Umweltmedizin
Trink- und Badewasser
Das Trink- und Badewasser unterliegt der regelmäßigen Überwachung seitens des Dortmunder Gesundheitsamtes
Trinkwasser soll appetitlich sein und zum Genuss anregen. Es muss frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein und darf keine gesundheitsschädigenden Eigenschaften haben. Schwimm- oder Badebeckenwasser in Gewerbebetrieben, öffentlichen Bädern sowie nicht ausschließlich privat genutzten Einrichtungen muss so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist.
Das Dortmunder Gesundheitsamt überwacht und prüft regelmäßig die Qualität von Trink- und Badewasser. Bei Abweichungen leitet es ggfls. Maßnahmen ein beziehungsweise stimmt diese ab. Grundlage für alle Überwachungen und Maßnahmen sind das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) und der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV).
Trinkwasser und Trinkwasserversorgungsanlagen
Trinkwasser ist unser wichtigstes und am besten überwachtes Lebensmittel. Ohne Nahrung kann der Mensch bei genügender Wasseraufnahme Wochen überleben, ohne Wasser dagegen nur wenige Tage.
Das Trinkwasser in Dortmund hat eine sehr gute Qualität, wird vielfältig genutzt und kann ohne Bedenken getrunken werden. Unter Trinkwasser fällt alles Wasser, das zum Trinken, zum Kochen und zur Zubereitung von Speisen und Getränken bestimmt ist oder zur Körperpflege und –reinigung. Trinkwasser ist aber auch das Wasser, welches notwendig ist zur Reinigung von Gegenständen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen und Reinigung von Gegenständen, mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen.
Trinkwasser in Dortmund
Die DEW21 versorgt das Dortmunder Stadtgebiet mit Trinkwasser. Akkreditierte Untersuchungsstellen testen die Qualität des Trinkwassers regelmäßig. Die Ergebnisse sowie etwa relevante Vorkommnisse werden dem Gesundheitsamt mitgeteilt. Übersichtsanalysen zum Dortmunder Trinkwasser sowie Informationen und Wasseranalysen finden Sie auf der
Woher kommt das Dortmunder Trinkwasser?
Beim Dortmunder Trinkwasser handelt es sich um eine sogenannte künstliche Grundwasseranreicherung, da das „natürliche Grundwasser“ für den Dortmunder Stadtbereich nicht ausreichen würde.
Das Wasser wird dabei in den Wasserwerken der Ruhr entnommen und mittels einer Reihe natürlicher, mechanischer und biologischer Reinigungsschritte wieder in den Untergrund versickert. Dort vermischt es sich mit dem natürlichen Grundwasser und wird über Brunnen gesammelt und hochgepumpt.
Für dieses Verfahren sind u.a. große Versickerungsflächen an der Ruhr notwendig und die Qualität des Ruhrwassers und dieser Flächen wird durch strenge Auflagen an den Wasserschutz (Wasserschutzgebiete) gewährleistet. Zur weiteren Besserung der Wasserqualität wird das Trinkwasser in weiteren Schritten technisch aufgearbeitet mittels Kombinationen aus unterschiedlichen Filterverfahren, Aktivkohleadsorptionen, sowie bei Bedarf Ausflockungen und Entsäuerung. Vor Weiterleitung des Wassers in das Trinkwassernetz erfolgt zur Desinfektion noch eine UV-Licht Bestrahlung.
Betreiber der sechs Wasserwerke im Ruhrtal sind die Wasserwerke Westfalen, ein Tochterunternehmen der Gelsenwasser AG und der DEW21. Die Wasserwerke befinden sich nicht auf dem Dortmunder Stadtgebiet und die Überwachung dieser Anlagen erfolgt über die Gesundheitsämter in Unna und des Ennepe-Ruhr-Kreises.
Seitens der Wasserwerke Westfalen erfolgt die durchgehende Trink- und Rohwasserüberwachung über ein zertifiziertes Labor. Das Wasser wird dann über ein mehr als 2000 km langes Rohrnetz der DONETZ mit Zwischenlagerungen in acht großen Trinkwasserhochbehältern in die Haushalte in Dortmund gebracht.
