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Infektion und Hygiene

Infektionsschutz

Viren, Bakterien, Pilze oder Parasiten können Krankheiten hervorrufen - zum Beispiel Influenza, RSV, Salmonellen, Campylobacter oder EHEC. Manche von Ihnen sind meldepflichtig. Der Schutz vor solchen Erkrankungen gehört zu den Aufgaben der Abteilung Infektionsschutz im Gesundheitsamt.

Zur Adresse: Gesundheitsamt Dortmund - Infektionsschutz und Umweltmedizin

Themen im Bereich Infektionsschutz

Infektionskrankheiten

Als Infektionskrankheiten werden die Krankheiten bezeichnet, die durch das Eindringen von Krankheitserregern in den menschlichen Körper und deren anschließenden Vermehrung hervorgerufen werden. Solche Krankheitserreger können Viren, Bakterien, Pilze oder Parasiten sein.

Links & Downloads zu Infektionskrankheiten

Meldepflicht

Das Infektionsschutzgesetz schreibt namentliche und nichtnamentliche Meldepflichten fest. Die Meldepflicht besteht bei Verdacht, Erkrankung und Tod von verschiedenen Krankheiten. Des Weiteren besteht eine Meldepflicht beim Nachweis von Krankheitserregern, soweit die Nachweise auf eine akute Infektion hinweisen.

Bitte schicken Sie die ausgefüllten Formulare an:

Gesundheitsamt Dortmund
Infektionsschutz und Umweltmedizin
Hoher Wall 9-11,
44137 Dortmund
infektionsschutz@stadtdo.de
Fax: 0231 50 23 592

Mitteilungspflicht

Die Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet einzelne Erkrankungen dem Gesundheitsamt mitzuteilen. Gleiches gilt für das Auftreten von zwei oder mehr gleichartiger Erkrankungen, soweit als Ursache Krankheitserreger anzunehmen sind.

Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes sind Einrichtungen, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden. Dazu gehören insbesondere:
- Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte,
- erlaubnispflichtige Kindertagespflege gem. § 43, Abs. 1 SGB VIII,
- Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen,
- Heime und Ferienlager.

Informationen zu bestimmten Infektionskrankheiten

Infektionshygienische Begehungen –
Stationäre Pflegeeinrichtungen, Schulen, Kindergärten, Horte, sonstige Gemeinschaftseinrichtungen

Krankenhaushygiene

Krankenhäuser dienen der Wiederherstellung der Gesundheit von Menschen. Da im Krankenhaus jedoch viele Menschen zusammentreffen - insbesondere auch sehr abwehrgeschwächte - können spezifische Hygiene-Probleme auftreten. Diese können unter ungünstigen Bedingungen dazu führen, dass Menschen im Krankenhaus an einer sogenannten Krankenhausinfektion erkranken.

Die infektionshygienische Überwachung der Krankenhäuser durch das Gesundheitsamt gilt vor allem der allgemeinen Hygiene im Krankenhaus und dem Auftreten vom im Krankenhaus erworbenen Infektionen. Besonderes Augenmerk wird hierbei auf Infektionen durch solche Krankheitserreger gelegt, gegen die es nur noch wenige Möglichkeiten der Antibiotikatherapie gibt, die also "multiresistent" sind.

Die Einhaltung hygienischer Verhaltensweisen hilft der Vorbeugung von Krankenhausinfektionen. Das Gesundheitsamt besichtigt einmal im Jahr alle Krankenhäuser und auch alle Privatkliniken in Dortmund. Zusätzliche Kontrollen und Prüfungen werden bei Beschwerden und Hinweisen auf mangelnde Hygiene durchgeführt.

Hygiene in Pflege- und Altenheimen

Pflegeheime bieten umfassende Pflegemöglichkeiten für ihre pflegebedürftige Bewohner*innen an. In Altenheimen steht hingegen der soziale Aspekt in der Gemeinschaft im Vordergrund.

Pflegeheime sind denjenigen vorbehalten, die aufgrund von körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen auf die Hilfe professioneller Pflegekräfte angewiesen sind. Die häufigsten Faktoren für die Unterbringung sind Alter, schwere chronische Erkrankungen oder eine Schwerstbehinderung.

Die infektionshygienische Überwachung der Pflegeeinrichtungen/Altenheime durch das Gesundheitsamt gilt vor allem der allgemeinen Hygiene und der Verhinderung von möglichen Infektionen und deren Weiterverbreitung. Das Gesundheitsamt besichtigt einmal im Jahr alle stationären Pflegeeinrichtungen/Altenheime in Dortmund. Zusätzliche Kontrollen und Prüfungen werden bei Beschwerden und Hinweisen auf mangelnde Hygiene durchgeführt.

Downloads und Links

Überwachung Rettungsdienst

Die infektionshygienische Überwachung des Rettungsdienstes und Krankentransports ist eine gesetzlich festgelegte Aufgabe der Gesundheitsämter.

Auch, wenn im Rettungsdienst akute durchzuführende lebenserhaltende Maßnahmen Priorität haben, dürfen geeignete Hygienemaßnahmen zur Infektionsverhütung nicht vernachlässigt werden. Nur so können die Patient*innen und das Personal geschützt werden.

