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Umweltamt

Dosenpfand / Einwegpfand

Beim Kauf von Getränken in Einweggetränkeverpackungen ist ein Dosenpfand in Höhe von 25 Cent zu bezahlen. Diese Verpackungen können überall dort zurückgegeben werden, wo materialgleiche Verpackungen auch im Sortiment geführt werden. Das bedeutet etwa, dass Kunststoffflaschen (PET-Flaschen) nur der zurücknehmen muss, der diese auch verkauft; wer hingegen nur Dosen und Glasflaschen verkauft, muss auch nur Dosen und Glasflaschen zurücknehmen, nicht aber PET-Flaschen.

Auch beschädigte Verpackungen, bei denen die ursprüngliche Bepfandung erkennbar ist, müssen gegen Auszahlung des Pfandes zurückgenommen werden. Ausnahmen gibt es für Kioske und kleine Läden mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200 Quadratmetern.

Kontakt

Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Abfallwirtschaftsbehörde, Untere Bodenschutzbehörde

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Brückstr. 45
44135 Dortmund
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