Einbürgerung (38/4-2)
Erklärung über den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit
Sie können auf Ihre Staatsangehörigkeit oder Rechtsstellung als Deutsche*r bzw. Deutsche*r ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz verzichten, wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.
Für bestimmte Personengruppen ist die Genehmigung des Verzichts zu versagen. Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, gelten generell als handlungsfähig. Bei Antragstellern unter 16 Jahren stellen die gesetzlichen Vertreter, in der Regel Vater und Mutter, gemeinsam den Antrag. Bitte beachten Sie, dass die Abgabe der Verzichtserklärung einer Person, die unter elterlicher Sorge (unter 18 Jahren) oder Vormundschaft steht, nur mit Genehmigung des deutschen Vormundschaftsgerichts erfolgen kann.
Erforderliche Unterlagen für den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit:
- deutscher/ausländischer Pass der/des Erklärenden
- ggf. weitere Nachweise über den Besitz der deutschen/ausländischen Staatsangehörigkeit
- Geburtsurkunde der/des Erklärenden
- ggf. Heiratsurkunde der/des Erklärenden
- ggf. Heiratsurkunde der Eltern der/des Erklärenden
- ggf. Nachweis der gesetzlichen Vertretung
- ggf. Genehmigung des deutschen Vormundschaftsgerichts
Die Unterlagen sind in Original und Kopie oder in bereits beglaubigter Kopie vorzulegen. Bei fremdsprachigen Unterlagen sind zusätzlich beglaubigte Übersetzungen, gefertigt von einem gerichtlich vereidigten Dolmetscher, beizubringen.
Sofern Sie Ihren Lebensmittelpunkt im Inland haben, sind die jeweiligen Staatsangehörigkeitsbehörden zuständig. Für den Regierungsbezirk Arnsberg ist die Bezirksregierung in Arnsberg die Staatsangehörigkeitsbehörde, die über den Antrag die abschließende Entscheidung trifft. Sie können den Antrag bei der Stadt Dortmund stellen oder den Antrag sofort an die Bezirksregierung Arnsberg richten. Soweit Sie sich im Ausland aufhalten, wenden Sie sich bitte an die zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat).
Stadt Dortmund - Amt für Migration - Einbürgerung (38/4-2)
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.
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Informationen zum Austausch zu Aufenthalts- und Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten
Informationen zur Erwerbstätigkeit während des Studiums für ausländische Studierende.
Herzlich willkommen in Dortmund! Als neuer Bürge*rin finden Sie hier einen ersten Überblick über Ihre neue Heimat.
Im Team der Städtischen Asylstelle werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder geduldet sind.
Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.
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Das Team ist zuständig für die Bearbeitung der Einreiseverfahren sowie für die Anmeldung im Bundesgebiet und die Erteilung erster Aufenthaltstitel.
Im Team der Bürgerdienste International werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die bereits langjährig in Dortmund aufhältig sind.
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Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur Integration der hier lebenden Migrant*innen und der letzte Schritt zu ihrer rechtlichen Eingliederung.
Informationen für die Anmeldung und aufenthaltsrechtliche Begleitung aller Ausländer*innen die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen
Alle Infos für die Schul-Anmeldung für neu zugewanderte Schüler*innen in Dortmund.