Themen
Informationen für die Anmeldung und aufenthaltsrechtliche Begleitung aller Ausländer*innen die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen
Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2).
Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.
Informationen zum Studium und Sprachkursen für ausländische Studierende.
Informationen zum Austausch zu Aufenthalts- und Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten
Sie können auf Ihre Staatsangehörigkeit/Rechtsstellung ohne deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.
Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ("Brexit")
Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.
Das Team ist zuständig für die Bearbeitung der Einreiseverfahren sowie für die Anmeldung im Bundesgebiet und die Erteilung erster Aufenthaltstitel.
Im Team der Bürgerdienste International werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die bereits langjährig in Dortmund aufhältig sind.
Im Team der Städtischen Asylstelle werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder geduldet sind.
Informationen zur Erwerbstätigkeit während des Studiums für ausländische Studierende.
Hier finden Sie in Kürze einen Überblick aller Themen des Amts für Migration.