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Haushaltspläne

Haushalt 2020/2021

Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 12.12.2019 die Haushaltssatzung 2020/2021 ff. mit ihren Anlagen als "Doppelhaushalt" beschlossen. Der aktuelle Haushaltsplan enthält somit bereits die Festsetzungen und Ermächtigungen für die kommenden zwei Haushaltsjahre. Da in der Satzung eine Verringerung der allgemeinen Rücklage vorgesehen ist, bedarf diese gemäß § 75 Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW der Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Die erforderliche Genehmigung wurde Herrn Oberbürgermeister Sierau am 06.02.2020 überreicht.

Es ist damit erneut gelungen, aus eigener Kraft einen genehmigten Haushalt aufzustellen.

Die Haushaltssatzung 2020/2021 weist Fehlbedarfe in Höhe von rund 54,3 Mio. € für das Jahr 2020 und in Höhe von rund 57,3 Mio. € für das Jahr 2021 aus. Beide Fehlbedarfe liegen unter der sog. "5-%-Grenze", die nach § 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts auslöst und werden aus dem bestehenden Eigenkapital durch eine Verringerung der allgemeinen Rücklage gedeckt.

Die Genehmigung des Haushaltes konnte ohne wesentliche zusätzliche Belastungen für die Dortmunder Bürger*innen sowie Unternehmen erreicht werden. Hervorzuheben sind hier insbesondere die Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer, die seit 2015 unverändert sind. Auch die Entgelte für viele städtische Leistungen konnten weitestgehend stabil gehalten werden.

Im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses hat sich allerdings gezeigt, dass sich die volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Vergleich zu den positiven Entwicklungen der letzten Jahre erstmals wieder verschlechtern. Dies spiegelt sich insbesondere bei den geringen Steigerungsraten der Steuererträge u. Schlüsselzuweisungen wider.

Außerdem haben sich im Vergleich zum Vorjahr durch verschiedene Faktoren weitere Anpassungsbedarfe bei der Haushaltsplanung 2020/2021ff. ergeben. Hier sind zu nennen:

  • die insgesamt höher als geplant eingetretene Besoldungserhöhung bei der Übertragung des Tarifabschlusses des Landes auf die Landes- und Kommunalbeamten*innen
  • Kostensteigerungen im sozialen Bereich
  • Mehrbedarfe aufgrund diverser Aufgabenerweiterungen und Aufgabenverschiebungen aus dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) zwischen den örtlichen und überörtlichen Trägern

Durch die Fortführung von Konsolidierungsmaßnahmen und die Erschließung weiterer Einsparpotenziale ist es jedoch gelungen, solche Mehrbelastungen abzufedern. Auch haben der Wegfall der kommunalen Finanzbeteiligung an den Fonds Deutsche Einheit und das niedrige Zinsniveau zur Entlastung des Haushaltes beigetragen.

Zur Finanzierung der städtischen Investitionen sind neue Kreditermächtigungen im Jahr 2020 in Höhe von rund 182,8 Mio. Euro und im Jahr 2021 in Höhe von 185,8 Mio. Euro vorgesehen. Zusammen mit den Investitionseinzahlungen kann ein Investitionsvolumen in Höhe von ca. 285,2 Mio. Euro in 2020 und in Höhe von 289,3 Mio. Euro in 2021 aus dem städtischen Haushalt erreicht werden. Die Investitionsplanung ist dabei weiterhin geprägt von diversen Förderprogrammen des Bundes sowie des Landes NRW.

Weitere Informationen

Stadt Dortmund - Stadtkämmerei

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Anschrift:
Töllnerstraße 9-11
44135 Dortmund

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