Schulische Inklusion
Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung (§AO-SF)
(AO-SF – Pilotverfahren Bezirksregierung Arnsberg)
Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung
Im Regierungsbezirk Arnsberg wird das Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung derzeit im Rahmen einer Pilotierung neu strukturiert. Ziel ist es, das Verfahren transparenter, einheitlicher und digital unterstützt durchzuführen. Nähere Informationen finden Sie
Das Verfahren gliedert sich in drei Phasen:
Phase 1: Antragseröffnung
Wenn vermutet wird, dass ein/e Schüler*in sonderpädagogische Unterstützung benötigt, kann ein Verfahren nach der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF) eröffnet werden.
Ein Antrag kann gestellt werden:
- durch die Eltern (Sorgeberechtigten)
- oder durch die Schule (nach vorherigem Gespräch mit den Eltern)
Digitale Antragstellung
Im Pilotverfahren erfolgt die Antragstellung digital über das Portal „Beteiligung NRW“.
Die Schule nutzt dafür verbindliche, standardisierte Vorlagen des Schulministeriums.
Wichtig:
- Die Schule unterstützt die Eltern bei allen Schritten.
- Alle Unterlagen werden mit den Eltern besprochen.
- Eltern erhalten eine Kopie der eingereichten Dokumente.
Bereits vor Antragstellung dokumentiert die Schule die bisherigen Fördermaßnahmen und pädagogischen Beobachtungen. Ziel ist es darzustellen, welche Unterstützung bereits erfolgt ist und warum weiterer Unterstützungsbedarf vermutet wird.
Nach vollständiger digitaler Einreichung gehen die Unterlagen an die zuständige Schulaufsichtsbehörde.
Phase 2: Prüfung durch das Expertiseteam der Bezirksregierung Arnsberg
Nach Eingang der Unterlagen werden diese von einer Expertisestelle der Bezirksregierung Arnsberg geprüft.
Das Expertiseteam:
- sichtet die eingereichten Unterlagen
- bewertet die pädagogische Dokumentation
- erstellt in der Regel ein Kurzgutachten
- prüft, ob ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung vorliegt
- prüft, welcher Förderschwerpunkt ggf. festgestellt wird
- prüft, ob zieldifferent oder zielgleich unterrichtet wird
Falls Unterlagen nicht ausreichen, können:
- ergänzende Informationen angefordert werden
- weitere diagnostische Schritte empfohlen werden
- zusätzliche Gespräche stattfinden
Eltern werden über notwendige Ergänzungen informiert und einbezogen.
Auf Grundlage der Prüfung trifft die Schulaufsichtsbehörde die Entscheidung über:
- das Vorliegen eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs
- den/die Förderschwerpunkt(e)
- die Art der Förderung (zielgleich oder zieldifferent)
Phase 3: Abschluss des Verfahrens
Nach Abschluss der Prüfung erhalten die Eltern einen schriftlichen Bescheid der Schulaufsichtsbehörde.
Der Bescheid enthält:
- die Entscheidung über den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf
- den festgestellten Förderschwerpunkt
- ggf. Hinweise zur weiteren schulischen Förderung
Anschließend wird gemeinsam mit den Eltern die konkrete Umsetzung der Förderung besprochen.
Je nach Entscheidung kann es sich handeln um:
- Feststellung eines Unterstützungsbedarfs
- Ablehnung eines Unterstützungsbedarfs
- Beendigung der Förderung
- Wechsel oder Ergänzung eines Förderschwerpunkts
Eltern haben die Möglichkeit, gegen den Bescheid Rechtsmittel einzulegen.
Weitere Themen
Informationen zu den Zeugnissen, die im Gemeinsamen Lernen für Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung herausgegeben werden.
Informationen zu Ernährung und Bewegung bei Kindern und Jugendlichen in Dortmund
Dortmunds Sozialamt bietet einen speziellen Fahrdienst für Menschen mit Gehbehinderung an. Erfahren Sie mehr.
Der Dortmunder Bildungswegweiser ist ein Verzeichnis der wichtigsten Stichworte rund um das Thema Schullaufbahn und Bildungsbiografie.
Die Schwerbehindertenvertretung für Lehrkräfte in dortmunder Grundschulen. Informationen zur Beratung, Unterstützung bei Gesundheit, Anträgen & mehr.
Einmal im Jahr richten die Stadt Dortmund und der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) die Regionalplanungskonferenz aus.
Von der Schulanmeldung über Bildungswege bis hin zu außerschulischen Lernorten. Das DLZB berät, vermittelt und informiert träger- und schulunabhängig rund um das Thema Bildung.
Das Beratungshaus Inklusion bietet kostenlose Beratung und Unterstützung zu inklusiver Förderung für Lehrkräfte, Eltern und mehr.
Der Fachbereich Schule hat vier Diagnosezentren an den Standorten verschiedener Dortmunder Förderschulen eingerichtet.
Informationen zur Einschulungsuntersuchung in Dortmund
Die Grundlage für den Prozess des Übergangs von Schüler*innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung bildet die Bezirksregierung Arnsberg
Das behindertenpolitische Netzwerk unterstützt den Rat der Stadt bei allen Entscheidungen.
Erfahren Sie alles über individuelle Parkplätze für Menschen mit Behinderungen: von Voraussetzungen bis zur Antragsstellung.
Informationen zu den unterschiedlichen Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen sind hier verfügbar.
Im ersten Halbjahr der 4. Klasse berät die Grundschule Sie über Schulen des Gemeinsamen Lernens sowie Förderschulen in der Sekundarstufe I.