Wer kontrolliert in Dortmund die Trinkwasserqualität?
An festgelegten Probenentnahmestellen wird die Trinkwasserqualität von den Wasserwerken, aber auch von DEW21 sowie DONETZ in festen Zeitintervallen engmaschig überwacht und diese Befunde dem Gesundheitsamt vorgelegt.
Sobald das Wasser den jeweiligen Anschluss in Häusern und Betrieben erreicht, ist dann der*die Besitzer*in/Betreiber*in dieser Wasserversorgungsanlage im Gebäude für die Qualität und die Überwachung verantwortlich. Diese Überwachung gilt dabei auch Veränderungen, die sich aus Armaturen und Leitungsrohren in den Gebäuden ergeben können.
Das Gesundheitsamt Dortmund wird über auffällige Veränderungen seitens der Prüflabore und der Betreiber*innen informiert und kontrolliert diese Werte und die notwendigen weiteren Maßnahmen. Grundlage für diese Überwachungen und auch die Zeitintervalle der regelmäßigen Kontrollen ist die vom Gesetzgeber erlassene Trinkwasserverordnung, die die Pflichten der Betreiber*innen und die Aufsichtspflicht und Befugnisse der Aufsichtsbehörden festlegt.
Neben der Kontrolle auf Krankheitserreger (z.B. Hinweise auf bakterielle Verunreinigungen), beinhaltet die Trinkwasserverordnung auch ein Minimierungsgebot (Konzentrationen von chemischen Stoffen, die das Trinkwasser nachteilig beeinflussen, sollen so niedrig gehalten werden, wie dies nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik mit vertretbarem Aufwand möglich ist.). Anpassungen an Grenzwerte und die Aufnahme ggf. neuer Stoffe werden regelmäßig seitens des Gesetzgebers überprüft.
Das Gesundheitsamt überprüft die Wasserqualität in allen Wasserversorgungsanlagen in Dortmund. Übersichtsanalysen zum Dortmunder Trinkwasser sowie Informationen und Wasseranalysen finden Sie auf der Homepage von DEW21.
Was sind Wasserversorgungsanlagen?
Unter Wasserversorgungsanlagen werden alle technischen Einrichtungen zusammengefasst, die der Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung von Trink-, Brauch und Feuerlöschwasser dienen.
Wasserversorgungsanlagen sind so zu planen, zu errichten und zu betreiben, dass sie mindestens den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die Anlagen sind vielfältig. Allen ist gemein, dass sie regelmäßig gewartet werden müssen und der*die Betreiber*in die Wasserqualität regelmäßig testen muss. Die Untersuchungsbefunde müssen dem Gesundheitsamt zur Kontrolle vorgelegt werden. Bei Überschreitungen von Grenzwerten oder erkennbaren Gesundheitsgefahren ordnet das Gesundheitsamt entsprechende Gegenmaßnahmen an und kann z.B. Duschverbote oder eine zusätzliche Filterung des Wassers anordnen.
Man unterscheidet sogenannte „Zentrale Wasserwerke“, die mindestens 10 m³ Wasser/Tag abgeben oder mehr als 50 Personen versorgen und „dezentrale kleine Wasserwerke“ mit weniger als 10 m³ Wasser/Tag bzw. weniger als 50 Personen.
Unter „Kleinanlagen zur Eigenversorgung“ werden Hausbrunnen in privater Nutzung verstanden. Versorgen solche Brunnen mehrere Familien können Sie ggf. auch als dezentrale kleine Wasserwerke eingestuft werden.
„Mobile Versorgungsanlagen“ finden sich beispielswiese in Land-, Wasser-, Luftfahrzeugen (z.B. Wohnmobile, Flugzeuge, Ausflugschiffe).
Unter „zeitweiser Wasserversorgung“ sind Wasserinstallationen unter freiem Himmel bei z.B. Märkten oder Kirmesveranstaltungen zu verstehen. Diese Wasserversorgung erfolgt in der Regel aus Hydranten über mobile Leitungen.
Es muss für jede geplante Wasserinstallation eine Anmeldung beim Gesundheitsamt erfolgen. (Merkblätter zu den Versorgungsanlagen (nur auf Deutsch) und die Anzeigeformular für das Gesundheitsamt finden sie unter den Links.)
