Gewerbe
Einbau von recyceltem Bauschutt und industriellen Nebenprodukten
Informationen zur Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV)
Informationen zur Ersatzbaustoffverordnung
Seit dem 1. August 2023 gilt bundesweit die neue Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV). Gleichzeitig sind die bisherigen Verwertererlasse sowie die Dortmunder Einbauwerte aus dem Jahr 1998 außer Kraft getreten.
Künftig dürfen nur noch mineralische Ersatzbaustoffe (MEB) in technische Bauwerke eingebaut werden, wenn diese die Anforderungen nach Paragraf 19 ErsatzbaustoffV erfüllen. Zusätzlich müssen die Einbaubeschränkungen nach Paragraf 20 ErsatzbaustoffV beachtet werden.
Zu den güteüberwachten mineralischen Ersatzbaustoffen gehören Recyclingbaustoffe, Schlacken und Sande aus industriellen Prozessen, Gleisschotter, Baggergut und Bodenmaterial.
Einbauvoraussetzungen
Mineralische Ersatzbaustoffe dürfen nur oberhalb der Grundwasserdeckschicht eingebaut werden. Geeignet sind Böden der Art Sand oder Lehm/Schluff.
Die erforderliche grundwasserfreie Sickerstrecke beträgt – je nach Material und Beschaffenheit der Deckschicht – zwischen 0,6 und 1,5 Metern.
Dokumentationspflicht
Eigentümer*innen müssen den Einbau und den Verbleib der Materialien vollständig dokumentieren. Diese Unterlagen müssen bis zu einem möglichen Ausbau aufbewahrt werden.
Wenn Eigentümer*innen ihr Grundstück verkaufen, muss die Dokumentation an die Käufer*in übergeben werden. Auf Verlangen sind die Unterlagen der zuständigen Behörde vorzulegen.
Genehmigung
Seit dem 1. August 2023 benötigen Bürger*innen eine wasser- oder abfallrechtliche Erlaubnis nur noch in Ausnahmefällen.
Recyclingmaterial im Bau richtig einsetzen
Die Verwertung und der Einbau von Recyclingmaterial bei Bauvorhaben sind an bestimmte Auflagen und Bedingungen gebunden. Gleichzeitig ist die Verwendung von güteüberwachtem RC-Material aus zertifizierten Betrieben als Ersatz für natürliche Baustoffe wie Sand, Kies oder Felsgestein aus Gründen der Ressourcenschonung ausdrücklich zu begrüßen.
Downloads und Links
Kontakt
Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Abfallwirtschaftsbehörde, Untere Bodenschutzbehörde
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
Umweltpostfach und Umwelthotline:
Die Umwelthotline und das Umweltpostfach sind zentrale Kontaktstellen. Dort werden Ihre Anliegen zu den Themen des Umweltamtes zentral aufgenommen und an die fachlich zuständigen Mitarbeitenden weitergeleitet. Bitte beachten Sie, dass über diese Kontakte in der Regel keine direkte fachliche Beratung erfolgt.
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