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Stadtplanungs- und Bauordnungsamt

Tag des offenen Denkmals

Hinweise für Veranstalter*innen

Ihre Teilnahme als Akteur*in am Tag des offenen Denkmals in Dortmund

Sie möchten mit Ihrem Denkmal im Stadtgebiet von Dortmund am Tag des offenen Denkmals® 2025 teilnehmen und einen Rundgang oder andere Veranstaltungen organisieren? Dann haben Sie die Möglichkeit, mit Ihrem Programmpunkt in die städtische Programmbroschüre und auf die städtische Webseite aufgenommen zu werden. Ebenso kann Ihr Programmpunkt auf der Webseite und in der App der Deutschen Stiftung Denkmalschutz veröffentlicht werden. Findet Ihre Veranstaltung in Denkmälern oder auf Grundstücken statt, die privaten Eigentümer*innen gehören, dann bietet Ihnen die Stadt Dortmund zudem an, die Haftpflicht während der Veranstaltung zu übernehmen.

Das von der Stadt Dortmund beauftragte externe Organisationsteam unterstützt Sie gerne bei allen diesen Punkten. Hierfür ist jedoch die Einhaltung eines verbindlichen Zeitplans erforderlich.

Wir möchten Ihnen im Folgenden einige Basisinformationen zum Tag des offenen Denkmals® bereitstellen und den Ablauf erläutern – von einer ersten Auftaktveranstaltung mit allen interessierten Akteur*innen bis zum Tag des offenen Denkmals®.

Anmeldeunterlagen zum Tag des offenen Denkmals®

Wenn Sie als Akteur*in teilnehmen möchten, dann schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an denkmaltag@stefan-nies.de. Wir senden Ihnen dann einen Anmeldebogen zu.

Wichtige Dokumente zum Download:

Zum Tag des offenen Denkmals®

Koordination in Dortmund

In Dortmund koordiniert die städtische Untere Denkmalbehörde die Aktivitäten zum Tag des offenen Denkmals®. Sie bietet allen Interessierten, Denkmaleigentümer*innen, Vereinen und weiteren Institutionen, die daran mit eigenen Veranstaltungen teilnehmen möchten, Unterstützung bei der Vorbereitung, Realisierung und Öffentlichkeitsarbeit an.

Im Mittelpunkt der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit für den Denkmaltag steht eine Programmbroschüre, die neben allen stattfindenden Programmpunkten auch Hintergrundtexte zum jeweiligen Motto aus Dortmunder Perspektive enthält. Ebenso wird das Programm auf der Webseite der Unteren Denkmalbehörde veröffentlicht.

Außerdem organisiert die Untere Denkmalbehörde eine Eröffnungsveranstaltung zum Tag des offenen Denkmals®, die 2025 am Samstag, 13.9. stattfinden soll.

Dortmund und der Tag des offenen Denkmals®

Der Tag des offenen Denkmals® wird von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz bundesweit koordiniert. Es ist der nationale Beitrag zu den europaweiten European Heritage Days. Die 1984 in Frankreich gegründete und seit 1993 auch in Deutschland bundesweit ausgetragene Veranstaltung zieht jedes Jahr ca. 20 Millionen Gäste in ganz Europa an und findet alljährlich am zweiten Sonntag des Septembers statt. Die populäre Tagesveranstaltung möchte die Öffentlichkeit für die Bedeutung des kulturellen Erbes sensibilisieren und für die Belange der Denkmalpflege wecken.

Hierbei ist es ein Ziel, das Bewusstsein für den Umgang mit Denkmälern zu stärken und die Teilnehmer*innen zu motivieren, sich mit ihnen auseinanderzusetzen. Ein weiteres Ziel ist es, einen sensiblen und kritischen Umgang mit Denkmälern wie z. B. Bauten, Plätzen und Orten, deren Geschichte mal mehr und mal weniger leicht ablesbar ist, aufzuzeigen.

Gleichzeitig bietet der Tag des offenen Denkmals® den Initiatoren*innen wie zum Beispiel Vereinen, Kirchengemeinden und Privateigentümer*innen von Denkmälern eine Plattform, um hierauf aufmerksam zu machen und es für Interessierte zu öffnen. Darüber hinaus können Geschichten, Anekdoten und Besonderheiten zum jeweiligen Denkmal wichtige Bausteine zur Sensibilisierung für das Thema sein.

Grundsätzlich ist der Denkmaltag bundesweit eine für Besucher*innen kostenlose Kulturveranstaltung.