Jede*r Immobilienbesitzer*in oder Inhaber*in einer Wasserversorgungsanlage ist ebenso zuständig für die Gesamtheit aller Rohrleitungen/Armaturen/Geräte, die sich zwischen der Wasseruhr und dem Punkt der Entnahme von Trinkwasser durch den*die Nutzer*in befinden.
Mobile Versorgungsanlagen
Zu den mobilen Versorgungsanlagen an Bord von Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen zählen unter anderem vermietete Wohnmobile, Wohnwagen und Reisebusse sowie Schank- und Verkaufsstände, falls sie Vorratsbehältnisse für Trinkwasser haben.
Solche Fahrzeuge benötigen dann in der Regel einen eigenen Tank, der das Trinkwasser aufnehmen kann und Schlauch- bzw. Rohrleitungen, mit denen der Tank befüllt und das Wasser entnommen werden kann. Von dieser Installation können Gefahren ausgehen, denn wenn Wasser in Leitungen steht, können sich dort schädliche Bakterien oder Pilze entwickeln oder aus dem Material z.B. der Schläuche können sich schädliche Stoffe lösen. Der Gesetzgeber verlangt deshalb eine Überprüfung der Installationen, wenn diese mobilen Versorgungsanlagen öffentlich oder gewerblich genutzt werden.
Dies bedeutet zum Beispiel, dass ein*e Unternehmer*in, der*die Wohnmobile vermietet oder ein Reiseunternehmen, das Reisebusse einsetzt, diese dem Gesundheitsamt bei Inbetriebnahme, Wiederinbetriebnahme, Stilllegung oder bei baulichen Veränderungen an der Trinkwasserspeicherung melden muss.
Die Art der benutzten Materialien (z.B. der Schläuche) und der Umgang mit den Anlagen (z.B. Reinigung und Lagerung) sind genau vorgeschrieben und unterliegen z.B. DIN-Normen. Der*Die Besitzer*in muss hierzu eine Dokumentation führen. Einmal jährlich ist eine mikrobiologische Untersuchung auf mögliche Bakterienbesiedlung der Anlage notwendig. Werden hierbei Grenzwerte überschritten, muss das Gesundheitsamt sofort informiert werden und es müssen Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.
Bitte beachten Sie auch den Punkt "Anzeigenformular und weiterführende Informationen" weiter unten auf dieser Seite.
Kleinanlagen (Hausbrunnen)
Bitte beachten Sie den Punkt "Anzeigenformular und weiterführende Informationen" weiter unten auf dieser Seite.
Zeitweilige Versorgungsanlagen auf Märkten und anderen Veranstaltungen
Auch Betreiber*innen eines Essensstandes, eines Getränkewagens oder einer Sanitäranlage auf einer Veranstaltung sind für diese verantwortlich.
Zu den Pflichten gehören der ordnungsgemäße Betrieb und Benutzung der Hydranten. Installation, Umgang mit Bauteilen. Lagerung und Betrieb unterliegen gesetzlichen Regeln und Vorschriften.
Die Besitzer*innen müssen hierzu jeweils eine Dokumentation führen. Die Trinkwasserversorgungsanlage muss beim Gesundheitsamt angemeldet werden. Hierzu gehören Angaben zur Dauer des Betriebes und Nachweise über die jährliche mikrobiologische Untersuchung sowie die verwendeten Materialien.
Die Anmeldung erfolgt online über das Serviceportal der Stadt Dortmund. Einmal jährlich ist eine mikrobiologische Untersuchung auf mögliche Bakterienbesiedlung der Anlage notwendig. Werden hierbei Grenzwerte überschritten muss das Gesundheitsamt sofort informiert werden und es müssen Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.
Bitte beachten Sie auch den Punkt "Anzeigenformular und weiterführende Informationen" weiter unten auf dieser Seite.
Pflichten der Betreiber*innen von Wasserversorgungsanlagen
Betreiber*innen von (Gebäude-)Wasserversorgungsanlagen sind dafür verantwortlich, dass von dem Trinkwasser, das über die von ihnen betriebene Anlage an Verbraucher*innen abgegeben wird, keine Gefahr für die Gesundheit ausgeht.
