Einreise & Beschäftigung (38/2-1)
Dieses Team ist zuständig für die Anmeldung und aufenthaltsrechtliche Begleitung aller Ausländer*innen, die in die Bundesrepublik Deutschland mit einem Visum für einen langfristigen Aufenthalt (über drei Monate) einreisen und in Dortmund zukünftig ihren Wohnsitz haben. Darüber hinaus ist das Team zuständig für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsdokumenten für ausländische Studierende; Auszubildende und Fachkräfte.
Wenn Sie sich anmelden wollen, vereinbaren Sie über die Kontaktformulare einen Temin. Sie erhalten dann Informationen darüber, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.
Wenn Sie als ausländisch Studierende*r oder als Fachkraft bereits in Dortmund wohnen und Ihr Aufenthaltsdokument abläuft, werden Sie vor dessen Ablauf von uns angeschrieben. Schriftlich erhalten Sie Informationen darüber, welche Unterlagen Sie zur Verlängerung mitbringen müssen.
Wichtig: Damit die Postzustellung Sie auch erreicht, überprüfen Sie bitte stets die Beschriftung Ihres Briefkastens.
Nutzen Sie zur Antragstellung und Terminvereinbarung folgendes Kontaktformular des Teams: Einreise & Beschäftigung (38/2-1)
Stadt Dortmund - Amt für Migration - Einreise & Beschäftigung (38/2-1)
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
Wichtig: Geben Sie Ihren vollständigen Namen und Ihr Geburtsdatum an. Die Beantwortung Ihrer E-Mail wird voraussichtlich einige Tage dauern. Bitte sehen Sie von zeitnahen Erinnerungen ab.
Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Versagung von Aufenthaltstiteln, der Ausweisung oder nach dem illegalen Einreisen.
Sie können auf Ihre Staatsangehörigkeit/Rechtsstellung ohne deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2).
Informationen zum Studium und Sprachkursen für ausländische Studierende.
Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.
Informationen zur Einbürgerung (38/4-3).
Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.
Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.
Informationen zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).
Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur Integration der hier lebenden Migrant*innen und der letzte Schritt zu ihrer rechtlichen Eingliederung.
Informationen für die Anmeldung und aufenthaltsrechtliche Begleitung aller Ausländer*innen die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen
Informationen zur Erwerbstätigkeit während des Studiums für ausländische Studierende.
Beratung, Unterstützung und Informationen für Zugewanderte, Nachbar*innen sowie Freiwillige in Dortmund
Das Team ist zuständig für die Bearbeitung der Einreiseverfahren sowie für die Anmeldung im Bundesgebiet und die Erteilung erster Aufenthaltstitel.
Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ("Brexit")