Einbürgerung (38/4-2)
Allgemeine Informationen zur Einbürgerung
Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur Integration der im Inland lebenden Migrantinnen und Migranten und gleichzeitig der letzte Schritt zu ihrer rechtlichen Eingliederung.
1. Terminanfragen
Aufgrund des seit Monaten erheblich gestiegenen Interesses an einer Einbürgerung sind die vorhandenen Terminkapazitäten für die Antragstellung innerhalb der nächsten Monate leider bereits ausgeschöpft. Wir unternehmen derzeit alle Anstrengungen die Kapazitäten zur Terminvergabe und Antragsbearbeitung in der Einbürgerungsstelle kurz- und mittelfristig zu erweitern. Aktuell kommt es daher zu sehr langen Wartezeiten bis zur Terminvergabe.
2. Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht
Zur Zeit wird in den Medien viel über Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht berichtet. Dies betrifft sowohl die Hinnahme von Mehrstaatigkeit als auch eine Verkürzung der erforderlichen rechtmäßigen Aufenthaltszeiten in Deutschland.
Aktuell ist jedoch noch keine Änderung im Staatsangehörigkeitsgesetz eingetreten, so dass die letzte Fassung dieses Gesetzes vom 12.08.2021 weiter gültig ist. In welcher Form das Staatsangehörigkeitsgesetz geändert werden wird, unterliegt dem parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren.
Das bedeutet, dass die grundsätzliche Verpflichtung zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit weiterhin gilt.
Ebenso ist grundsätzlich ein rechtmäßiger Mindestaufenthalt in Deutschland von acht Jahren vorgesehen, der im Falle von besonderen Integrationsleistungen auf bis zu sechs Jahren gekürzt werden kann.
Sie setzt unter anderem regelmäßig ein dauerndes Aufenthaltsrecht und eine gewisse Eingliederung in deutsche Lebensverhältnisse voraus.
Durch die Einbürgerung erwirbt man die deutsche Staatsangehörigkeit mit allen sich daraus ergebenden Rechten.
Downloads
Weitere Informationen, Dokumente und Formulare zum Thema Einbürgerung finden Sie im Download-Bereich.
Sie erhalten folgende Bürgerrechte:
- das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europaparlamentswahlen,
- die freie Wahl des Aufenthalts, des Wohnsitzes und des Arbeitsplatzes in Deutschland (Freizügigkeit) sowie in allen anderen Ländern der Europäischen Union,
- die Zulassung zu jedem Beruf in Deutschland (Berufsfreiheit) beispielsweise als Anwalt, Apotheker, Arzt oder Psychologe,
- den freien Zugang zum öffentlichen Dienst und die Möglichkeit, Beamter zu werden,
- die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit und das Recht zur Gründung von politischen Parteien,
- die Reisefreiheit ohne Visum in viele Länder innerhalb und außerhalb Europas,
- den Schutz vor Ausweisung bei Straftaten sowie Schutz vor Auslieferung aus Deutschland und
- den Schutz im Ausland durch die deutsche Auslandsvertretung (Konsulat oder Botschaft).
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist aber auch mit Pflichten verbunden, wie etwa mit der - seit 2011 ausgesetzten - Pflicht zur Ableistung des Wehrdienstes oder zivilen Ersatzdienstes oder der Verpflichtung zur Ausübung öffentlicher Ehrenämter, zum Beispiel als Schöffe/Schöffin bei Gerichten, wenn eine entsprechende Berufung ausgesprochen wird.
Stadt Dortmund - Amt für Migration - Einbürgerung (38/4-2)
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Sie können auf Ihre Staatsangehörigkeit/Rechtsstellung ohne deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.
Informationen zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).
Informationen zum Austausch zu Aufenthalts- und Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten
Informationen zur Einbürgerung (38/4-3).
Herzlich willkommen in Dortmund! Als neuer Bürge*rin finden Sie hier einen ersten Überblick über Ihre neue Heimat.
Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ("Brexit")
Das Team ist zuständig für die Bearbeitung der Einreiseverfahren sowie für die Anmeldung im Bundesgebiet und die Erteilung erster Aufenthaltstitel.
Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.
Informationen zur Humanitären Aufnahme (38/3-1) für alle Ausländer*innen mit einer Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 22, 23, 24 AufenthG.
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2).
Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur Integration der hier lebenden Migrant*innen und der letzte Schritt zu ihrer rechtlichen Eingliederung.
Informationen zur Erwerbstätigkeit während des Studiums für ausländische Studierende.
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Versagung von Aufenthaltstiteln, der Ausweisung oder nach dem illegalen Einreisen.
Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.