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Amt für Migration

Einreise & Erwerbstätigkeit (38/2-1)

Erwerbstätigkeit

Anmeldung

Sie haben eine gültige Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsaufnahme, Erwerbstätigkeit bzw. zum Zwecke der Forschung.

Sprechen Sie zur Anmeldung bitte mit folgenden Unterlagen vor: vollständig ausgefülltes
- Anmeldeformular [pdf, 1,1 MB] , 1 MB, PDF ,
- vollständig ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung [pdf, 29 kB], 29 KB, PDF
- gültiger Nationalpass (Original & Kopie),
- aktuellen Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (Original & Kopie).

  • bei Ortswechsel in Verbindung mit neuem Arbeitgeber
    • neuer Arbeitsvertrag (Original & Kopie),
    • sofern vorhanden die Zustimmung durch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) in Kopie.

Wichtig: Beachten Sie, dass im Einzelfall noch weitere Unterlagen benötigt werden könnten.

Verlängerung

Sie haben kein Anschreiben für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bekommen?

Melden Sie sich bitte spätestens zwei Wochen vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels per Email um einen Termin zu vereinbaren. Eine Vorsprache ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht möglich. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • gültigen Nationalpass (Original & Kopie),
  • aktuellen Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (Original & Kopie),
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto,
  • bei gleichem Arbeitgeber
    • aktuelle vom Arbeitgeber ausgefüllte Arbeitgeberbescheinigung,
    • letzten drei Lohn-/Gehaltsabrechnungen (Original & Kopie).

Download: Arbeitgeberbescheinigung [pdf, 11 kB], 11 KB, PDF

  • bei neuem Arbeitgeber
    • neuer Arbeitsvertrag (Original & Kopie),
    • letzten drei Lohn-/Gehaltsabrechnungen (Original & Kopie),
    • aktueller Krankenversicherungsnachweis (Einzahlungsbeleg / Kontoauszug).

Wichtig: Beachten Sie, dass im Einzelfall noch weitere Unterlagen benötigt werden könnten und unter Umständen die Zustimmung durch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) nötig ist.

Gebühren:
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 93,00 €
eventuell Fiktionsbescheinigung (vorläufiger Aufenthaltstitel): 13,00 €
Die Ausländerbehörde bittet darum, Gebühren für erbrachte Dienstleistungen nur noch mit der EC-Karte zu bezahlen.

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