Einreise & Erwerbstätigkeit (38/2-1)
Erwerbstätigkeit
Anmeldung
Sie haben eine gültige Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsaufnahme, Erwerbstätigkeit bzw. zum Zwecke der Forschung.
Sprechen Sie zur Anmeldung bitte mit folgenden Unterlagen vor:
- vollständig ausgefülltes
- vollständig ausgefüllte
- gültiger Nationalpass (Original & Kopie),
- aktuellen Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (Original & Kopie).
- bei Ortswechsel in Verbindung mit neuem Arbeitgeber
- neuer Arbeitsvertrag (Original & Kopie),
- sofern vorhanden die Zustimmung durch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) in Kopie.
Wichtig: Beachten Sie, dass im Einzelfall noch weitere Unterlagen benötigt werden könnten.
Verlängerung
Sie haben kein Anschreiben für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bekommen?
Melden Sie sich bitte spätestens zwei Wochen vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels per Email um einen Termin zu vereinbaren. Eine Vorsprache ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht möglich. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- gültigen Nationalpass (Original & Kopie),
- aktuellen Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (Original & Kopie),
- ein aktuelles biometrisches Passfoto,
- bei gleichem Arbeitgeber
- aktuelle vom Arbeitgeber ausgefüllte Arbeitgeberbescheinigung,
- letzten drei Lohn-/Gehaltsabrechnungen (Original & Kopie).
Download:
- bei neuem Arbeitgeber
- neuer Arbeitsvertrag (Original & Kopie),
- letzten drei Lohn-/Gehaltsabrechnungen (Original & Kopie),
- aktueller Krankenversicherungsnachweis (Einzahlungsbeleg / Kontoauszug).
Wichtig: Beachten Sie, dass im Einzelfall noch weitere Unterlagen benötigt werden könnten und unter Umständen die Zustimmung durch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) nötig ist.
Gebühren:
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 93,00 €
eventuell Fiktionsbescheinigung (vorläufiger Aufenthaltstitel): 13,00 €
Das Amt für Migration bittet darum, Gebühren für erbrachte Dienstleistungen nur noch mit der EC-Karte zu bezahlen.
Informationen zur Erwerbstätigkeit während des Studiums für ausländische Studierende.
Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.
Informationen für die Anmeldung und aufenthaltsrechtliche Begleitung aller Ausländer*innen die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen
Herzlich willkommen in Dortmund! Als neuer Bürge*rin finden Sie hier einen ersten Überblick über Ihre neue Heimat.
Informationen zur Humanitären Aufnahme (38/3-1) für alle Ausländer*innen mit einer Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 22, 23, 24 AufenthG.
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Versagung von Aufenthaltstiteln, der Ausweisung oder nach dem illegalen Einreisen.
Informationen zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).
Informationen zur Einbürgerung (38/4-3).
Alle Infos für die Schul-Anmeldung für neu zugewanderte Schüler*innen in Dortmund.
Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ("Brexit")
Im Team der Bürgerdienste International werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die bereits langjährig in Dortmund aufhältig sind.
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2).
Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Sie können auf Ihre Staatsangehörigkeit/Rechtsstellung ohne deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.
Beratung, Unterstützung und Informationen für Zugewanderte, Nachbar*innen sowie Freiwillige in Dortmund