Seit 1994 beteiligt sich die Stadt Dortmund mit großen und kleinen Aktionen an dem Tag des offenen Denkmals®. Auch deshalb ist diese Veranstaltung zu einem festen Bestandteil des Dortmunder Veranstaltungskalenders geworden, und inzwischen eine feste Größe.
In Dortmund wird der Tag des offenen Denkmals® von der Unteren Denkmalbehörde koordiniert.

Hintergrund: Was ist ein Denkmal?

In Kürze: Das Denkmalschutzgesetz NRW liefert eine Definition des Denkmalbegriffs. Es legt fest, dass nicht nur Kunstwerke von hohem Rang und überregionaler Bedeutung als Denkmäler zu schützen und zu pflegen sind, sondern auch Objekte, die regionale oder lokale Bedeutung haben.

Es muss dabei ein "öffentliches Interesse" an der Erhaltung und Nutzung bestehen. Laut Gesetz besteht dieses öffentliche Interesse, "wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen."

Ein Denkmal muss daher weder sonderlich alt noch 'schön' sein. Es kommt vielmehr auf seine Geschichte und ihre Bedeutung für die Menschen an. Dabei kann ein Denkmal sowohl 'besonders' als auch 'typisch' sein. Im nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz ist zudem ausdrücklich vorgesehen, dass auch "Garten-, Friedhofs- und Parkanlagen sowie andere von Menschen gestaltete Landschaftsteile" unter Denkmalschutz gestellt werden können.
(Quelle: Webseite der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen)

Für die rechtliche Unterschutzstellung von Denkmälern ist in der Regel die Untere Denkmalbehörde der jeweiligen Stadt zuständig, die sich hierfür mit der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen abstimmt.

Kontakt zum Organisationsteam

Um diese Aufgaben bewältigen zu können, wurde ein externes Organisations-Team von der Unteren Denkmalbehörde mit den wesentlichen koordinatorischen und redaktionellen Fragen beauftragt.

Das Organisationsteam

  • Susanne Abeck, Büro für Geschichtskommunikation, Essen
  • Stefan Nies, Büro für Geschichte, Dortmund
  • Kathrin Gräwe, Büro für Geschichte, Dortmund (Projektassistenz)

Zentraler Kontakt:

Kathrin Gräwe, Tel.: 0231 95296583, E-Mail: denkmaltag@stefan-nies.de

Aufgaben des Organisationsteams

  • Ansprechpartner*innen für Fragen und Bekanntgabe von Informationen
  • wirbt bei Denkmaleigentümer*innen für die Mitwirkung und das Motto
  • stellt das jährliche Programm zusammen
  • redaktionelle Überarbeitung der Broschüre mit Programm und Textbeiträgen
  • inhaltliche- und konzeptionelle Planung der Eröffnungs- und Abschlussveranstaltung
  • Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit (u. a. Medienarbeit) der Unteren Denkmalbehörde zum Denkmaltag

Zudem werden die Unteren Denkmalbehörde und das Organisations-Team von den städtischen Einrichtungen unterstützt (Layout und Druck der Programmbroschüre, Erstellung der Webseite, Veranstaltungstechnik etc.).

11 Schritte zur Teilnahme als Akteur*in bzw. Veranstalter*in am Tag des offenen Denkmals®

1. Erste Informationen und Auftaktveranstaltung

Im Januar stellen wir Ihnen erste Informationen zur Teilnahme als Akteur*in am Denkmaltag bereit, so die Inspirationen zum Motto, den Anmeldebogen und den Zeitplan.

Auf einer Auftaktveranstaltung haben alle Interessierten die Gelegenheit, ihre eigenen Planungen zum Denkmaltag vorzustellen, Fragen zum Ablauf und Motto zu stellen und sich untereinander auszutauschen (Termin der Auftaktveranstaltung siehe Zeitplan).

2. Anmeldung als Akteur*in für den Denkmaltag

Bis zu dem im Zeitplan angegebenen Abgabetermin bitten wir um Rücksendung des ausgefüllten Anmeldebogens mit Ihren Programminformationen und Ihrem Bildmaterial für die Broschüre und Webseite. Dies dient uns der redaktionellen Vorbereitung der Programmbroschüre, erleichtert uns den Kontakt mit Ihnen und dient der Klärung möglicher Haftpflichtfragen.

Falls Sie keinen Anmeldebogen von uns erhalten haben, dann fordern Sie diesen bitte per E-Mail bei uns an:
denkmaltag@stefan-nies.de.

