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Einreise & Beschäftigung (38/2-1)

Dieses Team ist zuständig für die Anmeldung und aufenthaltsrechtliche Begleitung aller Ausländer*innen, die in die Bundesrepublik Deutschland mit einem Visum für einen langfristigen Aufenthalt (über drei Monate) einreisen und in Dortmund zukünftig ihren Wohnsitz haben. Darüber hinaus ist das Team zuständig für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsdokumenten für ausländische Studierende; Auszubildende und Fachkräfte.

Wenn Sie sich anmelden wollen, vereinbaren Sie über die Kontaktformulare einen Temin. Sie erhalten dann Informationen darüber, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.

Wenn Sie als ausländisch Studierende*r oder als Fachkraft bereits in Dortmund wohnen und Ihr Aufenthaltsdokument abläuft, werden Sie vor dessen Ablauf von uns angeschrieben. Schriftlich erhalten Sie Informationen darüber, welche Unterlagen Sie zur Verlängerung mitbringen müssen.

Wichtig: Damit die Postzustellung Sie auch erreicht, überprüfen Sie bitte stets die Beschriftung Ihres Briefkastens.

Nutzen Sie zur Antragstellung und Terminvereinbarung folgendes Kontaktformular des Teams: Einreise & Beschäftigung (38/2-1)

Stadt Dortmund - Amt für Migration - Einreise & Beschäftigung (38/2-1)

Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Anschrift
Olpe 1 , Zugang: Berswordthalle, Eingang Kleppingstraße 47, 44137 Dortmund Stadthaus Dortmund, Gebäudeteil C -Bitte achten Sie auf die Hinweisschilder! -
44135 Dortmund

Wichtig: Geben Sie Ihren vollständigen Namen und Ihr Geburtsdatum an. Die Beantwortung Ihrer E-Mail wird voraussichtlich einige Tage dauern. Bitte sehen Sie von zeitnahen Erinnerungen ab.

Öffnungszeiten

Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Mehr zum Thema

Aufenthaltsbeendigung Drittstaaten (38/5-1)

Informationen zur Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Versagung von Aufenthaltstiteln, der Ausweisung oder nach dem illegalen Einreisen.

Information Einbürgerung (38/4-3)

Informationen zur Einbürgerung (38/4-3).

Aufenthalte nach Asylverfahren (38/3-3)

Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.

Einbürgerung (38/4-2)

Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.

Erklärung über den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit

Sie können auf Ihre Staatsangehörigkeit/Rechtsstellung ohne deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.

Asyl & Bleiberechte (38/3-2)

Im Team der Städtischen Asylstelle werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder geduldet sind.

Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2)

Informationen zur Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2).

Allgemeine Informationen zur Einbürgerung

Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur Integration der hier lebenden Migrant*innen und der letzte Schritt zu ihrer rechtlichen Eingliederung.

Humanitäre Aufnahmen (38/3-1)

Informationen zur Humanitären Aufnahme (38/3-1) für alle Ausländer*innen mit einer Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 22, 23, 24 AufenthG.

Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten

Informationen zum Austausch zu Aufenthalts- und Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten

Beibehalt der deutschen Staatsangehörigkeit

Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.

Brexit

Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ("Brexit")

Familiäre & unbefristete Aufenthalte (38/4-1)

Im Team der Bürgerdienste International werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die bereits langjährig in Dortmund aufhältig sind.

Willkommen an alle Neubürger*innen

Herzlich willkommen in Dortmund! Als neuer Bürge*rin finden Sie hier einen ersten Überblick über Ihre neue Heimat.

Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).