Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
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Werkssiedlung Oberdorstfeld

"Stimmt’s?" - Fragen und Antworten

Häufig gestellte Fragen, festgelegte Meinungen, aber auch Gerüchte zum Thema Denkmal-schutz sollen hier eine Plattform finden. Ergänzungen, Anregungen und weitere Themen sind herzlich willkommen.

Wenn ich Maßnahmen so ausführe, wie sie in der Gestaltungsfibel beschrieben sind, brauche ich dann keine Genehmigung der Denkmalbehörde?

Doch, denn die Gestaltungsfibel ersetzt keine schriftliche Erlaubnis der Denkmalbehörde.

  • Für jede Instandsetzung, Veränderung sowie für Erneuerungen – auch nach Bestand – am Gebäude oder im Vorgarten muss vor der Ausführung eine denkmalrechtliche Erlaubnis bei der Denkmalbehörde beantragt werden.
  • Die schriftliche Erlaubnis ist auch Voraussetzung für Fördermittel und Steuervergünstigungen.
  • Auf der Homepage der Denkmalbehörde finden Sie unter dem Menüpunkt "Formulare/ Downloads" ein Antragsformular, das Ihnen die Beantragung einer Erlaubnis erleichtert. Dieses können Sie sowohl auf dem Postweg wie auch per Email bei der Denkmalbehörde einreichen. Wichtig ist, die Unterschrift unten rechts! Sollten Sie Fragen dazu haben, ste-hen Ihnen die Mitarbeiter der Denkmalbehörde gerne zur Verfügung.

Dinge, die nicht in der Gestaltungsfibel stehen, brauchen keine Genehmigung der Denkmalbehörde.

Das ist falsch! Die Gestaltungsfibel soll den Eigentümern lediglich als Orientierungshilfe dienen. Sie stellt eine Auswahl von Maßnahmen vor, die häufig und wiederholt an den Häusern durchgeführt werden (Fassadenanstriche, Dachsanierungen etc.). Sie ist jedoch nicht vollständig und für Ergänzungen offen.

Ich bin handwerklich geschickt. Gibt es Arbeiten, die ich selber ausführen kann?

Na klar! Mehrere Details in der Siedlung ermöglichen es, sich selber handwerklich zu engagieren und seinen ganz eigenen Teil zum Erhalt und zur Verbesserung des Siedlungsbildes beizutragen. Bitte beachten Sie, dass all diese Arbeiten ebenfalls eine Genehmigung der Denkmal-behörde benötigen.

  • Schlagläden: Die Interessengemeinschaft Zechensiedlung Oberdorstfeld hat eine Anleitung zum Nachbau der Schlagläden in Eigenarbeit entwickelt – sie ist auch bei uns auf der Homepage zu finden. Hierzu braucht man mittleres handwerkliches Geschick bei Holzarbeiten und eventuell etwas Hilfe bei der Montage an der Fassade.
  • Rankgitter: Die Rankgitter lassen sich recht einfach aus Holz nachbauen. Informieren Sie sich bei der Denkmalbehörde, welche Rankgitter-Form an Ihrem Haus angebracht war.
  • Gärtnerische Arbeiten: Die Begrünung der Vorgärten mit Rasen und/oder Blumenbeeten mit dezenter Einzelbepflanzung und die gärtnerische Gestaltung der Hausgärten sind natürlich Paradebeispiele für Arbeiten, die man selber durchführen kann.
  • Kleinere Ausbesserungsarbeiten: Kleinere Ausbesserungsarbeiten, wie das Auffrischen von Anstrichen an Holzfenstern, Schlagläden oder kleineren Fassadenflächen, lassen sich i.d.R. auch sehr gut in Eigenarbeit durchführen.

Wenn Sie Vorschläge haben oder weitere Möglichkeiten sehen, können Sie diese gerne bei der Denkmalbehörde vorstellen. Die Denkmalbehörde ist stets dafür offen, neue Ideen und Materialien zu diskutieren.

Wer die Denkmalbehörde um Erlaubnis fragt, muss Wartezeit mitbringen.

Nein, nicht mehr als üblich bei Behördengängen. Derzeit liegt die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei Erlaubnisanträgen zwischen zwei und sechs Wochen, je nach Umfang der beantragten Maßnahme. Akute Reparaturmaßnahmen werden kurzfristig bearbeitet.

Die Beratung der Denkmalbehörde ist kostenlos.