Bitte beantworten Sie die einzelnen Fragen im Anmeldebogen so genau wie möglich und beachten Sie die Angaben zum maximalen Textumfang. Wie aus den Musterseiten (siehe unter Punkt 3) ersichtlich, besteht der in der Broschüre abzudruckende Programmtext aus a) einem das Denkmal mit Bezug auf das jeweilige Jahresmotto beschreibenden Text, b) den konkreten Programminformationen mit Uhrzeiten und weiteren Details.

Wichtig ist, dass Sie uns bei der Übermittlung von Bildmaterial auch die Bildurheber*innen benennen (als Angabe für den Bildnachweis) und diese der Nutzung der Fotos in der Programmbroschüre, auf der städtischen Webseite, bei der städtischen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und auf der Webseite und in Medien der Deutschen Stiftung Denkmalschutz zugestimmt haben. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte dem Anmeldebogen!

3. Redaktion der Programmbroschüre

Nach Abgabe des ausgefüllten Anmeldebogens und Bildmaterials übertragen wir die angegebenen Daten und den beschreibenden Text sowie das Bildmaterial in eine Textdatei. In den meisten Fällen wird der Programmtext durch uns redaktionell überarbeitet - auch um ein einheitliches Bild zu schaffen - und an die Denkmalbehörde zur Durchsicht weitergeleitet. Danach wird der Text zur Überprüfung (1. Korrekturrunde) an Sie, also die Veranstalter*innen bzw. Akteur*innen übersendet.

Wenn das gesamte Programm zusammengestellt ist, werden alle Texte und das Bildmaterial an die Grafikabteilung der Dortmund-Agentur weitergegeben, um alles im entsprechenden Layout der Broschüre zu gestalten.

Anschließend wird die layoutete Fassung vor der Druckfreigabe wieder an Sie, die Veranstalter*innen/Akteur*innen, übermittelt und Fehler und Unstimmigkeiten können gemeldet bzw. die Freigabe erteilt werden (2. Korrekturrunde) (zeitliche Angaben siehe Zeitplan).

Musterseiten aus der Programmbroschuere 2019, 146 KB, PDF
Quelle: Stadt Dortmund / Untere Denkmalbehörde

4. Übermittlung an die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD)

Alle Programminfos übermitteln wir anschließend auch an die DSD, damit sie auf deren Webseite und App veröffentlicht werden können. Hier brauchen Sie nicht selbst tätig zu werden.

5. Klärung der Haftungs- und Verkehrssicherungsfragen

Die meisten Veranstaltungen am Dortmunder Tag des offenen Denkmals® werden von Vereinen, Kirchengemeinden, Denkmaleigentümer*innen, Kultureinrichtungen oder sonstigen privaten Gruppen in Eigenregie angeboten. In diesen Fällen sind die Akteur*innen selbst die offiziellen Veranstalter*innen.

Bei Programmpunkten in kommunalen Denkmälern bzw. auf kommunalen Flächen genießt die Stadt Dortmund als Veranstalterin Haftpflichtdeckungsschutz über einen kommunalen Schadenausgleich. Die Bearbeitung von Haftpflichtschadenfällen erfolgt dann über das Rechtsamt der Stadt Dortmund in Abstimmung mit dem vorgenannten Schadenausgleich.

Bei Programmpunkten in privaten Denkmälern bzw. auf privaten Flächen obliegt die Verkehrssicherungspflicht der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer. In diesen Fällen haftet die städtische Versicherung bei Sach- oder Personenschäden - ohne vorherige Regelung - nicht. Die Haftungsfrage ist unbedingt frühzeitig durch die*den Veranstalter*in zu klären.

Die Stadt Dortmund bietet jedoch privaten Eigentümer*innen eine Übernahme der Verkehrssicherungspflicht für die Dauer der Veranstaltung an und übernimmt dann auch die Haftung. Hierzu ist frühzeitig eine schriftliche Vereinbarung mit der Unteren Denkmalbehörde zu treffen.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Infoblatt zum Versicherungsschutz, 193 KB, PDF .

Um die Haftungs- und Verkehrssicherungsfragen rechtzeitig zu klären, sind Ihre möglichst präzisen Angaben zur Veranstaltung im Anmeldebogen erforderlich. Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen!

Wichtiger Hinweis: Für den Ablauf Ihrer Veranstaltung vor Ort sind Sie selbst verantwortlich. Da sich das Programm kurzfristig ändern kann, weisen wir in der Programmbroschüre auf die Möglichkeit kurzfristiger Änderungen hin. Diese werden auch auf der Website veröffentlicht.

