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Haushaltspläne

Haushalt 2018

Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 14.12.2017 die Haushaltssatzung 2018 beschlossen. Da in der Satzung eine Verringerung der allgemeinen Rücklage vorgesehen ist, bedarf diese gemäß § 75 Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW der Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Die erforderliche Genehmigung wurde Herrn Oberbürgermeister Sierau am 13.02.2018 durch Herrn Regierungspräsident Vogel übergeben.

Somit ist es erneut gelungen, aus eigener Kraft einen genehmigten Haushalt aufzustellen. Anders als die umliegenden Großstädte des Ruhrgebiets kommt Dortmund ohne Millionenhilfen des Landes aus dem sogenannten „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ aus. Eine Teilnahme an diesem Stärkungspakt wäre verbunden mit massiven Einschnitten bei Leistungen für die BürgerInnen und einer erhöhten Steuerbelastung für BürgerInnen und Unternehmen.

Hierbei kommt der Stadt Dortmund zugute, dass die für die Haushaltswirtschaft maßgeblichen volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen derzeit so gut sind wie schon lange nicht mehr. Dies zeigt sich u. a. durch eine - für Dortmunder Verhältnisse - relativ niedrige Arbeitslosenquote, das weiter anhaltende historisch niedrige Zinsniveau und ein vergleichsweise hohes Steueraufkommen.

Gleichzeitig hat jedoch, wie in den vorangegangenen Jahren, auch die diesjährige Planung des Haushaltsjahres 2018 ff. gezeigt, dass die Rahmenbedingungen zur Aufstellung eines ausgeglichenen Haushaltsplanes immer schwieriger werden. Faktoren, welche die Kommune selbst nicht beeinflussen kann, haben sich intensiviert und erschweren die Möglichkeiten einer selbstbestimmten Planung von Jahr zu Jahr. Vor allem im sozialen Bereich, aber auch in anderen Bereichen übernimmt die Stadt Dortmund gesamtstaatliche Aufgaben, die vielfach nicht oder nicht ausreichend kostendeckend erstattet werden.

Die Stadt Dortmund erwartet, dass die Landesregierung ihren Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag, wonach die Kommunen so angemessen finanziert werden sollen, dass kommunale Vorhaben und gesamtstaatliche Aufgaben nicht in Konkurrenz zueinander stehen sollen, im Jahr 2018 gerecht wird. In Bezug auf die Flüchtlingsrefinanzierung bedeutet dies, dass die bisherige Pauschalerstattung auch an die tatsächlichen, in den Kommunen entstehenden Kosten angepasst wird und zukünftig auch wieder alle Personen berücksichtigt, welche Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen. Seit der Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes NRW (FlüAG) zum 01.01.2017 besteht derzeit eine Personengruppe vollziehbar ausreisepflichtiger Personen, für die keinerlei Erstattungen seitens des Landes erfolgen. Dennoch muss die Unterbringung und Versorgung dieser Personen aus dem städtischen Haushalt gewährleistet werden, obgleich der Verbleib dieser Personen aus Gründen erfolgt, welche nicht durch die Kommunen beeinflussbar sind.

Zudem wird erwartet, dass die vom Bund an das Land gezahlten Mittel aus der sogenannten Integrationspauschale in angemessenem Umfang und geeigneter Weise an die Kommunen weitergeleitet werden.

Konsolidierungsprojekte und Maßnahmen aus dem Zukunftspakt Memorandum werden teilweise von neuen Belastungen des städtischen Haushaltes wieder aufgezehrt, so dass es im Haushaltsjahr 2018 der Stadt Dortmund noch nicht gelungen ist, einen ausgeglichen Haushalt aufzustellen. Für das Haushaltsjahr 2018 ergibt sich bei einem Ertragsvolumen von rund 2,40 Mrd. Euro und einem Aufwandsvolumen von rund 2,45 Mrd. Euro ein Jahresfehlbedarf in Höhe von rund 51,9 Mio. Euro. Dieser liegt ca. 23,1 Mio. Euro unter der sog. „5-%-Grenze“, die nach § 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts auslöst. Der Haushaltsausgleich ist und bleibt jedoch weiterhin das perspektivische Ziel und ist mit dem vorgelegten Haushaltsplan in der mittelfristigen Finanzplanung für das Jahr 2021 vorgesehen.

Eine wesentliche Voraussetzung für einen strukturellen und dauerhaften Haushaltsausgleich ist jedoch, dass das Land als verlässlicher Partner seiner Verantwortung für eine aufgabenangemessene finanzielle Ausstattung der Kommunen gerecht wird.

Für die notwendige Verbesserung der Finanz- und Haushaltssituation ist daher unabdingbar, dass weitere Belastungen der kommunalen Haushalte vermieden werden und schnellstmöglich Schritte zur Entlastung aller Kommunen erfolgen.

Im Haushaltsplan 2018 ist es des Weiteren gelungen, erneut eine Vielzahl von Investitionsmaßnahmen zu berücksichtigen, die den Erhalt und die Weiterentwicklung der städtischen Infrastruktur sicherstellen.

Insgesamt ist ein Investitionsvolumen in Höhe von 220,5 Mio. Euro veranschlagt. Demgegenüber stehen Einzahlungen aus Förderungen, Zuweisungen und Verkäufen in Höhe von 94,2 Mio. Euro. Die Investitionsplanung ist dabei weiterhin geprägt von diversen Förderprogrammen des Bundes sowie des Landes NRW. Im Vergleich zum vergangenen Jahr ist hierbei insbesondere herauszustellen, dass das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) um ein zweites Kapitel erweitert wurde, mit dem der Stadt Dortmund weitere Mittel in Höhe von rund 63 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden. Diese sind laut Gesetzgeber insbesondere zur Verbesserung der Schulinfrastruktur zu verwenden.

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