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Geburt, Eheschließung oder Sterbefall nachbeurkunden

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Service ist online verfügbar.

Kontaktformular Standesamt

Das Standesamt Dortmund bietet auf Antrag für Personen,

  • die im Ausland geboren,
  • verheiratet oder
  • verstorben sind und
  • deren deutscher Rechtsbezug besteht,

an, für Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle nachträglich deutsche Personenstandsurkunden auszustellen (Nachbeurkundung).

Dies erleichtert den Umgang mit Behörden.

Nachbeurkundung von Geburten

Für die Nachbeurkundung einer im Ausland geborenen Person, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist das Standesamt Dortmund zuständig, wenn das Kind oder die antragsberechtigte Person (Eltern, Ehegatte*Ehegattin oder Kinder)

  • ihren Wohnsitz oder
  • gewöhnlichen Aufenthalt in Dortmund hat oder
  • zuletzt hatte.

Personen mit einem nach § 36 Personenstandsgesetz (PStG) genannten aufenthaltsrechtlichen Sonderstatus können den Antrag ebenfalls stellen, wenn sie in Dortmund ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Antragsberechtigt sind

  • die Eltern,
  • das betroffene Kind,
  • dessen Ehegatte*Ehegattin oder
  • dessen Kinder.

Erforderliche Unterlagen sind

  • neben den Identitätsdokumenten (Personalausweise oder Reisepässe),
  • die ausländische Geburtsurkunde des Kindes,
  • die Geburts- und Eheurkunden der Eltern,
  • ggf. Nachweise zur Vaterschaft und Sorgeerklärung sowie
  • der Staatsangehörigkeitsnachweis.

Genauere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen erteilt das Standesamt unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls. Das Standesamt stellt auf Wunsch nach der Beurkundung beispielsweise eine deutsche Geburtsurkunde aus.

Nachbeurkundung von Eheschließungen

Die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe ist beim Standesamt Dortmund möglich, wenn

  • mindestens ein*e Ehepartner*in die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und
  • in Dortmund wohnt oder
  • seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat bzw. hatte.

Auch Personen mit einem nach § 34 PStG genannten aufenthaltsrechtlichen Sonderstatus können den Antrag stellen, wenn sie in Dortmund ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Antragsberechtigt sind die Ehegatten*Ehegattinnen; sind beide verstorben, deren Kinder und Eltern.

Vorzulegende Dokumente umfassen

  • neben den Identitätsnachweisen (Personalausweise oder Reisepässe),
  • die ausländische Eheurkunde,
  • die Geburtsurkunden (bei Geburt in Deutschland: die beglaubigten Ausdrucke aus den Geburtenregistern) der Ehegatten*Ehegattinnen,
  • den Staatsangehörigkeitsnachweis sowie
  • bei Vorehen die Eheurkunde und ein rechtskräftiges Scheidungsurteil oder eine Sterbeurkunde des*der vorherigen Ehepartner*in.

Genauere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen erteilt das Standesamt unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls. Das Standesamt erstellt ein deutsches Eheregister und kann auf Wunsch beispielsweise eine deutsche Eheurkunde ausstellen.

Nachbeurkundung von Sterbefällen

Der Sterbefall einer im Ausland verstorbenen deutschen Person kann nachträglich in Dortmund beurkundet werden, wenn

  • die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz in Dortmund hatte oder
  • die antragstellende Person dort wohnt.

Antragsberechtigt sind

  • der*die Ehegatte*Ehegattin,
  • die Kinder und
  • Eltern der verstorbenen Person.

Erforderliche Unterlagen sind

  • neben einem Identitätsdokument (Personalausweis oder Reisepass),
  • die ausländische Sterbeurkunde,
  • die Geburts- oder Eheurkunde der verstorbenen Person,
  • der Staatsangehörigkeitsnachweis,
  • der Nachweis des letzten Wohnsitzes sowie
  • der Personalausweis der antragstellenden Person.

Genauere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen erteilt das Standesamt unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls. Nach der Beurkundung kann das Standesamt auf Wunsch beispielsweise eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen.

Verfahren

Der Antrag auf Nachbeurkundung kann beim zuständigen Standesamt oder bei Wohnsitz im Ausland auch bei der deutschen Auslandsvertretung (z.B. Botschaft, Konsulat) gestellt werden.

Allgemeine Informationen zu den erforderlichen Urkunden

Die erforderlichen Urkunden, Urteile, Erklärungen sind im Original oder durch die Deutsche Botschaft beglaubigte Fotokopien vorzulegen.

Die formellen und inhaltlichen Voraussetzungen der Urkunde sowie die evtl. notwendigen Echtheitsprüfungen (Apostille, Legalisation etc.) richten sich nach dem Herkunftsland der jeweiligen Urkunde.

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie durch das Standesamt. Bei Personenstandsurkunden der ehemaligen deutschen Ostgebiete fordern Sie die Urkunde bitte beim Standesamt I Berlin, Schönstedtstr. 5, 13357 Berlin an.

Besondere Anforderungen

Die erforderlichen Unterlagen in fremder Sprache müssen von einer*einem ermächtigte*n Übersetzer*in durch ein in der Bundesrepublik Deutschland ortsansässiges Übersetzungsbüro oder von einem*einer für die Deutsche Botschaft tätige*n Übersetzer*in in die deutsche Sprache übertragen werden.

Das Original und die Übersetzung sind durch Siegelaufdruck und Unterschrift des*der Übersetzer*in an der Verbindungsstelle zu verbinden.

Der*die Übersetzer*in muss bestätigen, welches Dokument (Original, Fotokopie etc.) vorlag, aus welcher Sprache übersetzt wurde und hat anschließend die Richtigkeit der Übersetzung zu bescheinigen.

Online-Services und Formulare

Gebühren

ab 01.01.2026

  • 160,50 Euro (Antrag auf Nachbeurkundung )

  • 6,00 Euro (Einsichtnahme in das Melderegister)

  • 15,00 Euro (Personenstandsurkunde - Ehe, Geburt, Sterbefall -)

  • 7,50 Euro (jede weitere Urkunde )

Kontakt

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Standesamt - Geburten, Eheschließungen und öffentlich-rechtliche Namensänderung

Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Anschrift
Friedensplatz 5
44135 Dortmund
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    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen
Personen

Sollten Sie noch weitere Rückfragen haben, melden Sie sich über das unter der nachfolgenden Rubrik "Online-Services und Formulare" bereitgestellte Kontaktformular beim Standesamt. Bitte geben Sie im Formular auch Ihre E-Mail und Telefonnummer an.

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