Die Betreiber*innen sind dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Das Gesundheitsamt hat die Aufgabe zu überwachen, dass von dem Gebrauch des Trinkwassers keine Gefahr für die Gesundheit ausgeht. Unternehmer*innen und sonstige Inhaber*innen einer Trinkwasser-Installation müssen bei bestimmten Anlagen zur Trinkwassererwärmung das Wasser regelmäßig auf Legionellen untersuchen lassen.
Legionellen
Legionellen sind Bakterien, die sich in warmem Wasser vermehren und schwerwiegende Erkrankungen verursachen können.
Insbesondere durch die Verneblung von Trinkwasser, z.B. beim Duschen, können Legionellen über den Wasserdampf in die Atemwege eindringen und so zum Beispiel zu einer Lungenentzündung führen. Diese Gefahr nimmt mit steigender Zahl von Bakterien im Wasser zu.
Wird die tolerierbare Zahl an Legionellen im Trinkwasser überschritten, müssen das Gesundheitsamt und die Nutzer*innen der Anlage informiert werden und ggf. auch auf die konkreten Gefährdungen und notwendige Maßnahmen hingewiesen werden.
Seitens des Betreibers sind dann Maßnahmen zur Beseitigung der Ursachen einzuleiten und eine Risikoabschätzung vorzunehmen. Das Gesundheitsamt muss über die getroffenen Maßnahmen informiert werden. Liegt eine sehr hohe Besiedlung des Trinkwassers mit Legionellen vor, wird das Gesundheitsamt ein Duschverbot aussprechen, welches dann für das gesamte Wohnobjekt und nicht nur einzelne betroffene Wohnung gilt. Das Duschverbot wird erst aufgehoben, wenn nach desinfizierenden Maßnahmen unauffällige Wasserkontrollen wieder vorliegen.
Ursachen für eine erhöhte Anzahl an Legionellen in Trinkwassersystemen können z.B. zu niedrige Warmwassertemperaturen im Trinkwasserversorgungssystem sein oder der Wasserstillstand in den Leitungen, wenn über Tage/Wochen Wasseranschlüsse nicht ausreichend genutzt und damit durchspült werden. So sollten nach längerer Abwesenheit von den Bewohnern auch alle Wasseranschlüsse zunächst vor der Nutzung einige Minuten geöffnet und somit durchspült werden.
Alle auffälligen Trinkwasserbefunde müssen seitens des Betreibers und des prüfenden Labors dem Gesundheitsamt sofort gemeldet werden. Unauffällige Befunde müssen dem Gesundheitsamt i.d.R nicht mitgeteilt werden.
Wasserhärte
Die Wasserhärte wird aus dem Gehalt der Mineralien Kalzium und Magnesium berechnet. Sie beeinflusst u.a. die Waschkraft eines Waschmittels. Auf jeder Waschmittelpackung ist entsprechend der Wasserhärte die nötige Menge an Waschmittel angegeben. Richtet man sich bei der Dosierung nach dem Härtebereich, erzielt man optimale Waschergebnisse bei sparsamem Waschmitteleinsatz und schützt gleichzeitig die Umwelt, indem das Abwasser nicht übermäßig belastet wird. Das Trinkwasser in Dortmund liegt im Härtebereich weich.
Blei
Nur bis 1973 wurden in Deutschland noch Bleirohre verbaut und sind somit nur noch sehr vereinzelt in älteren Gebäuden zu finden. Bleileitungen sind gut zu erkennen, da das Material deutlich weicher ist als Kupfer oder Eisen. Wenn mit einem Messer ein Ritz erzeugt werden kann, handelt es sich vmtl. um eine Bleileitung. Eisenleitungen sind im Gegensatz zu Bleileitungen magnetisch und Kupferrohre sind gut durch ihre typische Farbe zu erkennen.
Hauseigentümer*innen müssen ihren Mieter*innen mitteilen , wenn noch Bleileitungen verbaut sind. Bis zum Ablauf des 12. Januar 2026 sind Eigentümer*innen verpflichtet Bleileitungen austauschen zu lassen. Längere Übergangsfristen kann es in Einzelfällen nur bei vorheriger Information und Erlaubnis des Gesundheitsamtes geben.
