Themen
Sie können auf Ihre Staatsangehörigkeit/Rechtsstellung ohne deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.
Im Team der Städtischen Asylstelle werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder geduldet sind.
Das Team ist zuständig für die Bearbeitung der Einreiseverfahren sowie für die Anmeldung im Bundesgebiet und die Erteilung erster Aufenthaltstitel.
Informationen zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).
Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Versagung von Aufenthaltstiteln, der Ausweisung oder nach dem illegalen Einreisen.
Im Team der Bürgerdienste International werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die bereits langjährig in Dortmund aufhältig sind.
Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur Integration der hier lebenden Migrant*innen und der letzte Schritt zu ihrer rechtlichen Eingliederung.
Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.
Informationen zur Erwerbstätigkeit während des Studiums für ausländische Studierende.
Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ("Brexit")
Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.
Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.
Informationen für die Anmeldung und aufenthaltsrechtliche Begleitung aller Ausländer*innen die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen
Informationen zum Austausch zu Aufenthalts- und Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten
Hier finden Sie in Kürze einen Überblick aller Themen des Amts für Migration.