Stadt Dortmund Wappen
  1. Startseite
  2. Themen
  3. Gewerbe
  4. Mehrwegangebotspflicht
Umweltamt zur Fachbereichsstartseite

Mehrwegangebotspflicht

Mehrweg-Pflicht für Speisen und Getränke zum Mitnehmen

Ab 1. Januar 2023 kommt die Mehrwegangebotspflicht nach § 33 Verpackungsgesetz

Fragen und Antworten

Was bedeutet die Mehrwegangebotspflicht?

Speisen und Getränke zum Mitnehmen müssen den Kunden neben Einwegbehältern auch in Mehrwegbehältern angeboten werden. Dabei darf das Produkt in der Mehrwegverpackung nicht mehr kosten als in der Einwegvariante.

Für wen genau gilt sie?

Egal ob Café, Restaurant, Imbiss, Bäckerei, Supermärkte, Tankstellen oder Lieferdienst - alle, die Getränke oder Essen zum Mitnehmen ausgeben, sind von dieser Pflicht betroffen. Lediglich kleine Betriebe mit einer Verkaufsfläche von bis zu 80 Quadratmetern (inklusive Sitz- und Aufenthaltsbereich) und weniger als fünf Beschäftigten sind von der Pflicht befreit, eigene Mehrwegverpackungen vorzuhalten. Sie sind jedoch verpflichtet von Kund*innen mitgebrachte Mehrwegbehältnisse zu befüllen.

Wie kann man sie umsetzen?

In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Mehrwegsystemanbietern, die bundesweit tätig sind und für alle Arten im ToGo und Take Away Bereich Mehrweglösungen anbieten. Eine Übersicht der verschiedenen Anbieter finden Sie unter Essen in Mehrweg.

Downloads und Links zum Thema

Förderantrag für Mehrweggeschirr-Systeme in der Stadt Dortmund

Der Rat der Stadt Dortmund hat im Rahmen der Mehrwegangebotspflicht beschlossen, dass lokale Unternehmen bei Einführung eines Mehrweggeschirr-Systems eine finanzielle Förderung erhalten sollen. Weiteres finden Sie hier.

Kontakt

Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Abfallwirtschaftsbehörde, Untere Bodenschutzbehörde

Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Anschrift
Brückstr. 45
44135 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit

Umweltpostfach und Umwelthotline:
Die Umwelthotline und das Umweltpostfach sind zentrale Kontaktstellen. Dort werden Ihre Anliegen zu den Themen des Umweltamtes zentral aufgenommen und an die fachlich zuständigen Mitarbeitenden weitergeleitet. Bitte beachten Sie, dass über diese Kontakte in der Regel keine direkte fachliche Beratung erfolgt.

Erreichbarkeit
  • Montag
    bis und bis
  • Dienstag
    bis und bis
  • Mittwoch
    bis und bis
  • Donnerstag
    bis und bis
  • Freitag
    bis
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache möglich!

Personen
Frau Kühn Ansprechpartnerin

Kontakt

Herr Müller Ansprechpartner

Kontakt

Mehr zum Thema

Anmeldeverfahren

Informationen zum Anmeldeverfahren im Bereich der Prostitutionsausübung in der Stadt Dortmund

Allergenkennzeichnung

Informationen zu Kennzeichnungspflicht für Allergenen. Mehr dazu hier.

Dosenpfand / Einwegpfand

Dosenpfand in Deutschland: 25 Cent für Einweggetränkeverpackungen. Wo und wie Sie Ihr Pfand zurückgeben können, erfahren Sie hier.

Lotterien und Ausspielungen/Tombolen

Informationen zum Thema Lotterien und Ausspielungen/Tombolen in der Stadt Dortmund

Illegale Gewerbeausübung

Informationen zum Thema der Illegale Gewerbeausübung in der Stadt Dortmund

Angebote & Ausschreibungen

Erfahren Sie hier mehr zu Angeboten & Ausschreibungen des Vergabe- und Beschaffungszentrums, Hinweisen für Bietende und zum Submissionsablauf.

Lebensmittelüberwachung

Informationen zur Lebensmittelüberwachung in der Stadt Dortmund

Ladenöffnungszeiten und verkaufsoffene Sonntage

Informationen zu Ladenöffnungszeiten und verkaufsoffenen Sonntagen in der Stadt Dortmund

Beförderungserlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler

Abfallwirtschaft und -handel: Anzeige- und Erlaubnispflichten nach Kreislaufwirtschaftsgesetz. Erfahren Sie, was zu beachten ist.

Prostitutionsausübung in der Stadt Dortmund

Gesamtinformationen zu allen Themen in der Prostitutionsausübung des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund

Umlegungsausschuss

Durch sog. Umlegungen bzw. Grundstückstauschverfahren werden Wohnbauflächen realisiert und stehen schneller dem Grundstücksmarkt zur Verfügung.

Trink- und Badewasser

Informationen zum Thema Wasser in Dortmund

Gewerberecht

Erfahren Sie mehr über die Gewerbeordnung und Spielverordnung in Dortmund. Bleiben Sie informiert!

Einbau von recyceltem Bauschutt und industriellen Nebenprodukten

Bundesweite Ersatzbaustoffverordnung ab 01.08.2023: Neue Regelungen für mineralische Ersatzbaustoffe und Dokumentationspflichten.

Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes

Informationen zur Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes in der Stadt Dortmund