Das stimmt. Die Beratung und Betreuung durch die Denkmalbehörde ist kostenlos. Hierzu zählt auch die Ausstellung schriftlicher Genehmigungen. Gebührenpflichtig ist ausschließlich die Ausstellung einer Steuerbescheinigung, jedoch erst ab einer Bescheinigungssumme von 5.000 €.

Wer einfach macht, ohne zu fragen, hat nichts zu befürchten.

Nein, die Denkmalbehörde prüft regelmäßig, ob es in der Siedlung zu ungenehmigten Veränderungen gekommen ist. Bei Verstößen gegen die Denkmalbereichssatzung steht die Erarbeitung einer gemeinsamen Lösung mit der Denkmalbehörde im Vordergrund. Bußgeldbescheide und Rückbauverfügungen sollen die Ausnahme bleiben. Die Gleichbehandlung der Eigentümer - unter Berücksichtigung der Unterschiedlichkeit der einzelnen Häuser - und Verhältnismäßigkeit der denkmalpflegerischen Entscheidungen spielen hierbei eine wichtige Rolle.

Gespräche, Verwaltungsverfahren und auch Verfahren vor Gericht nehmen Zeit in Anspruch. Für Nachbarn und andere Anwohnern mag es von daher manchmal so wirken, als passiere nichts. Ein augenscheinlicher Stillstand muss jedoch kein tatsächlicher Stillstand bedeuten. Aus Datenschutzgründen ist gleichzeitig jedoch nicht möglich, die Nachbarschaft über Verwaltungsvorgänge zu informieren.

Zeitgemäßes Wohnen ist mit dem Denkmalschutz nicht möglich.

Das ist falsch. Das Interesse der Denkmalpflege bezieht sich besonders auf die vom Straßenraum aus sichtbaren Gebäudeteile und Freiräume.

  • Spielraum für weitgehende Veränderungswünsche wird auf den Gebäuderückseiten und im Gebäudeinneren gegeben.
  • Die Gestaltungsfibel von 2009 zeigt mehrere Möglichkeiten auf, zeitgemäßes Wohnen und Denkmalschutz in Einklang zu bringen.
  • Neben den Gestaltungsmaßnahmen werden auch Möglichkeiten zur Wohnraumerweiterung und energetischen Sanierung benannt.

Der Zustand der Siedlung wurde bei der Festlegung als Denkmalbereich nicht ausreichend geprüft.

Das ist falsch. Als Grundlage für die Erarbeitung der Denkmalbereichssatzung diente ein Gutachten eines auf Denkmalpflege spezialisierten Dortmunder Planungsbüros. Die in diesem Gutachten erfassten Abweichungen zum ursprünglichen Siedlungsbild wurden berücksichtigt. So heißt es im Satzungstext: "Trotz einzelner baulicher Veränderungen hat sich die Gesamtstruktur der Siedlung erhalten, und sie ist daher als flächenwirksames historisches Dokument in hohem Maße für die Geschichte des Arbeiterwohnbaus aussagefähig."

Die Bürger wurden bei der Festlegung des Denkmalbereichs nicht beteiligt.

Das stimmt nicht. Die Ergebnisse des Gutachtens als Grundlage für die Denkmalbereichssatzung wurden 1990 in einer Bürgeranhörung bekannt geben. Ende 1991 erfolgte die öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfes und die Möglichkeit für die Bewohner Bedenken und Anregungen vorzubringen. Die vorgebrachten Äußerungen wurden geprüft und erörtert, sie sind in den endgültigen Satzungstext eingeflossen. Mit der Bekanntmachung am 14.05.1993 trat die Denkmalbereichssatzung in Kraft. Der Satzungstext und eine Kurzfassung des Gutachtens wurden in der ersten Gestaltungsfibel von 1993 veröffentlicht.

Der Denkmalschutz der Siedlung war zwischen 2013 und 2014 aufgehoben.

Nein. Die Werkssiedlung Oberdorstfeld steht seit 1993 durchgehend unter Denkmalschutz. In den Jahren 2013/2014 fand eine Überprüfung des Denkmalwertes statt, aufgehoben war die Denkmalbereichssatzung in dieser Phase jedoch nicht. Anfang 2014 wurde der Denkmalstatus der Siedlung bestätigt.

Vor Gericht verliert die Denkmalbehörde.

Nein, ganz im Gegenteil. Die Rechtskraft und Rechtskonformität der Denkmalbereichssatzung wurde mehrfach durch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geprüft und bestätigt.

