1. Themen
  2. Gewerbe
  3. Einbau von recyceltem Bauschutt
Umweltamt zur Fachbereichsstartseite

Einbau von recyceltem Bauschutt und industriellen Nebenprodukten

Informationen zur Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV)

Am 01.08.2023 tritt bundesweit die neue Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) in Kraft. Die bis dahin gültigen Verwertererlasse sowie die 1998 in Anlehnung an die LAGA-Richtlinie M 20 ein­geführten Dortmunder Einbauwerte werden aufgehoben bzw. verlieren ihre Gültigkeit. Zukünftig dürfen nur noch mineralische Ersatzbaustoffe (MEB) in ein technisches Bauwerk eingebaut werden, die den Anforderungen nach § 19 ErsatzbaustoffV und den zusätzlichen Einbaubeschränkungen gemäß § 20 ErsatzbaustoffV entsprechen. Zu diesen güteüberwachten MEB zählen Recycling­baustoffe, verschiedene Schlacken und Sande aus industriellen Prozessen, Gleisschotter, Baggergut und Bodenmaterial.

Der Einbau von MEB darf nur oberhalb der Grundwasserdeckschicht in der Bodenart Sand oder Lehm/Schluff erfolgen. Je nach Material und Beschaffenheit der Grundwasserdeckschicht muss die grundwasserfreie Sickerstrecke 0,6 – 1,5 m betragen.

Der Einbau und der Verbleib der MEB ist lückenlos zu dokumentieren und muss bis zu einem eventuellen Ausbau vorgehalten werden. Bei einem Verkauf des Grundstücks muss die Dokumentation dem Käufer ausgehändigt werden. Die Dokumentation (Lieferscheine und Deckblatt) sind der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.

Eine wasser-/abfallrechtliche Erlaubnis ist nach dem 01.08.2023 nur noch in Ausnahmefällen erforderlich.

Downloads und Links

Die Verwertung bzw. der Einbau von Recyclingmaterial im Rahmen von Bauvorhaben ist mit der Berücksichtigung von Auflagen und Bedingungen verbunden. Gleichzeitig ist die Verwendung von güteüberwachtem, aus zertifizierten Betrieben stammende RC-Material als Ersatzbaustoff für natürliche Baumaterialien (wie Sand, Kies oder Felsgestein) im Sinne der Ressourcenschonung zu begrüßen.

Kontakt

Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Abfallwirtschaftsbehörde, Untere Bodenschutzbehörde

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Brückstr. 45
44135 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit
Erreichbarkeit
  • Montag
    bis und bis
  • Dienstag
    bis und bis
  • Mittwoch
    bis und bis
  • Donnerstag
    bis und bis
  • Freitag
    bis
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache möglich!

Personen
Frau Seibicke Ansprechpartnerin

Kontakt

Frau Kühn Ansprechpartnerin

Kontakt

Frau Meininghaus Ansprechpartnerin

Kontakt

Herr Müller Ansprechpartner

Kontakt

Mehr zum Thema

Einbau von recyceltem Bauschutt und industriellen Nebenprodukten

Bundesweite Ersatzbaustoffverordnung ab 01.08.2023: Neue Regelungen für mineralische Ersatzbaustoffe und Dokumentationspflichten.

Dosenpfand / Einwegpfand

Dosenpfand in Deutschland: 25 Cent für Einweggetränkeverpackungen. Wo und wie Sie Ihr Pfand zurückgeben können, erfahren Sie hier.

Beförderungserlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler

Abfallwirtschaft und -handel: Anzeige- und Erlaubnispflichten nach Kreislaufwirtschaftsgesetz. Erfahren Sie, was zu beachten ist.

Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes

Informationen zur Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes in der Stadt Dortmund

Ladenöffnungszeiten und verkaufsoffene Sonntage

Informationen zu Ladenöffnungszeiten und verkaufsoffenen Sonntagen in der Stadt Dortmund

Anlagenbezogener Immissionsschutz

Erfahren Sie, wie der Umweltschutz im Raum Bochum, Dortmund und Hagen durch die Gemeinsame Untere Umweltschutzbehörde verwaltet wird.

Lebensmittelüberwachung

Informationen zur Lebensmittelüberwachung in der Stadt Dortmund

Illegale Gewerbeausübung

Informationen zum Thema der Illegale Gewerbeausübung in der Stadt Dortmund

Anmeldeverfahren

Informationen zum Anmeldeverfahren im Bereich der Prostitutionsausübung in der Stadt Dortmund

Prostitutionsausübung in der Stadt Dortmund

Gesamtinformationen zu allen Themen in der Prostitutionsausübung des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund

Mehrwegangebotspflicht

Erfahren Sie, was die Mehrwegangebotspflicht bedeutet und wer davon betroffen ist. Nachhaltige Verpackungslösungen für alle Branchen.

Trink- und Badewasser

Informationen zum Thema Wasser in Dortmund

Angebote & Ausschreibungen

Erfahren Sie hier mehr zu Angeboten & Ausschreibungen des Vergabe- und Beschaffungszentrums, Hinweisen für Bietende und zum Submissionsablauf.

Prostitution

Informationen zu Prostitutionsangelegenheiten in der Stadt Dortmund

Gewerbe- und Industrieabfälle

Gewerbeabfälle: Regelungen für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle. Abfallerzeugernummer und Dokumentationspflichten erklärt.