1. Themen
  2. Aufenthalt, Einbürgerung & Ausländerwesen
  3. Einbürgerung (38/4-2)
  4. Staatsangehörigkeitsausweis
Amt für Migration zur Fachbereichsstartseite

Einbürgerung (38/4-2)

Staatsangehörigkeitsausweis

Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Für deutsche Staatsangehörige besteht die Möglichkeit, die Ausstellung bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Zuständig für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises ist die Behörde am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes. Für deutsche Staatsangehörige im Ausland ist für die Antragsannahme die deutsche Auslandsvertretung zuständig.

Vor Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises muss die Staatsangehörigkeitsbehörde prüfen,

  • ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, und
  • ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit etwa verloren haben.

Stadt Dortmund - Amt für Migration - Einbürgerung (38/4-2)

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Olpe 1
44135 Dortmund
Öffnungszeiten:

Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Mehr zum Thema

Familiäre & unbefristete Aufenthalte (38/4-1)

Im Team der Bürgerdienste International werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die bereits langjährig in Dortmund aufhältig sind.

Staatsangehörigkeitsausweis

Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.

Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten

Informationen zum Austausch zu Aufenthalts- und Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten

Aufenthalte nach Asylverfahren (38/3-3)

Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.

Allgemeine Informationen zur Einbürgerung

Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur Integration der hier lebenden Migrant*innen und der letzte Schritt zu ihrer rechtlichen Eingliederung.

Beibehalt der deutschen Staatsangehörigkeit

Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.

Einreise & Beschäftigung (38/2-1)

Informationen für die Anmeldung und aufenthaltsrechtliche Begleitung aller Ausländer*innen die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen

Asyl & Bleiberechte (38/3-2)

Im Team der Städtischen Asylstelle werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder geduldet sind.

Freizügigkeitsangelegenheiten (38/2-3)

Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.

Erklärung über den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit

Sie können auf Ihre Staatsangehörigkeit/Rechtsstellung ohne deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.

Ausbildung & Studium (38/2-2)

Informationen zum Studium und Sprachkursen für ausländische Studierende.

Einbürgerung (38/4-2)

Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.

Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels

Informationen zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).

Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2)

Informationen zur Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2).

"lokal willkommen"

Beratung, Unterstützung und Informationen für Zugewanderte, Nachbar*innen sowie Freiwillige in Dortmund