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Schulpflicht

Ordnungswidrigkeiten sind zum Beispiel:

  • Sie haben als Erziehungsberechtigte/r nicht dafür Sorge getragen, dass der/die Schulpflichtige regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen Veranstaltungen der Schule teilnahm.
  • Sie haben als Schüler nach Vollendung des 14. Lebensjahres Ihre Schulpflicht nicht erfüllt.
  • Sie haben als Erziehungsberechtigte nicht für die Teilnahme an der Feststellung des Sprachstandes Ihres Kindes gesorgt.

Die unten aufgeführten Gesetze finden Anwendung.

Weitere Informationen

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