Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
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Denkmalschutz

Finanzielle Förderung

Denkmäler sind als kulturelles Erbe von unersetzbarem Wert für heutige und zukünftige Generationen zu erhalten. Denkmaleigentümer sind jedoch vielfach nicht in der Lage, dieses Erbe alleine zu finanzieren. Der Bund, das Land Nordrhein-Westfalen und die Stadt Dortmund unterstützen die Erhaltung und Sanierung von Denkmälern in Dortmund daher in Form von Steuervergünstigungen, Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen. Informationen hierzu finden Sie auf den nachfolgenden Seiten und zusammengestellt im Flyer "Finanzielle Förderung für Denkmaleigentümer".

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Steuervergünstigungen

Für alle baulichen Maßnahmen, die zum Erhalt des Baudenkmals und zu seiner sinnvollen Nutzung dienen, kann bei der Denkmalbehörde auf Antrag eine Steuerbescheinigung ausgestellt werden. Diese dient zur Vorlage beim Finanzamt, um erhöhte steuerliche Erleichterungen in Anspruch nehmen zu können. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme selbst und ihre steuerrechtliche Abschreibungsmöglichkeit vor Ausführungsbeginn mit der Denkmalbehörde abgestimmt wurden und diese anschließend entsprechend denkmalgerecht ausgeführt wird. Die rechtlichen Bestimmungen finden sich in den §§ 7i, 10f und 10g des Einkommensteuergesetzes. Für Ihren Antrag verwenden Sie bitte das bereitgestellte Formular.

Über weitere Möglichkeiten, Steuervergünstigungen für die Pflege und Erhaltung von Denkmälern in Anspruch zu nehmen, informieren das Finanzamt und die Broschüre "Steuertipps für Denkmaleigentümer".

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Zuwendungen / Zuschüsse

Denkmalförderung der Stadt Dortmund

Für alle baulichen Maßnahmen, die zum Erhalt des Baudenkmals dienen, können private Denkmaleigentümer/innen vor Beginn der Maßnahme bei der Denkmalbehörde einen finanziellen Zuschuss beantragen. Ob die Denkmalbehörde die Maßnahme bezuschussen kann, hängt von der Höhe der vorhandenen Haushaltmittel sowie von der Anzahl und Dringlichkeit der eingegangenen Anträge ab.

Die Denkmalbehörde empfiehlt, frühzeitig mit dem zuständigen Denkmalpfleger Kontakt aufzunehmen. Zur Beantragung verwenden Sie bitte das bereitgestellte Formular.

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Denkmalförderung des Landes Nordrhein-Westfalen

Private, kirchliche und kommunale Eigentümer*innen können beim Land NRW Fördergelder für die Pflege und den Erhalt ihrer Denkmäler beantragen. Der hierzu beizutragende Eigenanteil ist je nach Förderung unterschiedlich hoch. Anträge sind In der Regel bis zum 1. Oktober eines Jahres für das darauf folgende Jahr zu stellen.

Empfohlen wird die Beantragung ab einer Maßnahmesumme von 15.000 €. Weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen finden Sie hier.

Förderprogramm der Stadt Dortmund zur Gestaltung privater Haus- und Hofflächen

Um das städtebauliche Erscheinungsbild Dortmunds aufzuwerten und damit die Wohnqualität zu stabilisieren, führt die Stadt Dortmund seit den 1980er Jahren das Förderprogramm zur Gestaltung und Begrünung privater Haus- und Hofflächen in Stadterneuerungsgebieten durch.

In den ausgewiesenen Gebieten können auch private Denkmaleigentümer in den Genuss eines Zuschusses kommen, um beispielsweise ihre Hausfassaden zu renovieren. Ob die von Ihnen geplante Maßnahme die Fördervoraussetzungen erfüllt, erfahren Sie bei der Amt für Wohnen und Stadterneuerung. Hier ist auch der erforderliche Antrag auf Förderung zu stellen.

Zinsgünstige Darlehen

Darlehensprogramme des Landes NRW / der NRW-Bank

Seit dem 1. Oktober 2013 stehen Eigentümern von Baudenkmälern zwei neue Förderprogramme in Form von zinsgünstigen Darlehen zur Verfügung. Gefördert werden Sanierungen von:

  • Personen mit selbst genutztem und/oder teilvermieteten denkmalgeschütztem Wohneigentum und
  • Eigentümern von gewerblich oder kulturell genutzten sowie kirchlichen Baudenkmälern.

Beide Darlehen können für die Gesamtkosten der Sanierung beantragt werden.

Förderprogramm 1

Darlehen zur Sanierung von selbst genutzten denkmalgeschützen Wohngebäuden in Dortmund können beim Amt für Wohnen und Stadterneuerung – Wohnraumförderung der Stadt Dortmund beantragt werden.

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Förderprogramm 2

Darlehen zur Sanierung von gewerblich oder kulturell genutzten sowie kirchlichen Baudenkmälern sind beim Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu beantragen.

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Förderkredite und Zuschüsse für bestehende Immobilien

Die KfW fördert die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien mit zinsgünstigen Förderkrediten. Eine Sonderform ist der Kredit mit Tilgungszuschuss, bei dem Sie den Kreditbetrag nicht vollständig zurückzahlen müssen. Der Antrag ist bei einem Finanzierungspartner der KfW-Bank zu stellen. Hierzu gehören Geschäftsbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Direktbanken, Bausparkassen und Versicherungen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetpräsenz der KfW.

Kontakt

Stadt Dortmund - Denkmalbehörde

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Burgwall 14
44135 Dortmund
Öffnungszeiten:

Persönliche Vorsprachen sind nach Terminvereinbarung möglich.

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