Ausländerbehörde
Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten
Migration, Fachkräftezuwanderung, Integration, Flucht, Bleibeperspektiven und Rückführung sind dauerhafte Themen in der gesellschaftspolitischen Diskussion und beschreiben das gesamte Spektrum der ausländerbehördlichen Arbeit.
Die ausländerrechtliche Entscheidung hat insbesondere auf die Lebensverhältnisse und Lebensplanung geduldeter Menschen erhebliche Auswirkungen. Entsprechend führt diese Aufgabe im Spannungsfeld zwischen dem Erteilen von Bleiberechten im Ermessenswege und der Durchsetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen oftmals zu Unsicherheiten, teilweise Zweifeln bei den Betroffenen sowie dem Wunsch und der Notwendigkeit zum Austausch mit haupt- und ehrenamtlicher Flüchtlingshilfe.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden der Stadt Dortmund hat die Verwaltung am 22.06.2021 beauftragt, ein regelmäßig tagendes Gremium zum Austausch von Ausländerbehörde und haupt- und ehrenamtlicher Flüchtlingshilfe zu entwickeln und zu institutionalisieren.
Im Rahmen dieses Austausches sollen nach Beschlusslage insbesondere fachliche Fragen zur Gewährung von Aufenthalts- und Bleiberechten für den Personenkreis der Geduldeten in Dortmund besprochen und beantwortet werden. Auf Vorschlag und mit Zustimmung der Betroffenen können auch Einzelfälle betrachtet werden.
Durch den gemeinsamen Austausch soll Transparenz über die Entscheidungspraxis entstehen und durch die Befassung mit Einzelfällen - wenn rechtlich möglich - neue Perspektiven oder Möglichkeiten im Sinne der Geflüchteten gefunden werden können bevor bspw. der Petitionsausschuss oder die Härtefallkommission des Landes NRW angerufen werden. Verantwortlich für einen regelmäßigen Austausch und ggf. für die Befassung mit Einzelfällen sind zwei Vertreter*innen der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände, ein Mitglied aus der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit und die Leitung der Ausländerbehörde.
- Gemeinsamer Austausch: Es gibt bereits viele Arbeitskreise, Veranstaltungen oder anlassbezogene Termine bei denen Ausländerbehörde sowie haupt- und ehrenamtliche Flüchtlingshilfe im Austausch sind. Im Fokus steht deswegen der anlass- und situationsbedingte Austausch zwischen Ausländerbehörde und haupt- und ehrenamtlicher Flüchtlingshilfe für dessen Gelingen sich die o.g. vier Vertreter*innen gemeinsam und partnerschaftlich verantwortlich fühlen. Beispielhaft seien bereits kurzfristige Austauschformate zum Umgang mit Geflüchteten aus der Ukraine oder dem Chancen-Aufenthaltsrecht genannt.
- Befassung mit einem Einzelfall: Die Befassung eines Einzelfalles findet auf Antrag statt. Die Antragstellung bzw. Einreichung der Fälle ist ausschließlich nach Beratung und mit Unterstützung der hauptamtlichen Casemanager*innen im Rahmen des Kommunalen Integrationsmanagements und/oder der hauptamtlichen Flüchtlingsberater*innen der Freien Träger möglich!
Hier finden Sie die
Kontaktdaten der hauptamtlichen Flüchtlingsberater*innen
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Inkl. (Verfahrens-) Beratung für unbegleitete minderjährige Ausländer*innen (UMA)
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Informationen zum Austausch zu Aufenthalts- und Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten
Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.
Das Team ist zuständig für Ausländische Studierende und Fachkräfte.
Das Team ist zuständig für die Bearbeitung der Einreiseverfahren sowie für die Anmeldung im Bundesgebiet und die Erteilung erster Aufenthaltstitel.
Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.
Informationen zum Studium und Sprachkursen für ausländische Studierende.
Im Team der Städtischen Asylstelle werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder geduldet sind.
Informationen zur Erwerbstätigkeit während des Studiums für ausländische Studierende.
Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Versagung von Aufenthaltstiteln, der Ausweisung oder nach dem illegalen Einreisen.
Sie können auf Ihre Staatsangehörigkeit/Rechtsstellung ohne deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.
Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ("Brexit")
Informationen für die Anmeldung und aufenthaltsrechtliche Begleitung aller Ausländer*innen die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen
Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Herzlich willkommen in Dortmund! Als neuer Bürge*rin finden Sie hier einen ersten Überblick über Ihre neue Heimat.