6. Redaktion der Webseite und Veröffentlichung digitaler Inhalte

Die Programmpunkte aus der Programmbroschüre werden ebenso auf der städtischen Webseite dortmund.de/denkmaltag veröffentlicht, diese enthält auch die Broschüre zum downloaden. Die Freischaltung erfolgt ungefähr zeitgleich mit der Auslieferung der Broschüre.

Auf dieser Webseite können auch digitale Angebote (z.B. Videos, Bildstrecken, Podcasts etc.) eingestellt bzw. verlinkt und zum Tag des offenen Denkmals® zugänglich gemacht werden. Sollte also Ihr Programm auch ein digitales Angebot enthalten, muss der digitale Inhalt bis zu einem bestimmten Termin an das Organisationsteam übermittelt werden, damit er von dort rechtzeitig an die Redaktion der Dortmund-Agentur weitergeleitet werden kann.

Videodateien werden nicht direkt auf der städtischen Webseite veröffentlicht, sondern auf dem Youtube-Kanal der Stadt Dortmund. Von dort aus erfolgt eine Einbettung auf der städtischen Webseite. Möglich ist auch, dass Sie Videodateien auf Ihrem eigenen Youtube-Kanal einstellen und uns einen Link zur Einbettung auf der städtischen Webseite zusenden.

Auch für alle digitalen Inhalte gilt, dass Sie selbst für die Einhaltung von Urheberrechten und Datenschutzregeln verantwortlich sind.
Sollten Sie ein digitales Angebot planen, nehmen Sie bitte vorab Kontakt mit dem Organisationsteam auf, denn insbesondere für die Einstellung von Youtube-Videos auf dem städtischen Kanal gelten bestimmte Qualitätsstandards und -regeln.

7. Urheberrechte und Datenschutz

Bei der Übermittlung von Bildern, Filmen/Videos, PDF-Dateien oder anderem Material müssen Sie uns die Urheber*innen/Rechteinhaber*innen mitteilen. Dies gilt bei Filmen/Videos oder PDF-Dateien auch für darin verwendetes Material von Dritten, z. B. wenn Fotos eingebunden werden. Die Urheber*innen müssen mit der kostenlosen Nutzung der Bilder auf der Webseite der Stadt Dortmund, in der Programmbroschüre und auf der Webseite der Deutschen Stiftung Denkmalschutz einverstanden sein.

Falls auf den Bildern oder Filmen/Videos Personen zu sehen sind, müssen deren Persönlichkeitsrechte und der Datenschutz gewahrt werden. D. h. Ihnen muss das Einverständnis auch dieser abgebildeten Personen (bei Kindern und Jugendlichen der Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter*innen) vorliegen und Sie müssen es im Bedarfsfall eindeutig nachweisen können.

Videodateien werden nicht direkt auf der städtischen Webseite veröffentlicht, sondern auf dem Youtube-Kanal der Stadt Dortmund. Von dort aus erfolgt eine Einbettung auf der städtischen Webseite. Dies setzt voraus, dass Sie, die Urheber*innen des Filmes und des darin verwendeten Materials, und die abgebildeten Personen damit einverstanden sind, dass dieser Film auf dem Youtube-Kanal https://www.youtube.com/user/StadtDortmund veröffentlicht werden darf, und sich damit mit den Nutzungs- und Geschäftsbedingungen von Youtube, siehe https://www.youtube.com/intl/de/about/copyright, einverstanden erklären.

8. Verteilung der gedruckten Programmbroschüre und des Plakats

Die Programmbroschüre wird in einer Auflage von ca. 8.000 Exemplaren gedruckt und von der Dortmund-Agentur an städtische Büchereien, städtische Museen, städtische Institutionen etc. verteilt und mit einer Einladung zur Eröffnungsveranstaltung des Denkmaltags per Post an einzelne Akteur*innen und Multiplikator*innen sowie an städtische Funktionsträger*innen versendet. Ebenso wird ein Plakat zum Tag des offenen Denkmals in Dortmund entworfen, gedruckt und verteilt (Format: A3 und A4).

Zur weiteren Verteilung der Programmbroschüre und des Plakats benötigen wir Ihre Mithilfe. Bitte sorgen Sie dafür, dass die Broschüre in Ihrem Stadtteil, unter Ihren Mitgliedern, bei Ihren Besucher*innen und bei Geschäftspartner*innen und Freund*innen verteilt und das Plakat dort ausgehängt wird.

Leider ist es logistisch nicht möglich, Ihnen dazu Broschüren und Plakate zuzuschicken, sondern Sie holen diese bitte bei der Unteren Denkmalbehörde am Freistuhl ab (siehe Zeitplan). Bitte melden Sie dazu Ihren Bedarf (benötigte Stückzahlen) rechtzeitig an - wir versenden hierzu vorher per E-Mail eine entsprechende Anfrage.

