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Schulische Inklusion

Förderschwerpunkte gemäß §AO-SF

Grundlagen zur sonderpädagogischen Förderung

Die Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF) bildet die gesetzliche Grundlage des sonderpädagogischen Handelns. Die sonderpädagogische Förderung bezieht sich immer auf eine Beeinträchtigung im schulischen Lernen. In den §§ 3 – 8 AO-SF werden die verschiedenen Förderschwerpunkte (FSP) voneinander abgegrenzt und erläutert.

Bestimmen des vorrangigen Förderschwerpunkts

Grundsätzlich ist zwischen den Lern- und Entwicklungsstörungen und den weiteren Förderschwerpunkten zu unterscheiden. Die Lern- und Entwicklungsstörungen (Sprache, Lernen und Emotionale und soziale Entwicklung) ergänzen und bedingen sich häufig gegenseitig. Beispiel: Ein/e Schüler*in mit Beeinträchtigungen im sprachlichen Bereich hat häufig auch Schwierigkeiten, Konflikte angemessen verbal zu lösen. Dieses kann ggf. dazu führen, dass derartige Situationen durch körperlich-aggressive Verhaltensweisen zu lösen versucht wird.

Eine Autismus-Spektrum-Störung (ASS) ist kein für sich stehender Förderschwerpunkt, sie kann (muss aber nicht) an einen Förderschwerpunkt gekoppelt sein.

Informationen zu verschiedenen Förderschwerpunkten

Im Folgenden finden Sie Informationen sowie weiterführende Links zu den verschiedenen Förderschwerpunkten.

Förderschwerpunkt Lernen

Ein Paragraphen-Symbol vor der Europaflagge
AO-SF § 4 Abs. 2
Bild: Adobe Stock / nmann77

Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwer-punkt Lernen besteht, wenn die Lern- und Leistungsausfälle schwerwiegender, umfänglicher und langandauernder Art sind.

Lernschwierigkeiten sind grundsätzlich ein Bestandteil fast aller Lernprozesse. Sie entstehen jeweils an der Anforderungsschwelle von aktuell vorhandenen Fähigkeiten und erwarteten, noch zu erwerbenden Kompetenzen. Während es den meisten Menschen gelingt, ihre Lernschwierigkeiten selbst zu überwinden, gibt es Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die ihre Lernschwierigkeiten in wichtigen Anforderungsbereichen (z.B. Schule) nicht ohne gezielte Hilfe überwinden können.

Der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen ist abzugrenzen von Lernstörungen, die partiell in nur einem Schulfach und über den Zeitraum von höchstens einem Schuljahr auftreten sowie von Teilleistungsstörungen bzw. Teilleistungsschwächen, wie der Aufmerksamkeitsdefizit- und Hyperaktivitätsstörung (ADHS), der Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) oder der Dyskalkulie.

vgl. Heimlich, Hillenbrandt, Wember 2016

Förderschwerpunkt Sprache

Ein Paragraphen-Symbol vor der Europaflagge.
AO-SF § 4 Abs. 3
Bild: Adobe Stock / nmann77

Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Sprache besteht, wenn der Gebrauch der Sprache nachhaltig gestört und mit erheblichem subjektiven Störungsbewusstsein sowie Beeinträchtigungen in der Kommunikation verbunden ist und dies nicht alleine durch außerschulische Maßnahmen behoben werden kann

Schulische Lerninhalte werden größtenteils schriftsprachlich vermittelt, dadurch werden angemessene sprachliche und schriftsprachliche Kompetenzen zu einer wesentlichen Voraussetzung für erfolgreiches schulisches Lernen. Schüler*innen, die aufgrund von Entwicklungsschwierigkeiten im Bereich des sprachlichen und kommunikativen Handelns Probleme mit dem schulischen Lernen entwickeln, sind deshalb auf sprachsensible unterrichtliche Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote angewiesen.

vgl. Mayer, Motsch 2016

Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung

Ein Paragraphen-Symbol vor der Europaflagge
AO-SF § 4 Abs. 4
Bild: Adobe Stock / nmann77

Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung besteht, wenn sich eine Schülerin oder ein Schüler der Erziehung so nachhaltig verschließt oder widersetzt, dass sie oder er im Unterricht nicht oder nicht hinreichend gefördert werden kann und die eigene Entwicklung oder die der Mitschülerinnen und Mitschüler erheblich gestört oder gefährdet ist

Um von einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung bzw. von einer Gefühls- und Verhaltensstörung sprechen zu können, sollten folgende drei Kriterien in einem bedeutsamen Ausmaß erfüllt sein:

