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Neubewertung des Straßennetzes macht Tempo-30-Beschlüsse leichter

Einige Straßen sind als Erschließungs- und Verbindungsstrecken in Dortmund nicht mehr so wichtig – das hat eine Prüfung des Verkehrsnetzes ergeben. Dort kann die Stadt nun Tempo 30 leichter einrichten.

Auf Straßen, die eine überörtlich Verbindungsfunktion haben, gilt Tempo 50 oder mehr, weil auf ihnen der Großteil des Autoverkehrs abgewickelt werden soll. Das gilt insbesondere für den Schwerlastverkehr. Diese Straßen zählen zum sogenannten Vorbehaltsnetz, das jede Kommune für sich definieren muss. Verkehrsberuhigende Maßnahmen sieht die Straßenverkehrsordnung (StVO) dort nicht vor. Nur in streng geregelten Ausnahmefällen ist das auf kurzen Abschnitten möglich. Direkt vor Kitas, Schulen oder Seniorenheimen zum Beispiel sowie als Maßnahme zum Lärmschutz oder für saubere Luft.

In den vergangenen Jahren sind vermehrt Anträge aus den Bezirksvertretungen gestellt worden, die ein Tempolimit von 30 km/h auf größeren Streckenabschnitten solcher Straßen einfordern.

Diese Anträge und das Ziel einer Verkehrswende waren der Anlass, das Vorbehaltsnetz zu überprüfen. Das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt schlägt nun vor, einzelne Straßen im Netz „herunterzustufen“, weil sie für die übergeordnete Verbindungsfunktion nicht mehr zwingend benötigt werden. Die Einrichtung von Tempo-30-Zonen ist dann auf diesen Straßen leichter anzuordnen. Trotzdem muss die Straßenverkehrsbehörde jeden Einzelfall prüfen. Änderungen am Vorbehaltsnetz in Dortmund gab es zuletzt im März 2011.

Die Vorschläge im Einzelnen:

Die Beurhausstraße und die Burgholzstraße sollen aus dem Netz genommen werden, weil auf ihnen künftig Velorouten verlaufen.

Die Rüschebrinkstraße ist an der Einmündung zur Sinterstraße für den Kfz-Verkehr nicht mehr durchfahrbar. Somit wird das Vorbehaltsnetz für den Abschnitt der Rüschebrinkstraße von der Einmündung Sinterstraße bis zur Einmündung Friedrich-Hölscher-Straße auf die Sinterstraße umgelegt.

Die Nortkirchenstraße ist wegen des Umbaus des Wiloparks weiter nach Nordosten verlegt worden. Der abgebundene Teil wird daher aus dem Vorbehaltsnetz genommen, die neue Nortkirchenstraße aufgenommen. Durch diese Verlagerung des Vorbehaltsnetzes nach Norden und die entstandene Nähe zur Konrad-Adenauer-Allee sowie zur Felicitasstraße, können diese Straßen aus dem Vorbehaltsnetz heraus genommen werden.

Auf Phoenix West sollen im Vorgriff auf die geplante Südspange das Vorbehaltsnetz vom Straßenzug Heinz-Nixdorf-Straße/Carlo-Schmid-Allee/Konrad-Zuse-Straße auf den Straßenzug Walter-Bruch-Straße/Robert-Schuman-Straße/ Konrad-Zuse-Straße verlegt werden.

Der Straßenzug von Luisenglück über die Kieferstraße und bis zur Grotenbachstraße sowie der Straßenzug von der Baroper Bahnhofstraße ab der Einmündung zur Menglinghauser Straße bis zur Harkortstraße – Einmündung der Kieferstraße – dienen der Erschließung des Zentrums von Hombruch, haben somit für den Durchfahrtsverkehr keine große Bedeutung und können im Netz entfallen.

Weitere Straßen, die aus dem Vorbehaltsnetz fallen könnten:

Aldinghofer Straße, Altmengeder Straße, Am Hohen Teich, Am Hombruchsfeld, Am Remberg, Beurhausstraße, Blickstraße, Ernst-Mehlich-Straße, Heßlingsweg, Kleine Beurhausstraße, Oesterstraße, Saarlandstraße, Schiffhorst, Schneiderstraße, Schwieringhauser Straße, Seekante, Siegenstraße (von der Mengeder Straße bis zum Burgring), Von-der-Goltz-Straße, Universitätsstraße (von der Einmündung zum Hauert bis zum Meitnerweg), Voßkuhle, Weingartenstraße, Wellinghofer Amtstraße, Westerwikstraße, Wischlinger Weg.

Bundes- und Landstraßen gehören automatisch zum Vorbehaltsnetz. Ein Ratsbeschluss reicht hier aber nicht aus, um eine Herabstufung durchzusetzen. Der Baulastträger – zum Beispiel Straßen.NRW – müsste hier zustimmen.

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