Vom Plakat können wir Ihnen auch ein PDF zum Ausdrucken zusenden.

9. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Gemeinsam mit der städtischen Pressestelle informieren die Untere Denkmalbehörde und das Organisationsteam die Medien vor Ort über das Dortmunder Programm zum Tag des offenen Denkmals®. Dabei wird auf das Erscheinen der Broschüre, das jeweilige Motto, und auf einzelne beispielhafte Programmpunkte sowie auf die Eröffnungs- und Abschlussveranstaltung hingewiesen. Auch Social-Media-Kanäle (Facebook, Instagram) werden von der Dortmund-Agentur entsprechend bedient.

Oftmals signalisieren Medienvertreter*innen, im Vorfeld des Denkmaltags über die Vorbereitungen vor Ort berichten zu wollen. Dies ist besonders öffentlichkeitswirksam, wenn solche Berichte in der Woche vor dem Tag des offenen Denkmals erscheinen und somit auf ihn neugierig machen.

Damit wir die Medien ggf. schnell an Sie als Akteur*innen an Ihrem Denkmal vermitteln können, benötigen wir eine*n Ansprechpartner*in, der leicht und schnell per E-Mail und Mobiltelefon zu erreichen ist. Bitte geben Sie diesen auch auf dem Anmeldebogen an.

Ebenso geben wir Bildmaterial Ihres Denkmals, soweit wir es von Ihnen erhalten haben, an die Medien weiter.

Sie können auch selbst Öffentlichkeitsarbeit machen, indem Sie Ihre Medienvertreter, Stadtteilmagazine u. ä. ansprechen und in Ihrem Stadtteil z.B. das Plakat und die Programmbroschüre verteilen. Gerne geben wir Ihnen dazu Tipps und Hinweise.

10. Anmeldungen von Besucher*innen

Je nach räumlicher Situation kann es sinnvoll sein, eine vorherige Anmeldung der Besucher*innen zu Rundgängen oder anderen Veranstaltungen und damit verbunden eine Begrenzung der Teilnehmer*innenzahlen vorzusehen. Der Nachteil ist allerdings eine geringere Flexibilität und Spontaneität der Besucher*innen am Veranstaltungstag.

Falls Sie als Veranstalter*in vor Ort selbst keine Anmeldemöglichkeit organisieren und verwalten können, bietet Ihnen die Untere Denkmalbehörde die Entgegennahme der Anmeldungen (telefonisch und per E-Mail) in einem Zeitraum von ungefähr zwei Wochen bis zum Freitag vor dem Denkmaltag an. Sie erhalten dann von uns per E-Mail eine Liste der angemeldeten Teilnehmer*innen.

Bitte geben Sie diesen Wunsch auf dem Anmeldebogen an. Die Anmeldedaten werden dann in den Programmtext der Broschüre und auf der Webseite übernommen.

11. Am Tag des offenen Denkmals

Nun wünschen wir Ihnen einen erfolgreichen Tag des offenen Denkmals® mit vielen Besucher*innen und interessanten Begegnungen.

Bitte denken Sie an das diesjährige Motto des Denkmaltages und nehmen Sie bei Ihrer Veranstaltung möglichst Bezug darauf.

Besucher*innen am Tag des offenen Denkmals® sind oftmals geschichts- und architekturinteressiert und besonders neugierig, Dinge zu erfahren, die sonst im Verborgenen bleiben.

Gute Tipps für Führungen finden Sie auf dieser privaten Webseite des Münsteraner Stadtführers Lars Köllner

Es wäre sehr schön für uns, wenn Sie besondere, erfreuliche und interessante Begebenheiten/ Begegnungen vom Denkmaltag notieren könnten und diese uns zur Verfügung stellen würden. Für die Öffentlichkeitsarbeit nach dem Denkmaltag und um ein Feedback für weitere Aktionen zur erhalten und um unser Handeln zu evaluieren, wäre es auch sehr gut, wenn Sie uns Ihre Besucher*innenzahl, einen kurzen Bericht sowie ggf. Anmerkungen zu ihrem Angebot ebenfalls mitteilen könnten.

Teilen Sie uns Ihre Besucher*innenzahl und den kurzen Bericht vom Denkmaltag möglichst noch am selben Abend oder am nächsten Vormittag mit, damit wir dies für die Öffentlichkeitsarbeit über den Tag des offenen Denkmals nutzen können.

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