Anzeigeformulare und weiterführende Informationen
Anzeigenformular "Mobile Versorgungsanlagen" (Online-Service)
Das Anzeigenformular finden Sie hier online.
Anzeigenformular "Zeitweilige Versorgungsanlagen auf Märkten und anderen Veranstaltungen" (Online-Service)
Das Anzeigenformular finden Sie heir online.
Merk- und Infoblätter
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Merkblatt über die Untersuchungspflicht auf Legionellen, 168 KB, PDF -
Merkblatt Trinkwasserversorgung auf Märkten und anderen Veranstaltungen, 180 KB, PDF -
Merkblatt Kleinanlagen, 121 KB, PDF -
Merkblatt dezentrale Wasserwerke, 52 KB, PDF -
Merkblatt mobile Wasserversorgungsanlagen, 223 KB, PDF -
Infoblatt zu Bleileitungen, 43 KB, PDF
Weiterführende Links
Badewasser
Gemäß Infektionsschutzgesetz muss Schwimm- oder Badebeckenwasser in Gewerbebetrieben, öffentlichen Bädern sowie nicht ausschließlich privat genutzten Einrichtungen so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist.
Schwimm- oder Badebecken einschließlich ihrer Wasseraufbereitungsanlagen unterliegen der Überwachung durch das Gesundheitsamt. Diese Aufgabe nimmt das Gesundheitsamt Dortmund durch Begehungen vor Ort und durch Prüfung der Wasseruntersuchungsergebnisse wahr.
Die Qualitätssicherung der Bäderhygiene basiert zum einen auf der Eigenüberwachung des Betreibers*der Betreiberin und zum anderen auf der behördlichen Überwachung durch das Gesundheitsamt. Als wesentliche Grundlage hierfür dient die Empfehlung des Umweltbundesamtes, die neben mikrobiologischen und chemischen Anforderungen an die Qualität von Schwimm- und Badewasser auch allgemeine Hygienestandards für Badeeinrichtungen festlegt.
Das Gesundheitsamt berät Badbetreiber*innen bei der Behebung von Problemen. Führen die Kontrolltätigkeiten des Gesundheitsamtes zu seuchenhygienische Bedenken, so werden umgehend weitergehende Untersuchungen angeordnet. In bestimmten Fällen kann das Bad durch das Gesundheitsamt bis zur Wiederherstellung einwandfreier hygienischer Verhältnisse sogar geschlossen werden.
Eigener Beitrag zur Hygiene
Auch als Badegast können Sie persönlich zur Hygiene beitragen, da die Verunreinigung des Badewassers im Wesentlichen über die Haut in Form von z.B. Schweiß, Hautfett, Mikroorganismen und Körperpflegemittel erfolgt. Durch eine gründliche Körperreinigung vor dem Schwimmen können diese aus dem Badewasser ferngehalten und damit der technische Aufbereitungsaufwand reduziert und die Qualität des Badewassers gut gehalten werden.
Die Körperreinigung vor dem Baden sollte gründlich mit Seife und Shampoo erfolgen und alle Körperstellen erreichen. In jedem Fall ist aber darauf zu achten, dass die Seifen- und Shampooreste gut ab- und ausgespült werden, damit diese Stoffe nicht in das Badewasser hineingetragen werden. Beim Verlassen des Bades sollte zumindest klar abgeduscht werden, eine nochmalige Körperreinigung mit Seife/Shampoo ist im Grunde nicht unbedingt erforderlich.
Insbesondere sollten die Füße, vor allem auch die Zwischenzehenräume, zur Verhinderung von Fußpilzinfektionen sehr gut getrocknet werden.
Gesundheitsamt Dortmund - Umweltmedizin
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Informationen zum Thema Wasser in Dortmund
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Informationen zu Klima und klimatischen Gesundheitsbelastungen sowie zu Hitze und ihre gesundheitlichen Folgen.
Informationen zu, unter anderen toxikologischen, Schadstoffen in Dortmund.