Einreise & Beschäftigung (38/2-1)
Dieses Team ist zuständig für die Anmeldung und aufenthaltsrechtliche Begleitung aller Ausländer*innen, die in die Bundesrepublik Deutschland mit einem Visum für einen langfristigen Aufenthalt (über drei Monate) einreisen und in Dortmund zukünftig ihren Wohnsitz haben. Darüber hinaus ist das Team zuständig für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsdokumenten für ausländische Studierende; Auszubildende und Fachkräfte.
Wenn Sie sich anmelden wollen, vereinbaren Sie über die Kontaktformulare einen Temin. Sie erhalten dann Informationen darüber, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.
Wenn Sie als ausländisch Studierende*r oder als Fachkraft bereits in Dortmund wohnen und Ihr Aufenthaltsdokument abläuft, werden Sie vor dessen Ablauf von uns angeschrieben. Schriftlich erhalten Sie Informationen darüber, welche Unterlagen Sie zur Verlängerung mitbringen müssen.
Wichtig: Damit die Postzustellung Sie auch erreicht, überprüfen Sie bitte stets die Beschriftung Ihres Briefkastens.
Nutzen Sie zur Antragstellung und Terminvereinbarung folgendes Kontaktformular des Teams:
Stadt Dortmund - Amt für Migration - Einreise & Beschäftigung (38/2-1)
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
Wichtig: Geben Sie Ihren vollständigen Namen und Ihr Geburtsdatum an. Die Beantwortung Ihrer E-Mail wird voraussichtlich einige Tage dauern. Bitte sehen Sie von zeitnahen Erinnerungen ab.
Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger
Im Team der Bürgerdienste International werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die bereits langjährig in Dortmund aufhältig sind.
Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur Integration der hier lebenden Migrant*innen und der letzte Schritt zu ihrer rechtlichen Eingliederung.
Informationen zur Humanitären Aufnahme (38/3-1) für alle Ausländer*innen mit einer Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 22, 23, 24 AufenthG.
Alle Infos für die Schul-Anmeldung für neu zugewanderte Schüler*innen in Dortmund.
Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ("Brexit")
Beratung, Unterstützung und Informationen für Zugewanderte, Nachbar*innen sowie Freiwillige in Dortmund
Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.
Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.
Informationen zum Austausch zu Aufenthalts- und Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten
Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2).
Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Versagung von Aufenthaltstiteln, der Ausweisung oder nach dem illegalen Einreisen.
Herzlich willkommen in Dortmund! Als neuer Bürge*rin finden Sie hier einen ersten Überblick über Ihre neue Heimat.