Haushaltspläne
Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 09.02.2023 die Haushaltssatzung 2023 mit ihren Anlagen nach § 78 Abs. 3 GO NRW beschlossen. Die Haushaltssatzung wurde am 03.03.2023 bei der Bezirksregierung in Arnsberg angezeigt. Die Bezirksregierung hat mit Schreiben vom 28.03.2023 das Anzeigeverfahren des Dortmunder Haushaltes beendet. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 06.04.2023.
Die Haushaltssatzung 2023 weist für das Jahr 2023 einen Fehlbedarf in Höhe von rund 45,9 Mio. Euro aus. Mit der Haushaltssatzung 2023 ist ein Ausgleich des Fehlbedarfes für das Haushaltsjahr 2023 durch die Ausgleichsrücklage vorgesehen. Diese konnte durch die positiven Jahresergebnisse der vergangenen Jahre gebildet werden. Demnach ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen nach § 80 Abs. 5 GO NRW zum wiederholten Mal der Aufsichtsbehörde lediglich anzuzeigen. Damit entfällt erneut die Genehmigungspflicht durch die Aufsichtsbehörde. Da der geplante Jahresfehlbedarf in keinem Planjahr über der sogenannten "5%-Grenze" nach § 76 GO NRW liegt, besteht für die Stadt Dortmund auch weiterhin keine Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes.
Hervorzuheben ist, dass die Stadt Dortmund die Haushaltsplanung 2023 ohne wesentliche zusätzliche Belastungen für die Bürger*innen sowie die ortsansässigen Unternehmen vorgenommen hat. Insbesondere die Hebesätze für die Gewerbesteuer sowie die Grundsteuer konnten, wie auch in den vergangenen Jahren, unverändert bleiben und auch die Entgelte für viele städtische Leistungen wurden weitestgehend stabil gehalten. Die Stadt Dortmund versucht somit die Attraktivität als Wirtschafts- und Wohnstandort weiterhin zu steigern.
Der positive Stand der Haushaltsplanung ist unter anderem auf das NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz (NKF-CUIG) zurückzuführen. Nach dem Gesetz sind die Kommunen dazu verpflichtet, eine Isolation der coronabedingten Veränderungen bis 2023 und eine Isolation der kriegsbedingten Veränderungen bis 2026 vorzunehmen. Das bedeutet, dass in diesen Jahren sämtlichen pandemie- und kriegsbedingten Veränderungen im Haushaltsplan ein außerordentlicher Ertrag in gleicher Höhe aus der Einstellung einer sogenannten Bilanzierungshilfe in die städtische Bilanz gegenübersteht. Dadurch ergeben sich somit zunächst keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Nach derzeitiger Gesetzeslage müssen ab dem Haushaltsjahr 2024 die coronabedingten Veränderungen und ab dem Haushaltsjahr 2027 die kriegsbedingten Veränderungen in voller Höhe aus dem städtischen Haushalt getragen werden. Zusätzlich wirkt sich die ab 2026 erfolgende Abschreibung aller isolierten corona- und kriegsbedingten Belastungen über 50 Jahre auf den städtischen Haushalt aus. Die Folgewirkungen, die durch die Anwendung des NKF-CUIG entstehen, werden somit lediglich in die Zukunft verlagert.
Hinsichtlich der Coronapandemie hat sich die Situation gegenüber der Haushaltsplanung 2022 deutlich verbessert. Die Verbesserungen haben sich insbesondere durch "Aufholeffekte" in der Allgemeinen Finanzwirtschaft (u. a. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, Schlüsselzuweisungen) ergeben. Auf Basis der aktuellen Planungsgrundlagen sind die coronabedingten Verschlechterungen hier deutlich geringer als zuletzt geplant bzw. übersteigen im Fall der Schlüsselzuweisungen sogar deutlich das Vorkrisenniveau. Zudem konnten die Budgetansätze für coronabedingte Mehraufwendungen, z.B. für Hygienemaßnahmen auf Basis der Erfahrungen des laufenden Haushaltsjahres, teilweise reduziert werden. Die Auswirkungen des Ukraine-Konfliktes sind dagegen gravierend. Neben notwendigen Maßnahmen für die Unterbringung von schutzsuchenden Personen werden stark steigende Aufwendungen für die Energieversorgung sowie allgemeine Preissteigerungen – für das laufende sowie für die Folgejahre – erwartet.
Aktuell werden die aus den Ukraine-Konflikt und der Coronapandemie resultierenden Belastungen von 2020 bis 2026 für den Haushalt der Stadt Dortmund auf kumuliert rund 478,4 Mio. Euro beziffert. Der Abschreibungsbetrag der Bilanzierungshilfe beläuft sich für das Planjahr 2026 auf 8,5 Mio. Euro.
Viele in den vergangenen Jahren entwickelte Konsolidierungsmaßnahmen haben auch im Haushaltsplan 2023 weiterhin Bestand. Zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen werden derzeit insbesondere durch allgegenwärtige Preissteigerungen erschwert.
Insgesamt sind im Kernhaushalt im Haushaltsjahr 2023 Investitionsauszahlungen in Höhe von 411,1 Mio. Euro geplant. Hiervon sollen allein 199,2 Mio. Euro in den Hochbau investiert werden, z.B. für den Bau von Schulen, Sport-/Turn- und Gymnastikhallen oder Kindertageseinrichtungen. Die Investitionsplanung ist weiterhin geprägt von diversen Förderprogrammen des Bundes sowie des Landes NRW. Zur Finanzierung der städtischen Investitionen ist im Haushaltsjahr 2023 eine Kreditermächtigung in Höhe von rund 295,6 Mio. Euro vorgesehen.
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