Rente wegen teilweiser und voller Erwerbsminderung
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Antragsaufnahme der Erwerbsminderungsrente für Versicherte, die vor Erreichen der Altersrente aus gesundheitlichen Gründen auf eine Rentenzahlung angewiesen sind, da sie eine Erwerbstätigkeit nicht mehr ausüben können.
Online-Services und Formulare
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Versicherungsverlauf
- Ausbildungsnachweise (z.B. Lehrvertrag, Schulzeugnisse), wenn noch nicht im Versicherungsverlauf gespeichert
- Geburtsnachweise der Kinder wenn noch nicht im Versicherungsverlauf gespeichert)
- Bankverbindung, BIC/ IBAN-NR.
- Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen
- Angaben über Versorgungsbezüge (Betriebs- oder Zusatzrenten, Pensionen)
- Angaben über Krankenkassenzugehörigkeit ab 01.01.1984
- Name und Anschrift der jetzigen Krankenkasse und Art der Krankenversicherung)
- Krankenversicherungskarte
- Auflistung der ausgeübten Berufe in zeitlicher Reihenfolge
- Angaben zu den Gesundheitsstörungen bzw. Erkrankungen
- Namen und Anschriften der behandelnden Ärzte
- Angaben über stationäre Behandlungen und Kuren in den letzten 3 Jahren
- Ggfls. Schwerbehindertenausweis bzw. Anerkennungsbescheid
- Steueridentifikationsnummer
Fristen
- Abhängig von der Bearbeitungszeit des zuständigen Rententrägers.
- Der Rentenantrag leitet das Rentenfeststellungsverfahren ein. Der Zeitpunkt der Abgabe ist bestimmend für den Beginn der Rente und kann zudem für den Beginn des Krankenversicherungsschutzes maßgebend sein. Rentenanträge müssen daher – um Rechtsnachteile zu vermeiden – rechtzeitig gestellt werden.
Voraussetzungen
- Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren (hierzu zählen Beitragszeiten, Ersatzzeiten und Zeiten des Versorgungsausgleiches) in wenigen Ausnahmefällen kann auch eine Wartezeit von weniger als 5 Jahren ausreichend sein. Bitte bei Rentenversicherungstäger oder beim Versicherungsamt der Stadt Dortmund (Bürgerdienste) nachfragen.
- 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung.
- Teilweise oder volle Erwerbsminderung.
Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit, haben Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren und berufsunfähig sind. (Vertrauensschutzregelung)
Rechtsgrundlagen
§§ 43, 44 Sozialgesetzbuch - 6. Buch - (SGB VI)
Digitaler Service der Dt. Rentenversicherung
Informationen zum Datenschutz von dortmund.de finden in der städtischen Datenschutzerklärung.
Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Versicherungsamt
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
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