Umweltmedizin
Trinkwasser ist unser wichtigstes und am besten überwachtes Lebensmittel. Ohne Nahrung kann der Mensch bei genügender Wasseraufnahme Wochen überleben, ohne Wasser dagegen nur wenige Tage. Trinkwasser soll appetitlich sein und zum Genuss anregen. Es muss frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein und darf keine gesundheitsschädigenden Eigenschaften haben.
Schwimm- oder Badebeckenwasser in Gewerbebetrieben, öffentlichen Bädern sowie nicht ausschließlich privat genutzten Einrichtungen muss so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist.
Die Kontrolle des Trink- und Badewassers unterliegt der Überwachung durch das Gesundheitsamt.
Die Überwachung der Trinkwasserversorgungsanlagen in hygienischer Hinsicht obliegt den Gesundheitsämtern.
Trinkwasser ist unser wichtigstes und am besten überwachtes Lebensmittel. Ohne Nahrung kann der Mensch bei genügender Wasseraufnahme Wochen überleben, ohne Wasser dagegen nur wenige Tage. Trinkwasser soll appetitlich sein und zum Genuss anregen. Es muss frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein und darf keine gesundheitsschädigenden Eigenschaften haben. Auch lebenslanger Genuss darf zu keinerlei gesundheitlicher Schädigung führen.
Deshalb hat der Gesetzgeber die Trinkwasserverordnung erlassen. Die Trinkwasserverordnung beinhaltet ein Minimierungsgebot: Konzentrationen von chemischen Stoffen, die das Trinkwasser nachteilig beeinflussen können, sollen so niedrig gehalten werden, wie dies nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik mit vertretbarem Aufwand möglich ist.
Die DEW21 versorgt das Dortmunder Stadtgebiet mit Trinkwasser. Akkreditierte Untersuchungsstellen testen die Qualität des Trinkwassers regelmäßig. Die Ergebnisse sowie etwa relevante Vorkommnisse werden dem Gesundheitsamt mitgeteilt. Übersichtsanalysen zum Dortmunder Trinkwasser sowie Informationen und Wasseranalysen finden Sie auf der
Die Wasserhärte wird aus dem Gehalt der Mineralien Kalzium und Magnesium berechnet. Sie beeinflusst u.a. die Waschkraft eines Waschmittels. Auf jeder Waschmittelpackung ist entsprechend der Wasserhärte die nötige Menge an Waschmittel angegeben. Richtet man sich bei der Dosierung nach dem Härtebereich, erzielt man optimale Waschergebnisse bei sparsamem Waschmitteleinsatz und schützt gleichzeitig die Umwelt, indem das Abwasser nicht übermäßig belastet wird. Das Trinkwasser in Dortmund liegt im Härtebereich weich.
Den Inhabern von Kleinanlagen zur Trinkwasserversorgung legt die Trinkwasserverordnung bestimmte Pflichten auf. Einzelheiten können den folgenden Merkblättern entnommen werden.
Unternehmer*innen und sonstige Inhaber*innen einer Trinkwasser-Installation müssen bei bestimmten Anlagen zur Trinkwassererwärmung das Wasser regelmäßig auf Legionellen untersuchen lassen. Eine generelle Anzeigenpflicht für derartige Anlagen besteht nicht mehr. Unser Merkblatt informiert Sie über die wesentlichen Punkte.
Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel erfolgt die Wasserversorgung in der Regel aus Hydranten über mobile Leitungen. Entsprechend der gültigen Trinkwasserverordnung sind dies sogenannte Wasserversorgungsanlagen zur zeitweiligen Wasserverteilung.
Das Anzeigeformular "Zeitweilige Wasserversorgung" finden Sie auf dem Serviceportal der Stadt Dortmund.
Dem Betreiber einer solchen Wasserversorgungsanlage obliegen nun u.a. besondere Anzeigepflichten. Einzelheiten können dem nachfolgenden Merkblatt entnommen werden.
Zu den mobilen Versorgungsanlagen an Bord von Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen zählen u.a. vermietete Wohnmobile, Wohnwagen und Reisebusse sowie Schank und Verkaufsstände, falls sie Vorratsbehältnisse für Trinkwasser haben. Grundsätzlich sind diese meldepflichtig, falls sie öffentlich oder gewerblich genutzt werden. Dies bedeutet z.B., dass ein Unternehmer, der Wohnmobile vermietet oder eine Reiseunternehmer der Reisebusse einsetzt, diese dem Gesundheitsamt bei Inbetriebnahme, Wiederinbetriebnahme, Stilllegung oder bei baulichen Veränderungen an der Trinkwasserspeicherung melden muss.
