimmt eine technische Aufsicht über die Hochspannungsfreileitungen wahr. Da im Bereich der Energiewirtschaft in hohem Maße auf die Eigenverantwortung der Unternehmen gesetzt wird, handelt es sich dabei jedoch nicht um eine präventive, sondern eher um eine nachlaufende Aufsicht.

Im Genehmigungsverfahren und in der Aufsicht über bestehende Hochspannungsleitungen haben die Kommunen keine Zuständigkeiten. Zur Vermeidung unnötiger Expositionen bei der Erschließung von Baugebieten in der Nähe von bestehenden Hochspannungsfreileitungen hat die Stadt Dortmund jedoch die Möglichkeit, möglichst große Abstände zur Wohnbebauung festzulegen.

Messungen im Bereich von Hoch- und Höchstspannungsleitungen

Auf Wunsch eines Dortmunder Ratsausschusses wurden 2013 im Auftrag des Umweltamtes Messungen im Umfeld von Hoch- und Höchstspannungsfreileitungen durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass die Grenzwerte der 26. BImSchV deutlich unterschritten wurden. Selbst direkt unter einer Hoch- oder Höchstspannungsleitung wurden die Grenzwerte bei Weitem nicht ausgeschöpft.

Zum Thema

Die Zusammenfassung der Messergebnisse stehen hier als Downloads zur Verfügung.

Downloads & Links

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