Aufenthaltsbeendigung Drittstaaten (38/5-1)
Im Team Aufenthaltsbeendigung Drittstaaten werden Verfahren im Zusammenhang mit der Ausweisung, der Versagung von Aufenthaltstiteln oder der illegalen Einreise bearbeitet und die Ausreiseverpflichtung durchgesetzt.
- Duldung erteilen / verlängern
- Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung
- Bearbeitung von Verfahren bei illegaler Einreise / unerlaubtem Aufenthalt
- Ausweisung von straffälligen Drittstaatsangerhörigen
- Bearbeitung von Haftangelegenheiten
- Bearbeitung von Zuzugsanträgen
- Beschäftigungserlaubnis erteilen
Stadt Dortmund - Amt für Migration - Aufenthaltsbeendigung Drittstaaten (38/5-1)
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das Kontaktformular möglich.
Alle Infos für die Schul-Anmeldung für neu zugewanderte Schüler*innen in Dortmund.
Informationen zur Einbürgerung (38/4-3).
Das Team ist zuständig für die Bearbeitung der Einreiseverfahren sowie für die Anmeldung im Bundesgebiet und die Erteilung erster Aufenthaltstitel.
Informationen zur Erwerbstätigkeit während des Studiums für ausländische Studierende.
Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Informationen zum Studium und Sprachkursen für ausländische Studierende.
Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.
Informationen für die Anmeldung und aufenthaltsrechtliche Begleitung aller Ausländer*innen die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen
Informationen zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).
Herzlich willkommen in Dortmund! Als neuer Bürge*rin finden Sie hier einen ersten Überblick über Ihre neue Heimat.
Im Team der Bürgerdienste International werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die bereits langjährig in Dortmund aufhältig sind.
Informationen zur Humanitären Aufnahme (38/3-1) für alle Ausländer*innen mit einer Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 22, 23, 24 AufenthG.
Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.
Informationen zum Austausch zu Aufenthalts- und Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Versagung von Aufenthaltstiteln, der Ausweisung oder nach dem illegalen Einreisen.