KFZ Zulassung nach Halter*innenwechsel
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Sie haben ein Fahrzeug oder Anhänger erworben und möchten es auf Ihren Namen zulassen? Dann können Sie dieses Anliegen sowohl vor Ort oder wie folgt online durchgeben:
Online-Service für Halter*innenwechsel: Es besteht die Möglichkeit, für ein Fahrzeug neben dem herkömmlichen Halter*innenwechsel bei der Zulassungsbehörde, auch online von zuhause zuzulassen. Um diesen Service zu nutzen, müssen die in den Rubriken „Voraussetzungen“ und „Unterlagen“ genannten Bedingungen erfüllt sein.
Zulassung durch eine bevollmächtigte Person
Erfolgt die Zulassung durch eine bevollmächtigte Person, ist zusätzlich zur Vollmacht auch ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der KFZ-Steuer von dem*der Halter*in und Kontoinhaber*in ausgefüllt und unterschrieben mitzugeben. Bei Problemen oder Rückfragen können sie an folgende E-Mail-Adresse wenden: iKfz@stadtdo.de.
Haben Sie Ihr Fahrzeug finanziert und ist daher der Fahrzeugbrief noch nicht bei Ihnen? Sie brauchen aber Informationen aus dem Fahrzeugbrief für Zulassungsangelegenheiten?
Sie haben jetzt die Möglichkeit die Informationen direkt
Online-Services und Formulare
Gebühren
Persönliche Vorsprache: 26,80 € - 58,20 €
Online: 19,80 € bis 34,60 € (Bezahlart: giropay)
Informationsblätter
Unterlagen
1. Fahrzeug ist zugelassen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- elektronische Versicherungsbestätigung
- bei der Zuteilung eines neuen Kennzeichens, müssen auch die alten Kennzeichenschilder vorgelegt werden
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung
- amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass auch in Kopie)
- SEPA-Lastschriftmandat
2. Fahrzeug ist außerbetriebgesetzt:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Abmeldebescheinigung (oder entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. entwerteter Fahrzeugschein)
- elektronische Versicherungsbestätigung
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung
- amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass auch in Kopie)
- SEPA-Lastschriftmandat
Gilt für beide Zulassungsformen:
Bei Firmen: Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten
Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten
Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten
Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten
Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und amtliche Lichtbildausweise (Kopie) der Erziehungsberechtigten.
Zusätzlich im Falle der Vertretung:
- Schriftliche Vollmacht
- Einverständniserklärung über die Bekanntgabe von kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnissen (Steuerrückständeprüfung)
- Amtlicher Lichtbildausweis des Bevollmächtigen
Weitere Infos zu den Erfordernissen bei einer Online-Zulassung sind hier unter dem Oberpunkt "Voraussetzungen" zu finden.
Fristen
Persönliche Vorsprache: sofort
Online-Zulassung: Beim Online-Verfahren wird nach Abschluss des Vorganges im Online-Portal der Vorgang sofort gültig. Dieses bedeutet seit dem 01.09.2023 wirken sich die Zulassung, Außerbetriebsetzung etc. sofort aus (sofortiges Losfahren). Aus dem Portal ist innerhalb von 30 Minuten der vorläufige Zulassungsnachweis herunterzuladen, auszudrucken und gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen und die erforderlichen Kennzeichen müssen erworben werden (gilt nicht für die Kennzeichenmitnahme, da die bereits vorhandenen gesiegelten Kennzeichen weiter genutzt werden). Die vorläufige Zulassung ist 10 Tage gültig. In diesem Zeitraum kann das Fahrzeug innerhalb von Deutschland ohne gesiegelte Kennzeichen gefahren werden. Fahrten ins Ausland sind nicht möglich.
