Stadt Dortmund Wappen
  1. Startseite
  2. Themen
  3. Gewerbe
  4. Einbau von recyceltem Bauschutt
Umweltamt zur Fachbereichsstartseite

Gewerbe

Einbau von recyceltem Bauschutt und industriellen Nebenprodukten

Informationen zur Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV)

Informationen zur Ersatzbaustoffverordnung

Seit dem 1. August 2023 gilt bundesweit die neue Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV). Gleichzeitig sind die bisherigen Verwertererlasse sowie die Dortmunder Einbauwerte aus dem Jahr 1998 außer Kraft getreten.

Künftig dürfen nur noch mineralische Ersatzbaustoffe (MEB) in technische Bauwerke eingebaut werden, wenn diese die Anforderungen nach Paragraf 19 ErsatzbaustoffV erfüllen. Zusätzlich müssen die Einbaubeschränkungen nach Paragraf 20 ErsatzbaustoffV beachtet werden.

Zu den güteüberwachten mineralischen Ersatzbaustoffen gehören Recyclingbaustoffe, Schlacken und Sande aus industriellen Prozessen, Gleisschotter, Baggergut und Bodenmaterial.

Einbauvoraussetzungen

Mineralische Ersatzbaustoffe dürfen nur oberhalb der Grundwasserdeckschicht eingebaut werden. Geeignet sind Böden der Art Sand oder Lehm/Schluff.

Die erforderliche grundwasserfreie Sickerstrecke beträgt – je nach Material und Beschaffenheit der Deckschicht – zwischen 0,6 und 1,5 Metern.

Dokumentationspflicht

Eigentümer*innen müssen den Einbau und den Verbleib der Materialien vollständig dokumentieren. Diese Unterlagen müssen bis zu einem möglichen Ausbau aufbewahrt werden.

Wenn Eigentümer*innen ihr Grundstück verkaufen, muss die Dokumentation an die Käufer*in übergeben werden. Auf Verlangen sind die Unterlagen der zuständigen Behörde vorzulegen.

Genehmigung

Seit dem 1. August 2023 benötigen Bürger*innen eine wasser- oder abfallrechtliche Erlaubnis nur noch in Ausnahmefällen.

Recyclingmaterial im Bau richtig einsetzen

Die Verwertung und der Einbau von Recyclingmaterial bei Bauvorhaben sind an bestimmte Auflagen und Bedingungen gebunden. Gleichzeitig ist die Verwendung von güteüberwachtem RC-Material aus zertifizierten Betrieben als Ersatz für natürliche Baustoffe wie Sand, Kies oder Felsgestein aus Gründen der Ressourcenschonung ausdrücklich zu begrüßen.

Downloads und Links

Kontakt

Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Abfallwirtschaftsbehörde, Untere Bodenschutzbehörde

Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Anschrift
Brückstr. 45
44135 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit
Erreichbarkeit
  • Montag
    bis und bis
  • Dienstag
    bis und bis
  • Mittwoch
    bis und bis
  • Donnerstag
    bis und bis
  • Freitag
    bis
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache möglich!

Personen
Frau Seibicke Ansprechpartnerin

Kontakt

Frau Kühn Ansprechpartnerin

Kontakt

Frau Meininghaus Ansprechpartnerin

Kontakt

Herr Müller Ansprechpartner

Kontakt

Mehr zum Thema

Anmeldeverfahren

Informationen zum Anmeldeverfahren im Bereich der Prostitutionsausübung in der Stadt Dortmund

Mehrwegangebotspflicht

Erfahren Sie, was die Mehrwegangebotspflicht bedeutet und wer davon betroffen ist. Nachhaltige Verpackungslösungen für alle Branchen.

Lebensmittelüberwachung

Informationen zur Lebensmittelüberwachung in der Stadt Dortmund

Allergenkennzeichnung

Informationen zu Kennzeichnungspflicht für Allergenen. Mehr dazu hier.

Gewerbe- und Industrieabfälle

Gewerbeabfälle: Regelungen für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle. Abfallerzeugernummer und Dokumentationspflichten erklärt.

Lotterien und Ausspielungen/Tombolen

Informationen zum Thema Lotterien und Ausspielungen/Tombolen in der Stadt Dortmund

Beförderungserlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler

Abfallwirtschaft und -handel: Anzeige- und Erlaubnispflichten nach Kreislaufwirtschaftsgesetz. Erfahren Sie, was zu beachten ist.

Gewerberecht

Erfahren Sie mehr über die Gewerbeordnung und Spielverordnung in Dortmund. Bleiben Sie informiert!

Trink- und Badewasser

Informationen zum Thema Wasser in Dortmund

Prostitution

Informationen zu Prostitutionsangelegenheiten in der Stadt Dortmund

Ladenöffnungszeiten und verkaufsoffene Sonntage

Informationen zu Ladenöffnungszeiten und verkaufsoffenen Sonntagen in der Stadt Dortmund

Einbau von recyceltem Bauschutt und industriellen Nebenprodukten

Bundesweite Ersatzbaustoffverordnung ab 01.08.2023: Neue Regelungen für mineralische Ersatzbaustoffe und Dokumentationspflichten.

Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes

Informationen zur Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes in der Stadt Dortmund

Illegale Gewerbeausübung

Informationen zum Thema der Illegale Gewerbeausübung in der Stadt Dortmund

Prostitutionsausübung in der Stadt Dortmund

Gesamtinformationen zu allen Themen in der Prostitutionsausübung des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund