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Vermessungs- und Katasteramt

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Fachbereich Marketing + Kommunikation / Stefanie Kleemann

Auszug aus dem Baulastenverzeichnis

Bei der Prüfung der Bebaubarkeit eines Grundstückes kann sich herausstellen, dass es nur bebaut werden kann , wenn zugunsten des Baugrundstückes notwendige baurechtliche Anforderungen auf ein anderes Grundstück verlagert werden. So kann die notwendige Zufahrt zu dem Baugrundstück, die über ein Nachbargrundstück führt, mit einer Baulast zugunsten des Baugrundstücks und zu Lasten des Nachbargrundstücks abgesichert werden. Ebenso könnte das Nachbargrundstück, um die erforderliche Abstandsfläche des Baugrundstücks einzuhalten, mit einer Baulast belastet werden.

Baulasten werden beim Bauordnungsamt durch Zustimmung der Grundstückseigentümer der belasteten Grundstücke begründet. Als Ordnungsmerkmal erhält jede Baulast eine Nummer.

Baulastenverzeichnis

Die dabei entstehenden Unterlagen, das sind die Baulastenerklärung mit dem Lageplan und dem Baulastenblatt, werden beim Vermessungs- und Katasteramt archiviert und bilden das Baulastenverzeichnis. Um die räumlich begrenzten Baulasten wiederauffinden zu können, werden die Nummern der Baulasten bei den belasteten und begünstigten Flurstücken im Liegenschaftsbuch eingetragen. Baulasten werden nicht in das Grundbuch eingetragen

Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis

Bei jedem Rechtsgeschäft mit Grundstücken, insbesondere beim Kauf, ist es sinnvoll sich eine Übersicht zu verschaffen, ob und wie das Grundstück mit Baulasten belastet ist. Dazu dient der Auszug aus dem Baulastenverzeichnis.

Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Stadt Dortmund - Vermessungs- und Katasteramt - Katasterauskunft

44141 Dortmund
Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch 08:00 - 12:00 & 13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 & 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Für Besuche außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren Sie bitte einen Termin.

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