Das Anzeigeformular "Mobile Versorgungsanlage" finden Sie auf dem Serviceportal der Stadt Dortmund.
Gemäß Infektionsschutzgesetz muss Schwimm- oder Badebeckenwasser in Gewerbebetrieben, öffentlichen Bädern sowie nicht ausschließlich privat genutzten Einrichtungen so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist.
Schwimm- oder Badebecken einschließlich ihrer Wasseraufbereitungsanlagen unterliegen der Überwachung durch das Gesundheitsamt. Diese Aufgabe nimmt das Gesundheitsamt Dortmund durch Begehungen vor Ort und durch Prüfung der Wasseruntersuchungsergebnisse wahr.
Die Qualitätssicherung der Bäderhygiene basiert zum einen auf der Eigenüberwachung des Betreibers*der Betreibein und zum anderen auf der behördlichen Überwachung durch das Gesundheitsamt. Als wesentliche Grundlage hierfür dient die Empfehlung des Umweltbundesamtes, die neben mikrobiologischen und chemischen Anforderungen an die Qualität von Schwimm- und Badewasser auch allgemeine Hygienestandards für Badeeinrichtungen festlegt.
Das Gesundheitsamt berät Badbetreiber*Badbetreiberinnen bei der Behebung von Problemen. Führen die Kontrolltätigkeiten des Gesundheitsamtes zu seuchenhygienische Bedenken, so werden umgehend weitergehende Untersuchungen angeordnet. In bestimmten Fällen kann das Bad durch das Gesundheitsamt bis zur Wiederherstellung einwandfreier hygienischer Verhältnisse sogar geschlossen werden.
Auch als Badegast*Badegästin können Sie persönlich zur Hygiene beitragen, da die Verunreinigung des Badewassers im Wesentlichen über die Haut in Form von z.B. Schweiß, Hautfett, Mikroorganismen und Körperpflegemittel erfolgt. Durch eine gründliche Körperreinigung vor dem Schwimmen können diese aus dem Badewasser ferngehalten und damit der technische Aufbereitungsaufwand reduziert und die Qualität des Badewassers gut gehalten werden.
Die Körperreinigung vor dem Baden sollte gründlich mit Seife und Shampoo erfolgen und alle Körperstellen erreichen. In jedem Fall ist aber darauf zu achten, dass die Seifen- und Shampooreste gut ab- und ausgespült werden, damit diese Stoffe nicht in das Badewasser hineingetragen werden. Beim Verlassen des Bades sollte zumindest klar abgeduscht werden, eine nochmalige Körperreinigung mit Seife/Shampoo ist im Grunde nicht unbedingt erforderlich.
Insbesondere sollten die Füße, vor allem auch die Zwischenzehenräume, zur Verhinderung von Fußpilzinfektionen sehr gut getrocknet werden.
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Informationen zum Schwerbehindertenrecht des Gemeinsamen Versorgungsamtes der Städte Dortmund, Bochum und Hagen erhalten Sie hier.
Wir informieren über die versorgungsärztliche Begutachtung nach dem Sozialgesetzbuch 9 – Rehabilitation & Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Seniorenbüros in Dortmund: Kostenlose Beratung & Hilfe für ältere Menschen und pflegende Angehörige in allen Stadtbezirken.
Veröffentlichung von Ergebnisberichten nach § 14 Abs. 9 des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG) von Einrichtungen in Dortmund
Der Dortmunder Wegweiser Pflege bietet Ihnen eine umfassende Übersicht an ambulanten Diensten & Pflegeeinrichtungen. Kontaktdetails finden Sie hier.
Von Vorträgen bis Tanz bieten Dortmunds städtische Begegnungszentren vielseitige Aktivitäten für Senior*innen. Alle Standorte sind barrierefrei.
Wilhelm-Hansmann-Haus (WHH): Treffpunkt, Beratung & Kultur für Senior*innen in zentraler Lage Dortmunds. Über 40 Jahre Begegnung und Unterstützung.
Beratung für zukünftige Altenhilfe und Pflegeprojekte. Expert*innen diskutieren Versorgungsbedarf und Bauvorhaben in Dortmund. Mehr erfahren.
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