Ausländerbehörde
Migration, Fachkräftezuwanderung, Integration, Flucht, Bleibeperspektiven und Rückführung sind dauerhafte Themen in der gesellschaftspolitischen Diskussion und beschreiben das gesamte Spektrum der ausländerbehördlichen Arbeit.
Die ausländerrechtliche Entscheidung hat insbesondere auf die Lebensverhältnisse und Lebensplanung geduldeter Menschen erhebliche Auswirkungen. Entsprechend führt diese Aufgabe im Spannungsfeld zwischen dem Erteilen von Bleiberechten im Ermessenswege und der Durchsetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen oftmals zu Unsicherheiten, teilweise Zweifeln bei den Betroffenen sowie dem Wunsch und der Notwendigkeit zum Austausch mit haupt- und ehrenamtlicher Flüchtlingshilfe.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden der Stadt Dortmund hat die Verwaltung am 22.06.2021 beauftragt, ein regelmäßig tagendes Gremium zum Austausch von Ausländerbehörde und haupt- und ehrenamtlicher Flüchtlingshilfe zu entwickeln und zu institutionalisieren.
Im Rahmen dieses Austausches sollen nach Beschlusslage insbesondere fachliche Fragen zur Gewährung von Aufenthalts- und Bleiberechten für den Personenkreis der Geduldeten in Dortmund besprochen und beantwortet werden. Auf Vorschlag und mit Zustimmung der Betroffenen können auch Einzelfälle betrachtet werden.
Durch den gemeinsamen Austausch soll Transparenz über die Entscheidungspraxis entstehen und durch die Befassung mit Einzelfällen - wenn rechtlich möglich - neue Perspektiven oder Möglichkeiten im Sinne der Geflüchteten gefunden werden können bevor bspw. der Petitionsausschuss oder die Härtefallkommission des Landes NRW angerufen werden. Verantwortlich für einen regelmäßigen Austausch und ggf. für die Befassung mit Einzelfällen sind zwei Vertreter*innen der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände, ein Mitglied aus der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit und die Leitung der Ausländerbehörde.
Hier finden Sie die
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Inkl. (Verfahrens-) Beratung für unbegleitete minderjährige Ausländer*innen (UMA)
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Services des Bereichs Geflüchtete in Dortmund des Dortmunder Sozialamtes
Themen zum Bereich Geflüchtete in Dortmund des Sozialamtes der Stadt Dortmund
Kontaktinformationen des Bereichs Geflüchtete in Dortmund im Dortmunder Sozialamt
Beratung, Unterstützung und Informationen für Zugewanderte, Nachbar*innen sowie Freiwillige in Dortmund
Entdecken Sie die Services zum Thema Ausländerwesen der Stadt Dortmund: Reiseausweise sowie Versagungs- und Ausweisungsverfahren.
Hier finden Sie eine Übersicht zu den Themen der Ausländerbehörde der Stadt Dortmund.
Hier finden Sie die Kontaktinformationen der Ausländerbehörde in Dortmund, aufgeteilt nach den jeweiligen Angelegenheiten.
Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur Integration der hier lebenden Migrant*innen und der letzte Schritt zu ihrer rechtlichen Eingliederung.
Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Sie können auf Ihre Staatsangehörigkeit/Rechtsstellung ohne deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.
Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.
Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.
Informationen zum Austausch zu Aufenthalts- und Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten
Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ("Brexit")
Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.
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