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Aufenthaltsbeendigung Drittstaaten (38/5-1)

Im Team Aufenthaltsbeendigung Drittstaaten werden Verfahren im Zusammenhang mit der Ausweisung, der Versagung von Aufenthaltstiteln oder der illegalen Einreise bearbeitet und die Ausreiseverpflichtung durchgesetzt.

  • Duldung erteilen / verlängern
  • Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung
  • Bearbeitung von Verfahren bei illegaler Einreise / unerlaubtem Aufenthalt
  • Ausweisung von straffälligen Drittstaatsangerhörigen
  • Bearbeitung von Haftangelegenheiten
  • Bearbeitung von Zuzugsanträgen
  • Beschäftigungserlaubnis erteilen

Stadt Dortmund - Amt für Migration - Aufenthaltsbeendigung Drittstaaten (38/5-1)

Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Anschrift
Olpe 1
44135 Dortmund

Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das Kontaktformular möglich.

Mehr zum Thema

Freizügigkeitsangelegenheiten (38/2-3)

Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.

Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

Aufenthaltsbeendigung Drittstaaten (38/5-1)

Informationen zur Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Versagung von Aufenthaltstiteln, der Ausweisung oder nach dem illegalen Einreisen.

"lokal willkommen"

Beratung, Unterstützung und Informationen für Zugewanderte, Nachbar*innen sowie Freiwillige in Dortmund

Asyl & Bleiberechte (38/3-2)

Im Team der Städtischen Asylstelle werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder geduldet sind.

Willkommen an alle Neubürger*innen

Herzlich willkommen in Dortmund! Als neuer Bürge*rin finden Sie hier einen ersten Überblick über Ihre neue Heimat.

Erwerbstätigkeit

Informationen zur Erwerbstätigkeit während des Studiums für ausländische Studierende.

Staatsangehörigkeitsausweis

Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.

Aufenthalte nach Asylverfahren (38/3-3)

Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.

Beibehalt der deutschen Staatsangehörigkeit

Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.

Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels

Informationen zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).

Information Einbürgerung (38/4-3)

Informationen zur Einbürgerung (38/4-3).

Humanitäre Aufnahmen (38/3-1)

Informationen zur Humanitären Aufnahme (38/3-1) für alle Ausländer*innen mit einer Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 22, 23, 24 AufenthG.

Ausbildung & Studium (38/2-2)

Informationen zum Studium und Sprachkursen für ausländische Studierende.

Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2)

Informationen zur Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2).