Innerhalb von 6 Tagen wird der Online-Antrag von den Zulassungsbehörden bearbeitet, abgeschlossen und je nach Zulassungsart die neuen Zulassungsdokumente, Stempelplaketten (Stadtiegel) und Prüfplakette (HU-Plakette) per Post übersendet. Zusätzlich wird eine Verklebeanleitung der Plaketten und eine Auflistung der zulässigen Kennzeichengrößen mitgesendet. Bis zum Ablauf den 10. Tages müssen die Kennzeichen mit den zugesandten Plaketten auf den vorgeschriebenen Kennzeichengrößen versehen werden. Eine falsche Verwendung der Plaketten wird mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet.
Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen, ist die sofortiges Losfahren des Fahrzeuges nicht möglich. Die Zulassung wird dann erst wirksam, wenn die Dokumente von der Zulassungsbehörde per Post übersendet worden sind.
Voraussetzungen
Privatpersonen:
Fahrzeughalter*in ist mit alleiniger Wohnung / Hauptwohnung in Dortmund gemeldet
Firmen:
Betriebssitz in Dortmund bzw. bei Filialen selbständige Zweignierderlassung
Online-Zulassung:
Die Online-Umschreibung ist seit dem 01.09.2023 neben natürlichen Personen auch für juristische Personen des privaten Rechts möglich.
Zulassung eines außer Betrieb gesetztem (abgemeldetem) Fahrzeug mit Halter*innenwechsel:
- Ein nach dem 01.01.2015 zugelassenes und aktuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode (seit 01.01.2015)
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode (seit 01.01.2018) (beim Halter*innenwechsel)
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
- IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters*der Halterin
- Natürliche Person: Bund ID-Konto, neuer Personalausweis (nPA) seit 01.10.2010, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) seit 01.09.2011 oder eID-Karte für EU-Bürger*innen seit 01.01.2021 mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (
www.ausweisapp.bund.de ) oder Elster Zertifikat.
Juristische Person: Organisationskonto des Bundes (Elster Zertifikat).
Umschreibung eines Fahrzeuges mit Halter*innenwechsel und Kennzeichenübernahme:
- Ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet ist
- Zulassungsbescheinigung Teil I (seit 01.01,2015) und II mit Sicherheitscodes (seit 01.01.2018)
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode (seit 01.01.2018)
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
- IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters*der Halterin
- Natürliche Person: Bund ID-Konto, neuer Personalausweis (nPA) seit 01.10.2010, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) seit 01.09.2011 oder eID-Karte für EU-Bürger*innen seit 01.01.2021 mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (
www.ausweisapp.bund.de ) oder Elster Zertifikat.
Juristische Person: Organisationskonto des Bundes (Elster Zertifikat). Bisheriges Kennzeichen wird übernommen.
ePayment Verfahren (elektronischer Zahlungsweg): Giropay (Online-Banking -Direktüberweisung)
Teilnehmende Banken: Sparkasse, Volksbank, Postbank, comdirekt, BB Bank, MLP, psd Bank, DKB, wüstenrot direkt
Seit dem 01.09.2023 ist auch die Zuteilung von E- und Saisonkennzeichen im online Verfahren möglich. Ebenfalls die Zuteilung eines H-Kennzeichens, wenn das Fahrzeug bereits als Oldtimerfahrzeug zugelassen ist.
Wichtig: Beachten Sie auch die Hinweise unter der Rubrik "Fristen".
Rechtsgrundlagen
- § 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 13 Abs. 5 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 26 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 29 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 30 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 31 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 32 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 49 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- § 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt Wartebereich 2 (EWO, KFZ)
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck
Anschrift und Erreichbarkeit44287 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel (nicht barrierefrei)
Anschrift und Erreichbarkeit44309 Dortmund
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Die Bezirksverwaltungsstelle Brackel musste bis auf Weiteres geschlossen werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle-Eving - Bürgerdienste Eving
Anschrift und Erreichbarkeit44339 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde
Anschrift und Erreichbarkeit44263 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch
Anschrift und Erreichbarkeit44225 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde
Anschrift und Erreichbarkeit44369 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund
Anschrift und Erreichbarkeit44388 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede
Anschrift und Erreichbarkeit44359 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst
Anschrift und Erreichbarkeit44328 Dortmund
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Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung
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