Auch die Richter versuchen Einigkeit oder einen Kompromiss zwischen Eigentümern und Behörde zu erreichen.

Denkmalschutz ist teuer.

Ja und Nein. Die Ausführung einer Maßnahme nach den Vorgaben des Denkmalschutzes kann teurer sein, als die Ausführung nach Neubaustandards. Um hier einen Ausgleich zwischen den schutzwürdigen Interessen des Eigentums und den Belangen des öffentlichen Interesses als Denkmalbereich zu treffen, sieht das Denkmalschutzgesetz vor, Mehraufwendungen für die denkmalgerechte Ausführung einer Maßnahme zu honorieren mit

  • Steuervergünstigungen und
  • zinsgünstige Darlehen der NRW.Bank oder
  • einer direkten Zuwendung aus dem Denkmalförderprogramm.
  • Eigentümer aus der Werkssiedlung Oberdorstfeld können zudem bis Ende 2020 für bestimmte Gestaltungsmaßnahmen einen Zuschuss bis zu einer Höhe von 50% der Kosten aus dem Hof- und Fassadenprogramm "Werkssiedlung Oberdorstfeld" erhalten. Aller-dings müssen die Arbeiten von einem Handwerker ausgeführt werden. Alle wichtigen Informationen wie auch das Antragsformular hierzu erhalten Sie unter Werkssiedlung Oberdorstfeld.

Das Innere der Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz?

Das ist richtig. Der Siedlungsgrundriss mit Straßen, Plätzen, Vor- und Hausgärten und die Gestaltelemente der Häuser sind geschützt. Nur bei wenigen Häusern in der Siedlung ist auch der Innenraum unter Denkmalschutz gestellt worden. Solange keine Auswirkungen auf die äußere Gebäudehülle vorliegen, dürfen bei den anderen Gebäuden Maßnahmen im Inneren der Häuser ohne Genehmigung der Denkmalbehörde durchgeführt werden. Bitte beachten Sie bei größeren Umbauarbeiten jedoch Baurecht und Bauordnung. Im Zweifelsfall bei der Behörde nachfragen!

Ich möchte mich für den Erhalt der Siedlung engagieren. Kann ich das tun?

Engagement und Beteiligung an laufenden Projekten in der Siedlung sind herzlich willkommen. Sie tragen dazu bei, den Denkmalwert der Siedlung vor Ort zu vermitteln.

  • Die Interessengemeinschaft Zechensiedlung Oberdorstfeld setzt sich für den denkmalge-rechten und lebenswerten Erhalt der Siedlung ein. Mit Projekten, wie die Erarbeitung ei-nes Rundweges durch die Siedlung, die Anschaffung historischer Straßenschilder und die Verschönerung von Stromkästen mit Fotografien aus früheren Zeiten, trägt sie dazu bei, den Wert der Siedlung an Eigentümer, Bewohner, aber auch an Außenstehende zu vermit-teln. Sie sammelt alte Fotografien, Zeichnungen und Geschichten, um die Erinnerung an frühere Zeiten erlebbar für die nächsten Generationen zu machen. Die Gruppe steht allen Interessierten offen. Informationen finden Sie unter siedlung-oberdorstfeld.de.
  • Die Werkssiedlung Oberdorstfeld ist mit dem Projekt „Smarte Zechensiedlung“ Teil der städtischen Initiative "Nordwärts". Gemeinsam mit den Bewohnern sollen hier Ideen und Bedarfe für eine Zechensiedlung erarbeitet werden, die sowohl dem Denkmalschutz wie auch zeitgemäßem Wohnen Rechnung tragen. Zum Beispiel das Thema Parken spielt hier eine große Rolle. Konstruktive Beteiligung ist erwünscht!

Wie erhalte ich Kontakt zur Denkmalbehörde?

Bei allen Fragen rund um das Thema Denkmalschutz stehen Ihnen die Mitarbeiter der Denkmalbehörde als Ansprechpartner zur Verfügung. Nur hier erhalten Sie verbindliche Auskünfte. Dafür stehen Ihnen verschiedene Kommunikationswege zur Verfügung: die Denkmalbehörde ist telefonisch, schriftlich per Post oder E-Mail oder während der Sprechzeiten auch persönlich zu erreichen.

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Stadt Dortmund - Denkmalbehörde - Baudenkmalpflege

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Burgwall 14
44135 Dortmund

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