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Service

Rente wegen teilweiser und voller Erwerbsminderung

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Persönliche Vorsprache ist möglich.

Online-Terminreservierung
telefonisch schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

online
Digitaler Service der Dt. Rentenversicherung

Sie können sich jederzeit über das Portal der Deutschen Rentenversicherung über den Stand Ihrer Altersvorsorge informieren.

Hierfür benötigen Sie ein Ausweisdokument mit aktivierter eID.

Einen Erklärfilm zum Portal finden sie hier.

Wir sind eine reine antragsaufnehmende Stelle. Für die konkrete Berechnung Ihrer Rente und für alle Detailfragen zur Rente ist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zuständig.

Antragsaufnahme der Erwerbsminderungsrente für Versicherte, die vor Erreichen der Altersrente aus gesundheitlichen Gründen auf eine Rentenzahlung angewiesen sind, da sie eine Erwerbstätigkeit nicht mehr ausüben können.

Online-Services und Formulare

Unterlagen

  • Ausweisdokument
  • Bankkarte (IBAN wird benötigt)
  • Krankenkassenkarte
  • Steueridentifikationsnummer
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Der letzte Versicherungsverlauf von der Deutschen Rentenversicherung -> sollte der Versicherungsverlauf Lücken aufweisen bitte Nachweise mitbringen
  • Ggf. Vollmacht
  • Ggf. Schwerbehindertenausweis und Anerkennungsbescheid über die Schwerbehinderung
  • Ggf. Nachweis Betriebs-, Zusatzrente
  • Ggf. Schreiben einer Stelle, die den Lebensunterhalt sichert.
  • das Formular R0210 (falls nötig das Ergänzungsblatt R0211) ausgefüllt.

Wichtig ist hier:

  • vollständige Anschriften Ihrer behandelnden Ärzte
  • evtl. Anschriften und Zeiträume der Krankhäuser bei stationären Aufenthalten
  • Beschäftigungsübersicht
  • wie und bei welcher Krankenkasse Sie seit dem 01.01.1996 – heute krankenversichert gewesen sind

Fristen

  • Abhängig von der Bearbeitungszeit des zuständigen Rententrägers.
  • Der Rentenantrag leitet das Rentenfeststellungsverfahren ein. Der Zeitpunkt der Abgabe ist bestimmend für den Beginn der Rente und kann zudem für den Beginn des Krankenversicherungsschutzes maßgebend sein. Rentenanträge müssen daher – um Rechtsnachteile zu vermeiden – rechtzeitig gestellt werden.

Voraussetzungen

  • Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren (hierzu zählen Beitragszeiten, Ersatzzeiten und Zeiten des Versorgungsausgleiches) in wenigen Ausnahmefällen kann auch eine Wartezeit von weniger als 5 Jahren ausreichend sein. Bitte bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger erfragen.

  • 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung.

  • Teilweise (weniger als 6 Arbeitsstunden täglich) oder volle (weniger als 3 Arbeitsstunden täglich) Erwerbsminderung

  • Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit, haben Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren und berufsunfähig sind. (Vertrauensschutzregelung)

Rechtsgrundlagen

§§ 43, 44 Sozialgesetzbuch - 6. Buch - (SGB VI)

Digitaler Service der Dt. Rentenversicherung

Informationen zum Datenschutz von dortmund.de finden in der städtischen Datenschutzerklärung .

Erklärfilm Digitale Rentenübersicht: Mehr Durchblick bei Ihrer Altersvorsorge

Kontakt

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Versicherungsamt

Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Anschrift
Löwenstr. 11
44135 Dortmund
Öffnungszeiten

Schlagwörter

Soziales Gesundheit & Pflege

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Online-Terminreservierung

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