  • Intensität (längere Zeitdauer und höherer Schweregrad der Symptome)
  • Ökologie (Symptome treten in mindestens 2 Settings auf, von denen eines die Schule ist)
  • Integration (für die Teilhabe an der Gesellschaft sind spezifische Hilfen erforderlich)
  • Unter dem Begriff Gefühls- und Verhaltensstörung werden spezifische Störungsbilder subsumiert, die sich in zwei übergeordnete Kategorien einteilen lassen:
  • externalisierende Störungen (z.B. Störung des Sozialverhaltens)
  • internalisierende Störungen (z.B. Angststörungen, Depressionen)

vgl. Casale, Hennemann 2016

Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung

Ein Paragraphen-Symbol vor der Europaflagge
AO-SF § 5
Bild: Adobe Stock / nmann77

Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung besteht, wenn das schulische Lernen im Bereich der kognitiven Funktionen und in der Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit dauerhaft und hochgradig beeinträchtigt ist, und wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür sprechen, dass die Schülerin oder der Schüler zur selbstständigen Lebensführung voraussichtlich auch nach dem Ende der Schulzeit auf Dauer Hilfe benötigt

Die individuellen Ausgangslagen von Schüler*innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung weisen erhebliche Unterschiede auf. Ein weites Spektrum diagnostischer Zugänge und Verfahren ist erforderlich, um diesen individuellen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung zu beschreiben. Die Unterrichtsangebote können sehr unterschiedlich sein und orientieren sich vor allem an den individuellen Lernvoraussetzungen und -bedürfnissen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit individuelle Erziehungs- und Förderpläne zu erstellen, die eine umfassende Erziehung und Unterrichtung anstreben und folgende Entwicklungsbereiche berücksichtigen:

  • Vermittlung funktionsbezogener Kompetenzen (Wahrnehmung, Motorik, Kognition oder Kommunikation)
  • aktive Lebensbewältigung (in Bereichen wie Essen, Trinken, Körperhygiene u.a.)
  • umfassende Persönlichkeitsbildung (Selbstständigkeit, wirklichkeitsnahe Selbsteinschätzung, emotionale Stabilität, Leistungsbereitschaft u.a.)

vgl. Fischer 2016

Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung

Ein Paragraphen-Symbol vor der Europaflagge
AO-SF § 6
Bild: Adobe Stock / nmann77

Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung besteht, wenn das schulische Lernen dauerhaft und umfänglich beeinträchtigt ist auf Grund erheblicher Funktionsstörungen des Stütz- und Bewegungssystems, Schädigungen von Gehirn, Rückenmark, Muskulatur oder Knochengerüst, Fehlfunktionen von Organen oder schwerwiegenden psychischen Belastungen infolge andersartigen Aussehens

Die unterschiedlichen Ausprägungsgrade sowie die vielfältigen Kombinationen der verschiedenen Behinderungsformen führen zu einer großen Heterogenität der Schülerschaft mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung und lassen keinen Rückschluss auf das Leistungsvermögen dieser Kinder zu. Die Lernleistungen erstrecken sich über alle Bildungsgänge der Allgemeinen Schule sowie die Bildungsgänge Lernen und Geistige Entwicklung.

Folgende Aspekte sollten im Vorfeld der Schulaufnahme mit allen Beteiligten besprochen werden:

  • medizinische Diagnosen und ihre Bedeutung für das schulische Lernen
  • notwendige Medikamente und ggf. Verhalten in Notfallsituationen (z.B. bei Epilepsien)
  • physio- und ergotherapeutische Erfahrungen und daraus sich ergebende Erfordernisse für das schulische Lernen (z.B. Sitzposition, notwendige Lageveränderung im Verlaufe des Schultages und mehr)
  • Kontaktmöglichkeiten mit den bzw. Erreichbarkeit der Eltern oder naher Angehöriger während des Schultages
  • lebens- bzw. alltagspraktische Fragen der Selbstständigkeit, Mobilität, der Nahrungsaufnahme, der Möglichkeiten der unterrichtlichen Mitarbeit, ggf. der Kommunikation
  • Fragen der Pflege und der hygienischen Versorgung, gerade auch für den Fall, dass eine professionelle Fachkraft ausfällt
  • Beförderung bzw. Schulweg (auch bei schlechtem Wetter, wie z.B. starker Regen oder Schneefall)
  • ggf. Fragen einer möglichen Schulbegleitung
  • bereits bekannte, möglicherweise lernerschwerende Bedingungen des Kindes oder Jugendlichen, die durch einen Nachteilsausgleich kompensiert werden könnten
  • ggf. Notwendigkeit eines Differenzierungsraums als Rückzugsmöglichkeit
  • erste Überlegungen zur Sicherung der Unterrichtsinhalte für längere Krankheitsphasen, die evtl. durch Operationen verursacht sein können und zu längeren Aufenthalten im Elternhaus führen könnten

vgl. Boenisch, Leigemann 2016

Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation

Ein Paragraphen-Symbol vor der Europaflagge
AO-SF § 7
Bild: Adobe Stock / nmann77

Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation besteht, wenn das schulische Lernen auf Grund von Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit schwerwiegend beeinträchtigt ist.
Schwerhörigkeit liegt vor, wenn trotz apparativer Versorgung lautsprachliche Informationen der Umwelt nur begrenzt aufgenommen werden können und wenn erhebliche Beeinträchtigungen in der Entwicklung des Sprechens und der Sprache oder im kommunikativen Verhalten oder im Lernverhalten auftreten oder wenn eine erhebliche Störung der zentralen Verarbeitung der Höreindrücke besteht

Der Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation umfasst Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Arten und Graden von peripheren und zentralen Hörstörungen. Eine periphere Hörschädigung kann in unterschiedlichem Ausmaß vorkommen und wird in die Abstufungen leicht, mittel oder hochgradig eingeteilt. Mit steigendem Ausmaß sind auch die Auswirkungen auf die Sprachentwicklung und das Sprachverstehen der betroffenen Kinder und Jugendlichen gravierender. Eine auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (zentrale Hörschädigung) liegt vor, wenn zentrale Prozesse des Hörens gestört sind, obwohl keine audiologische Diagnose vorliegt .

vgl. Kaul, Leonhardt 2016

Förderschwerpunkt Sehen

Ein Paragraphen-Symbol vor der Europaflagge
AO-SF § 8
Bild: Adobe Stock / nmann77

Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Sehen besteht, wenn das schulische Lernen auf Grund von Blindheit oder Sehbehinderung schwerwiegend beeinträchtigt ist.
Blindheit liegt vor, wenn das Sehvermögen so stark herabgesetzt ist, dass die Betroffenen auch nach optischer Korrektur ihrer Umwelt überwiegend nicht visuell begegnen. Schülerinnen und Schüler, die mit Erblindung rechnen müssen, werden bei der Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung Blinden gleichgestellt.
Eine Sehbehinderung liegt vor, wenn auch nach optischer Korrektur Teilfunktionen des Sehens, wie Fern- und Nahvisus, Gesichtsfeld, Kontrast, Farbe, Blendung und Bewegung erheblich eingeschränkt sind oder wenn eine erhebliche Störung der zentralen Verarbeitung der Seheindrücke besteht

Sehen ist ein sehr komplexer Vorgang, an dem vielfältige Prozesse in Auge und Gehirn beteiligt sind. Dementsprechend vielfältig können auch die Sehbeeinträchtigungen sein und unterschiedliche Auswirkungen auf die gesamte visuelle Aktivität bedeuten. Schon die Beeinträchtigung visueller Teilleistungen, wie z.B. Liniencodierung, Crowding, Gesichtserkennung, können das schulische Lernen deutlich erschweren.

Eine gründliche funktionale Überprüfung des Sehens in verschiedenen Alltagssituationen und die Ermittlung eines visuellen Funktionsprofils ermöglichen eine differenzierte Kenntnis der Bedingungen, unter denen visuelle Aktivität möglich ist. Diese Bedingungen beziehen sich auf Licht, auf die Gestaltung der visuellen Vorlage bzgl. Größe, Kontrast, Farbe und Anordnung, die Entfernung zum visuellen Objekt sowie die optischen und elektronischen Hilfsmittel, die für die jeweilige visuelle Aktivität unterstützend wirken.

vgl. Degenhardt, Walthes 2016

Autismus-Spektrum-Störung

Bei einer Autismus-Spektrum-Störung (ASS) handelt es sich nicht um einen Förderschwerpunkt. Jedoch kann eine ASS (muss aber nicht zwingend) an einen Förderschwerpunkt gekoppelt sein. Sie gehört zu den sogenannten tiefgreifenden Entwicklungsstörungen und ist durch drei charakteristische Merkmale gekennzeichnet:

  • qualitative Beeinträchtigung in der zwischenmenschlichen Interaktion
  • qualitative Auffälligkeiten in der Kommunikation
  • eingeschränktes, stereotypes, sich wiederholendes Repertoire von Interessen und Aktivitäten

Autismus-Spektrum-Störungen sind genetisch bedingte Hirnfunktionsstörungen, die mit vielfältigen motivationalen, sozial-kognitiven, emotionalen und funktionalen Besonderheiten einhergehen. Schüler*innen mit ASS sind individuell sehr unterschiedlich und die Symptomatik hat sehr viele Facetten. Für die Diagnose ist eine umfassende kinder- und jugendpsychiatrische Abklärung notwendig. Für die Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit einer ASS sind zusätzliche Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten notwendig.

vgl. Kamp-Becker 2016

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