HIlfe und Beratung
Wer alleinerziehend ist und zu wenig, unregelmäßig oder gar keinen Unterhalt vom anderen Elternteil bekommt, kann eine finanzielle Unterstützung des Staates erhalten. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen.
Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht nur unter bestimmten Voraussetzungen. Deshalb möchten wir im Folgenden einige Fragen, die uns hierzu häufig gestellt werden, beantworten. Wenn Sie sich darüber hinaus persönlich informieren möchten, zögern Sie bitte nicht, uns direkt anzusprechen. Ansprechpersonen finden Sie unten auf dieser Seite.
Die Höhe hängt vom Alter Ihres Kindes ab 01.01.2023
Alter: 0 bis 5 = Unterhaltsvorschuss 187 €
Alter: 6 bis 11 = Unterhaltsvorschuss 252 €
Alter 12 bis 17 = Unterhaltsvorschuss 338 €
Einkommen Ihres Kindes muss unter bestimmten Voraussetzungen (teilweise) auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden, beispielsweise ein Ausbildungsgehalt oder eine Halbwaisenrente.
Das Einkommen des alleinerziehenden Elternteils wird nicht angerechnet.
Ihr Kind hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn
Theoretisch kann Ihr Kind den Unterhaltsvorschuss von der Geburt bis zur Volljährigkeit erhalten, sofern die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Kinder, die zwölf Jahre oder älter sind, müssen jedoch weitere Bedingungen erfüllen:
Grundsätzlich ja, wenn Sie oder Ihr Kind eine Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis besitzen, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt.
Darüber hinaus gibt es Ausnahmen, über die wir Sie selbstverständlich gerne im persönlichen Gespräch informieren.
Grundsätzlich können Sie Ihren Antrag persönlich oder schriftlich stellen. Aufgrund der Corona-Pandemie ist Ersteres derzeit nur in absoluten Ausnahmefällen möglich. Bei Bedarf fragen Sie uns bitte nach einem Termin.
Hier finden Sie das Antragsformular:
Wenn Sie für mehrere Kinder Unterhaltsvorschuss beantragen möchten, muss für jedes Kind ein eigener Antrag gestellt werden.
Bitte senden Sie uns die Anträge ausgefüllt und unterschrieben zurück, per Post an:
Jugendamt der Stadt Dortmund
Unterhaltsvorschusskasse
Entenpoth 34
44263 Dortmund.
Oder als PDF-Datei per Mail an: unterhaltsvorschuss@stadtdo.de .
Zusammen mit dem Antrag schicken Sie uns bitte Kopien folgender Dokumente:
Sofern in Ihrem Fall zutreffend, reichen Sie bitte unbedingt auch folgende Kopien ein:
Die Unterhaltsvorschussleistungen gehören zu den Mitteln, die den Lebensunterhalt des Kindes sicherstellen sollen. Sie werden daher auf Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (zum Beispiel SGB-II-Leistungen des JobCenters und Ähnliches) angerechnet.
Wenn Sie JobCenter-Leistungen beziehen, stimmen wir unsere Zahlungen mit den Kolleg*innen dort ab.
Nach Bewilligung des Unterhaltsvorschusses müssen Sie das JobCenter hierüber informieren und den Bescheid vorlegen.
Wenn Sie alleinerziehend sind und der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt an Sie zahlt, haben Sie nicht immer Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Folgende beispielhafte Konstellationen schließen einen Anspruch aus:
Wenn Sie laufende Leistungen von uns erhalten, sind Sie verpflichtet, folgende Veränderungen der Unterhaltsvorschusskasse mitzuteilen:
Eine Missachtung dieser Pflicht kann unter Umständen dazu führen, dass der Unterhaltsvorschuss eingestellt und teilweise zurückgefordert werden muss.
Per Mail erreichen Sie uns über unterhaltsvorschuss@stadtdo.de .
Telefonische Anfragen richten Sie bitte direkt an die Kolleg*innen, die für den Stadtbezirk, in dem Sie und Ihr Kind leben, verantwortlich sind.
Am Donnerstag, 02.11.2023 besteht aufgrund des diesjährigen Betriebsausflugs ab 14:00 Uhr keine telefonische und persönliche Erreichbarkeit des Teams 51/8-4-1
Persönliche Vorsprachen sind derzeit nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung mit den zuständigen Kolleg*innen möglich.
Telefonische Erreichbarkeit (ab 03.11.22): Montags, dienstags und donnerstags: durchgehend während der allgemeinen Dienstzeiten.
Mittwochs und freitags: Keine telefonische Erreichbarkeit.
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Jugendfreizeitstätte Eving: Vielfältige Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche in Dortmund. Beteiligung, Projekte und Kooperationen im Fokus.
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Informationen zur Zeche Zollern II/IV als Trauort
Informationen zum Museum für Kunst und Kulturgeschichte als Trauort
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