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Haushalt

Jahresabschluss 2022

Der Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund für das Jahr 2022 liegt vor. Der städtische Haushalt schließt auch in diesem Jahr mit einem Jahresüberschuss ab, er beläuft sich für 2022 auf 84.620.874,59 Euro. Dies bedeutet gegenüber dem ursprünglich geplanten Fehlbedarf 2022 eine Verbesserung von 121,7 Mio. Euro. Die Stadt Dortmund behält somit ihre kommunale Handlungsfähigkeit und ist in der Lage ihre Haushaltswirtschaft eigenständig zu gestalten.

Auch das Haushaltsjahr 2022 war geprägt von diversen Besonderheiten, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltes für das 2022 nicht absehbar waren:

Die weltweit fortdauernde Coronapandemie stellte auch im Jahr 2022 die Bewirtschaftung des Haushaltes 2022 der Stadt Dortmund vor Herausforderungen. Das Haushaltsjahr 2022 war aber insbesondere von den Auswirkungen des Krieges gegen die Ukraine, der hierdurch ausgelösten Energiekrise, der hohen Inflation und den sich daraus ergebenden Unwägbarkeiten geprägt.

Das NKF-Covid-19-Isolierungsgesetz - NKF-CIG wurde zum NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz - NKF-CUIG weiterentwickelt und musste wie bereits in den Jahresabschlüssen 2020 und 2021 im Jahresabschluss 2022 angewendet werden. Hierdurch sind die Kommunen zur Bildung einer Bilanzierungshilfe im Jahresabschluss verpflichtet: Sämtliche pandemiebedingten Haushaltauswirkungen des Jahres und erstmalig auch durch den Krieg gegen die Ukraine bedingte Haushaltsauswirkungen wurden im Jahresabschluss isoliert und in der Bilanz in einem gesonderten Posten aktiviert. Die saldierten coronabedingten und kriegsbedingten Belastungen wurden nach dem NKF-CUIG neutralisiert, sodass das Jahresergebnis insgesamt von den Auswirkungen der Coronapandemie und des Ukrainekriegs unberührt bleibt.

Neben den negativen Auswirkungen der Coronapandemie und dem Ukrainekrieg traten jedoch diverse ergebniswirksame Effekte auf, die den Haushalt 2022 der Stadt Dortmund unvorhergesehen positiv beeinflusst haben. Als Einmaleffekte zur Verbesserung gegenüber der ursprünglichen originären Planung sind ein erhöhtes Gewerbesteueraufkommen, ungeplante Zahlungen von Bundes- und Landesmitteln sowie Minderaufwendungen im Bereich der Zinsen zu nennen.

Dennoch ist die Zukunft weiterhin mit zahlreichen Unsicherheiten behaftet. Durch das NKF-CUIG wurde der durch die Coronapandemie und den Krieg gegen die Ukraine bedingte Eigenkapitalverzehr durch die Abschreibung der Bilanzierungshilfe ab dem Jahr 2026 lediglich in die Zukunft verlagert. Somit werden kommende Generationen mit den aktuellen Krisen belastet. Darüber hinaus ist gegenwärtig nicht absehbar, ob in den folgenden Haushaltsjahren Kompensationszahlungen und Finanzhilfen an Kommunen erfolgen werden und inwiefern die Regelungen des NKF-CUIG weiterhin Anwendung finden können.

Insbesondere aufgrund der oben genannten positiven Effekte auf die Ertragslage erwirtschaftete die Stadt Dortmund zum fünften Mal in Folge ein positives Jahresergebnis und ist folglich nicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts verpflichtet. Der Jahresüberschuss wird nach entsprechendem Ratsbeschluss der Ausgleichsrücklage zugeführt und wird somit das Eigenkapital der Stadt Dortmund verstärken.

Die Einbringung des Jahresabschlussentwurfs 2022 in den Rat der Stadt Dortmund erfolgte am 11.05.2023 (DS-Nr. 30736-23).

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