Es is unumstritten, dass viele sogenannte Krankenhausinfektionen bereits bei der präklinischen Versorgung der Patient*innen gesetzt werden. Diese können sich aber erst später auswirken und dann im Krankenhaus möglicherweise weitere Patient*innen gefährden. Dies gilt es zu vermeiden.

Gesetze im Internet: §23 IfSG

Überwachung nach Hygiene-Verordnung NRW

Die Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygiene-Verordnung) gilt für berufs- oder gewerbsmäßig ausgeübte Tätigkeiten außerhalb der Heilkunde, bei denen Krankheitserreger im Sinne von § 2 Infektionsschutzgesetz, insbesondere Erreger von AIDS, Virushepatitis B und C oder deren toxische Produkte auf Menschen übertragen werden können.

Hierzu gehören insbesondere Tätigkeiten im Frisörhandwerk, in der Kosmetik und Fußpflege, beim Tätowieren und Piercing, Ohrlochstechen, aber auch andere Tätigkeiten, bei denen Verletzungen der Körperoberfläche vorgenommen werden, soweit hierbei Geräte, Werkzeuge oder Gegenstände eingesetzt werden, die bei ihrer bestimmungsgemäßen Anwendung am Menschen Verletzungen der Haut oder Schleimhaut verursachen oder unbeabsichtigt verursachen können.

Broschürenservice MAGS: Hygiene-Verordnung gratis zum Download

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) / Lebensmittelbelehrung

Umweltmedizin

STI und sexuelle Gesundheit

Informationen zu bestimmten Infektionskrankheiten

Tuberkulose

Für eine effektive Tuberkulosebekämpfung und die Verhütung der Weiterverbreitung der Tuberkulose ist die Entdeckung erkrankter und infektiöser Personen und eine schnell einsetzende effiziente Therapie erforderlich.

Dazu gehört die Ermittlung der Kontaktpersonen des Erkrankten sowie deren anschließende Untersuchung. Diese Maßnahmen werden durch das Gesundheitsamt eingeleitet und überwacht. Dazu gehört beispielsweise die Suche nach der Ansteckungsquelle und die Beratung aller gefährdeten Kontaktpersonen (Familie, Wohngemeinschaft, Arbeitskollegen). Die entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen hängen von der jeweiligen Ansteckungsgefahr im Einzelfall ab.

Downloads und Links zur Tuberkuloseüberwachung

Kontakt (nur für Tuberkulose)

Gesundheitsamt Dortmund - Infektionsschutz und Umweltmedizin - Tuberkulose
Anschrift und Erreichbarkeit Personen

Informationen zu bestimmten Infektionskrankheiten

Masern

Masern sind sehr ansteckend und können einen schweren oder sogar tödlichen Verlauf nehmen. Eine Impfung kann vor der Erkrankung schützen.

Das Masernschutzgesetz schreibt für Besuchende und Beschäftigte bestimter Einrichtungen eine Nachweispflicht der Immunität gegen Masern vor. Das Gesundheitsamt Dortmund hat dafür ein Serviceportal eingerichtet.

Online-Service zum Masernschutzgesetz

Masernerkrankung

Masern sind eine hoch ansteckende Viruserkrankung - und keinesfalls harmlos.

Impfung

Das Masernschutzgesetz

Das Masernschutzgesetz soll den Schutz vor Masern in Kindergärten, Schulen und anderen Gemeinschafts- und Ausbildungseinrichtungen sowie in medizinischen Einrichtungen fördern.

Eltern und Erziehungsberechtigte

Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte müssen nachweisen, dass ihre Kinder vor Eintritt in den Kindergarten, die Kindertagespflege oder Schule gegen die Masern immunisiert worden sind.

Beschäftigte

Alle Beschäftigten in Gemeinschaftseinrichtungen, in denen überwiegend Minderjährige betreut werden sowie Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, Beschäftigte in Unterkünften für Asylbewerber- und Geflüchtete sowie Tagespflegepersonen müssen gegen Masern geimpft oder immun sein – sofern sie nach 1970 geboren sind.

Einrichtungsleitungen

Die Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen müssen vor Beginn der Betreuung oder der Tätigkeit von Personen den Impfschutz oder die Immunität gegen Masern überprüfen.

Kontakt (nur für Masern)

Gesundheitsamt Dortmund - Zentrale Dienste - Masernschutz
Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Hoher Wall 9-11
44137 Dortmund

Gesundheitsamt Dortmund - Infektionsschutz

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Hoher Wall 9-11
44137 Dortmund

Ansprechpartner*innen / Zuständigkeiten ergeben sich nach der Postleitzahl des Wohnortes des*der Erkrankten; bei der infektionshygienischen Überwachung aus dem Standort der Einrichtung.

Personen
Portrait Herr Schlottke Herr Schlottke Teamleitung Frau Schadt Frau Schadt 44263, 44265, 44267, 44269, 44287 Herr Dieckmann Herr Dieckmann 44147, 44339, 44329 Frau Werner Frau Werner 44137, 44149, 44225, 44227, 44229 Herr Freund Herr Freund 44357, 44359, 44369, 44379, 44388, Überwachung Rettungsdienst Herr Engelhardt 44145, Überwachung nach HygVO NRW Frau Schüler 44289, 44309, 44319,44328 Herr Strehl 44135, 44139, 44141, 44143

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