Straßenverkehrsbehörde
Wer als Unternehmer im Straßentransportgewerbe Güterkraftverkehr betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis der für den Betriebssitz zuständigen Verkehrsbehörde. Für den innerdeutschen Verkehr ist eine Güterkraftverkehrserlaubnis und für den grenzüberschreitenden Verkehr eine Gemeinschaftslizenz erforderlich.
Nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) ist Güterkraftverkehr die geschäftsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 t haben.
Somit fallen auch Beförderungen mit Personenkraftwagen unter die Bestimmung des GüKG, sofern die Gewichtsgrenze von 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht einschließlich Anhänger überschritten wird.
Transporte im Werkverkehr bedürfen keiner Erlaubnis, müssen aber dem Bundeamt für Güterverkehr vor Beginn einer Fahrt angezeigt werden.
Gemäß der „Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 (DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Oktober 2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und zur Aufhebung der Richtlinie 96/26/EG des Rates“ bestehen folgende Voraussetzungen für die Genehmigungserteilung:
Zudem sind Bescheinigungen folgender Stellen beizubringen, die nicht älter als drei Monate sein dürfen:
Je nach den Umständen können im Einzelfall auch weitere Unterlagen notwendig sein. Einzelheiten zum Antragsverfahren erfahren Sie von den genannten Ansprechpartnern.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen. Ihre persönliche Vorsprache ist notwendig.
In der Regel dauert die Bearbeitung 3 bis 6 Wochen.
Gemeinschaftslizenz / beglaubigte Kopie: 350 € / 80 €
Güterkraftverkehrserlaubnis / Ausfertigung: 350 € / 80 €
Berichtigung / Ersatz: 40 €
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 9 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag 13 Uhr bis 15 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Kontakt
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